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Kurs 2k1 Katholische Religionslehre 17/19 PFE - Stoffüberblick
Jahrgangsstufe 12 - 1. Kurshalbjahr - Inhaltsverzeichnis
1. Spielregeln - Zur Begründbarkeit
von Normen
1.1. Die
Urerfahrung des Sollens
1.2. Verhaltensregeln und Normen
1.2.1. Der
Begriff "Norm"
1.2.2. Die
Vernunft als Kriterium der Wahrheitsfindung
1.2.3. Norm und
Wert
1.2.4. Die
Bedeutung der Institutionen
1.3. Überblick
über die Quellen der Normenfindung
1.4. Normenwandel am Beispiel des
Naturrechts
1.4.1. Das
antike Naturrecht
1.4.2.
Die scholastische Naturrechtslehre
1.4.3.
Wandel des Naturrechts?
1.5. Deontologisches und
teleologisches Normenbegründungsmodell
1.5.1. Der
deontologische Ansatz
1.5.2. Der
teleologische Ansatz
1.5.3. Lehramt
und
Gewissen
1.6. Biblische Normenbegründung
1.6.1. Der
Dekalog im Alten Testament
1.6.2. Das
jüdische Torahverständnis
1.6.3. Die
ethischen Forderungen Jesu
1.7. Die ethische
Letztbegründbarkeit der Menschenrechte
2. Ethik der Lebensbereiche
2.1. Der Mensch in Ehe und Familie
2.2.1. Die Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen
2.2.2. Kirchliche
Lehraussagen zum Wirtschaftsleben und zur sozialen
Gerechtigkeit
2.3. Der Mensch als Person in Staat und
Gesellschaft
2.3.1. Der Mensch zwischen
Individualismus und Kollektivismus
2.3.2. Der
Liberalismus als politische Form des Individualismus
2.3.3. Der
Marxismus als gescheiterte politische Form des Kollektivismus
2.4. Grundzüge der Katholischen Soziallehre
2.4.1. Personalität
2.4.2. Solidarität
2.4.3. Subsidiarität
2.4.4. Gemeinwohl
2.4.5. Retinität
2.4.6. Überblick über
kirchenamtliche Verlautbarungen zur Soziallehre
2.4.7. Der Personalismus als
Alternative zu Individualismus und Kollektivismus
2.4.8. Die Theologie der Befreiung - eine
christliche Antwort auf gesellschaftliche Probleme
2.4.8.1. Die gesellschaftliche
Situation in Südamerika und die Entwicklung einer Theologie der
Befreiung
2.4.8.2. Der biblische Bezug der
Befreiungstheologie und die Frage der Gewaltanwendung
2.4.8.3. Zum Beispiel: Bischof Erwin
Kräutler
2.4.8.4. Der
Katakombenpakt vom 16. November 1965 und Papst Franziskus
Kurs Katholische Religionslehre 17/19 - Jahrgangsstufe 12 - 1. Kurshalbjahr - Skript
1. Spielregeln - Zur Begründbarkeit von Normen
1.1. Die
Urerfahrung des Sollens
Text: Richard L. Purtill "Was ist richtig?"
Zusammenfassung: Fred, ein amerikanischer Student, der
in einem kleinen Ort mit engen sozialen und moralischen
Spielregeln aufwuchs, genießt die neu gewonnene Freiheit am
College und träumt von einem freien Leben ohne Regeln und
Beschränkungen. In der neuen
Umgebung setzt er sich mit den Moralvorstellungen seiner
Mitstudenten auseinander. Als er erkennt, dass es ganz ohne
Regeln wohl nicht geht, übernimmt er die an der Universität
unter seinen Mitstudenten weit verbreitete Meinung, dass
jeder selbst entscheiden müsse,
was für ihn richtig sei. Allenfalls über die Anwendung von Gewalt
ließe sich streiten. Als Sue, eine Mitstudentin, brutal
vergewaltigt wird, überkommen Fred erste Zweifel an seiner
Theorie und als sich der Täter im Suff outet
und sich seiner Tat
brüstet, wird Fred gewalttätig
und prügelt ihn die Treppe hinunter, weil er zutiefst davon überzeugt
ist, dass dieser Mensch und diese Art seines Verhaltens
in sich schlecht sind.
Fred macht eine Erfahrung, welche die Menschen im Laufe der Evolution irgendwann machten: die Urerfahrung des Sollens. Im Gegensatz zum Tier entfernte sich der Mensch im Laufe der Evolution von einer rein durch Instinkte gesteuerten Verhaltensweisen, indem er ein Bewusstsein für "gut" und "böse" entwickelte und anfing, Verhaltensweisen und Taten zu bewerten. Die Erzählung von Adam und Eva im Buche Genesis reflektiert dieses Ereignis: Die verbotene Frucht stammt nicht vom Baum des Lebens, sondern vom Baum der Erkenntnis von "gut" und "böse"! Es ist lästig, sich über "gut" und "böse" Gedanken machen zu müssen anstatt unreflektiert vor sich hin zu leben. Nicht alle Ethiker sehen die Urerfahrung des Sollens als Anfang ethischen Verhaltens, doch spricht vieles dafür. Folgendes Modell versucht die verschiedenen Stufen ethischen Bewusstseins darzustellen:
I. Urerfahrung des Sollens
II. Allgemeine Prinzipien des Handelns < beeinflusst vom jeweiligen "Menschenbild"
III. Konkrete Norm(en)
zu I. Die Urerfahrung des Sollens beinhaltet allein die Tatsache, dass Handlungen nicht alle gleichermaßen wertvoll sind, sondern dass es tatsächlich einen Unterschied zwischen guten und schlechten Handlungen gibt.
zu II. Grundsätzlich gilt:
Das Gute ist zu tun und das Schlechte ist zu unterlassen. In
schriftlosen Zeiten entwickelten die Menschen Kataloge mit
allgemeinen Handlungsprinzipien. Heute werden diese noch immer in Form von
Sprichwörtern den zumindest im Vorschulalter lese- und schreibunkundigen Kindern vermittelt. Was
dabei als gut, was als schlecht angesehen wird, hängt wesentlich
vom Kulturkreis und dem damit
verbundenen Menschenbild ab. Gebietet beispielsweise die
jüdisch-christliche Gesinnung,
dem in Not befindlichen Mitmenschen zu helfen, wobei diese Hilfe
als gut, die Verweigerung von Hilfe als schlecht bewertet wird, so kann
sich diese Bewertung beispielsweise vor dem Hintergrund des
Hinduismus geradewegs in das
Gegenteil verkehren: Dem Leidenden zu helfen, wird als schlecht
erachtet, weil ansonsten
die erhoffte Wiedergeburt auf niedrigerer Stufe erfolgen wird
und der Mensch der endgültigen Erlösung nicht näher kommt. Somit fand in
Indien Mutter Teresas Einsatz für die Sterbenden keinesfalls
ungeteilten Beifall!
In allen Kulturen auf diesem
Planeten findet sich als allgemeines Handlungsprinzip "Die
goldene Regel": Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg
auch keinem andern zu!" Es gibt kein Land, in dem nicht
irgendeine Form der Justiz institutionalisiert ist, das also auf
Rechtsprechung verzichten würde oder sie als nicht nötig
erachtete. Der Philosoph Immanuel Kant formulierte die "Goldene
Regel" neu in Form des sogenannten "Kategorischen Imperativs":
"Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen
kannst, dass sie allgemeines Gesetz werde." Kant belegt dies
durch das Beispiel des Geldleihens: Ohne Versprechen, die
geliehene Summe auch zurückzuzahlen, würde niemand mehr einem
anderen Geld leihen wollen. Alles zu versprechen und dann mit
dem Geld zu verschwinden, kann nicht generell im Sinne eines
allgemeinen Gesetzes funktionieren. Das allgemeine Gesetz
beinhaltet also die Pflicht, Geliehenes zurückzugeben. (vgl. Leben
gestalten 12, S. 17)
zu III. Aus den allgemeinen Handlungsprinzipien werden in einem weiteren Schritt konkrete, aber dabei stets zeit- und ortsgebundene Normen abgeleitet. Sollen sie Beachtung finden, so müssen sie evident, d.h. einsichtig sein. Auf Grund der Zeit- und Ortsgebundenheit können verschiedene Verhaltensweisen eine durchaus verschiedenartige Bewertung finden. Gilt in unseren Breiten die Tötung eines Menschen als Verbrechen, so erscheint sie bei den Kopfjägerstämmen in Indonesien und Papua-Neuguinea als Eintrittsausweis in die Erwachsenenwelt als geradezu geboten. Dabei ist der Feind von hinten zu töten, da eine Begegnung von Angesicht zu Angesicht sein Leben schützt. In unserem Kulturkreis gilt aber gerade die Tötung eines Menschen von hinten als besonders heimtückisch und wird entsprechend härter bestraft. Ein anderes Beispiel aus dem innereuropäischen Raum betrifft das Verhalten beispielsweise deutscher Touristen in Holland. Auf Grund einer in Holland in früherer Zeit erhobenen Gardinensteuer, verzichteten die Menschen auf Gardinen, entwickelten aber den noch heute den holländischen Kindern vermittelten Grundsatz, dass man bei anderen Leuten nicht in die Fenster schaut. Kinder, die dies dennoch tun, werden entsprechend zurecht gewiesen. So kommt es, dass deutsche Touristen mit Verwunderung den Holländern in ihren hell erleuchteten Häusern bei ihrem Treiben zusehen und sich über das Fehlen von Gardinen wundern.
1.2. Verhaltensregeln und Normen
“Norm” ist kein biblischer Begriff,
sondern er stammt aus dem Umfeld des antiken Bauhandwerks.
“Norma” kann mit
“Richtschnur”, “Winkelmaß” oder “Regel” übersetzt werden. Als
Maßbegriff bedeutet “Norm” zunächst eine wertfreie Handlungsregel oder
-anweisung, z.B. “Bei Kälte ist zu heizen!” Bei
ethisch-moralischen oder auch
rechtlichen Normen ist demgegenüber stets eine Begründung
notwendig, welche den dahinter liegenden Wert evident, d.h. einsichtig macht.
Im Bereich der Rechtswissenschaften
regeln Normen die Beziehungen zwischen den Personen einer
Gemeinschaft allgemein verbindlich
durch Ge- und Verbote, in denen der Gesetzgeber seinen Willen
kund tut.
Im Bereich der Sozialwissenschaften
bezeichnen Normen die statistisch-empirisch feststellbare
Regelmäßigkeit eines Verhaltens beim
Zusammenleben von Gruppen sowohl bei Menschen als auch im
Tierreich. Soziale Normen dieser Art
vermitteln Sicherheit sowohl für das eigene Verhalten als auch
gegenüber den Erwartungen
anderer. Die Herausbildung solcher Normen vollzieht sich
gruppendynamisch durch Konvention.
Normwidriges Verhalten, das von der Gemeinschaft als in
irgendeiner Weise nicht passend empfunden wird, wird mit Sanktionen
belegt.
1.2.2. Die Vernunft als Kriterium der Wahrheitsfindung
Im Rechtsbereich gibt es Normen, die
auf anerkannten Grundwerten und Grundrechten beruhen. Diese sind
Niederschlag vorgegebener
Werturteile, so z.B. das Recht auf Leben. Diese natürlichen
Rechtsnormen unterscheiden
sich von den positiv gesetzten Rechtsnormen, welche rein
menschliche Satzungen (z.B. Regeln des Straßenverkehrs: Rechts- oder
Linksverkehr) beinhalten. Sollen vor allem Normen der letzteren
Art akzeptiert werden, so
müssen sie vernünftig und einsichtig sein. Was aber im Einzelnen
vernünftig ist, wird nicht zuletzt
durch das zugrunde liegende Menschenbild und der jeweiligen
Gemeinschaft bestimmt (Beispiel: Schweinefleischverbot im Islam und im
Judentum).
Insgesamt steht Normensetzung somit
in einem unmittelbaren Bezug zur menschlichen Freiheit.
Ein Beispiel für unvernünftige Befolgung einer Norm - so landete der Lichtmast im Gleisbett:
Bildveröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von Dr. Oskar Wagner, Wien
Sittliche Normen, egal ob sie als Ge- oder Verbote formuliert sind, weisen stets auf die ihnen zu Grunde liegenden Werte hin. Von diesen her erhalten sie nämlich ihre eigentliche Bedeutung. Somit ist der Wert das eigentlich Normierende und für die Verbindlichkeit einer Norm Entscheidende. Normen, die keinen dahinterliegenden Wert mehr erkennen lassen, verlieren ihre Verbindlichkeit und werden immer weniger beachtet und schließlich missachtet, da sie als Einschränkung der persönlichen Freiheit erfahren werden. Lässt ein Steuersystem beispielsweise den Wert der Gerechtigkeit nicht mehr erkennen, führt dies automatisch zu vermehrten Versuchen der Steuerhinterziehung. Die Neigung, eine auf Rot stehende Verkehrsampel zu ignorieren ist bei leerer Straße um zwei Uhr morgens sicher größer als zu Zeiten des Berufsverkehrs. Im Hinblick auf das katholische Sonntagsgebot, dass jeden Katholiken an jedem Sonn- und Feiertag zur Teilnahme an der Messfeier verpflichtet ist zu bemerken, dass diese Vorschrift im Mittelalter als eines der fünf “Kirchengebote” entstand, als der Wert der Gemeinschaft auf Grund des Verhaltens der Christen aus dem Blick zu geraten drohte. Angesichts der gegenwärtigen Diskussion um die Sonntagsarbeit mag der Wert des Sonntags vielleicht neu ins Bewusstsein vieler Menschen treten.
1.2.4. Die Bedeutung der Institutionen
Institutionen (Familie als “Urinstitution”, Vereine, Kirche, Staat usw.) strukturieren menschliche Beziehungen und verleihen ihnen eine gewisse Dauer und Stabilität. Jede Institution beinhaltet einen gewissen Satz an Normen, welche oftmals die einzelnen Glieder der Gruppe von Entscheidungsdruck entlasten, aber andererseits auch zur Quelle von Unterdrückung und Fremdbestimmung werden können, wenn sie den Bedürfnissen der Mitglieder nicht mehr entsprechen. Als Beispiel für eine überlebte Institution sei der “Verein zur Schiffbarmachung der Isar” angeführt, der sich vor einigen Jahren angesichts der Verbauung der Isar mit Wasserkraftwerken selbst auflöste.
1.3.
Überblick über die Quellen der Normenfindung
| Ursprungsort | Höchster Wert |
| Faktische
Normenbegründung Brauchtum Moralpraxis (vgl. das empirische Vorgehen der Sozial- wissenschaften: "die normative Kraft des Faktischen") Rechtpositivismus |
verschieden das prozentual am Häufigsten anzutreffende Verhalten verschieden |
| Philosophische
Normenbegründung Naturrecht Kategorischer Imperativ bei Autonomie des Willens (Kant) der Mensch gibt sich selbst die Norm (Sartre) Moral ist gesellschaftlich bedingt - Marxismus: die Moral steht in Abhängigkeit von den wirtschaftlichen Verhältnissen |
Natur
Pflicht Freiheit Gesellschaft |
| Biologische
Normenbegründung Grundprinzipien: Mutation und Selektion ("Struggle for survival" / "Survival of the fittest" |
Leben / Überleben |
| Theologische
Normenbegründung Verantwortlichkeit des Menschen vor Gott (natürliches Sittengesetz - Naturrecht) Liebesgebot (Offenbarung) vermittelt durch Bibel, Tradition und Lehramt |
Gott /
Liebe vgl. Enzyklika von Papst Benedikt XVI. "Deus
caritas est" |
Anmerkung: Dass Brauchtum Normen beinhaltet lässt sich sehr schön aufweisen am Beispiel des Brauches, Maibäume aufzustellen bzw. zu stehlen bzw. zu bewachen. Naturgemäß erfolgte die Überlieferung dieser Normen über die Jahrhunderte rein mündlich, aber heute, im Zeitalter des Internet, kommt es auch hier zur Verschriftlichung:
|
Maibaumverein München-Neuaubing Stichwort / Menüpunkt > "Maibaum" |
Weitere Beispiele für aus dem Brauchtum
hervorgegangene Normen: Ballonfahrertaufe, Äquatortaufe, Gautschen
1.4. Normenwandel am Beispiel des Naturrechts
Die Grundidee besteht darin, alles
menschliche Recht metaphysisch oder transzendent zu begründen.
Dies bedarf gewisser
Grundannahmen im Sinne von unbeweisbaren Axiomen. Nach Plato
gibt es neben der von uns erlebten schattenhaften Wirklichkeit
die eigentliche Wirklichkeit, nämlich das Reich der Ideen,
welche wiederum als
überweltlich und unveränderlich angesehen werden. (vgl.
Höhlengleichnis!) Wenn nun ein Mensch Recht setzt und Gesetze erlässt, so ist
er dann gerecht, wenn er versucht, der idealen Gerechtigkeit
möglichst nahe zu kommen.
Übernommen wurden diese Vorstellungen von der philosophischen
Schule der älteren Stoa,
deren Lehre ein wohlgeordnetes Leben in der Einheit von Gewissen
und Tun im Sinne eines naturgemäßen
Lebens zum Ziel hatte. Das rechte Leben hatte sich dabei nach
dem “Nomos” auszurichten, dem
Welt- oder Naturgesetz, das nach der rechten Harmonie des Kosmos
strebt. So formulierte beispielsweise
der Philosoph Zenon von Kition (auf Zypern), auch Zenon, der
Jüngere genannt (ca. 335 - 263 v. Chr.), dass der Mensch in Übereinstimmung
/ Harmonie mit der lex divina bzw. dem Nomos leben solle.
Die mittlere Stoa, vor allem Cicero
(106 - 43 v. Chr.) betont in besonderer Weise, dass der Mensch
mittels seiner Vernunft
unmittelbar Anteil am göttlichen Logos, welcher dem Nomos der
älteren Stoa entspricht, habe und mit Hilfe seiner Vernunft die
Naturgesetze erkenne. Daraus entwickele der Mensch die
allgemeinen Gesetze, die
aber auf Grund ihrer Vernünftigkeit letztlich göttlichen Rechts
sind.
Mit dem bisher Gesagten geht durchaus
eine Akzentverschiebung einher, wenn es darum geht, was denn
letztlich unter Natur zu verstehen
ist! Eine weitere solche Verschiebung wird beim römischen
Juristen Ulpian im 2. Jh.
n. Chr. deutlich: “Naturalis est id, quod natura omnia animalia
docuit.” Hier erscheint der Mensch nicht mehr als ein in der Natur abgehobenes
Wesen etwa im Sinne einer “Krone der Schöpfung”, sondern die
Natur lehrt den Menschen,
was natürlich ist. Sichtbar wird speziell diese spätantike Sicht
in der kirchlichen Lehre: Da es in der Natur kein Vorbild für
(künstliche) Empfängnisverhütung, wird in künstlicher
Empfängnisverhütung ein Verstoß gegen die natürliche Ordnung
gesehen. Dabei ist nicht zu übersehen, dass die kirchliche
Morallehre lange Zeit geprägt war von der sogenannten
"scholastischen" Naturrechtslehre (siehe nächster Punkt). Dabei
wurde so getan, als sei Natur eine feste unverrückbare Größe.
Tatsächlich finden sich aber bereits in der Antike drei
verschiedene, sich in Teilaspekten durchaus widersprechende
Konzepte von "Natur", was darauf zurückzuführen ist, dass das,
was wir als Natur sehen, immer auch Produkt unseres Denkens ist.
Anmerkung: In
Naturschützerkreisen wird in unserer Zeit ein neues Bild von
der Natur als Meisterin aller Dinge propagiert: Demnach ist
die Natur gut und der Mensch muss in Einklang mit der Natur
leben, um zu überleben. Dieser an sich richtige ökologische
Grundgedanke verkehrt sich aber ins Gegenteil, wenn wie im
Falle des Tigers im Kölner Zoo, der eine Pflegerin tot biss,
der Zoodirekor wüst beschimpft wird, weil er den
"unschuldigen" Tiger erschoss. Dabei hatte er keine
Alternative um der Pflegerin schnellstmöglich Erste Hilfe
zukommen zu lassen. Eine ähnliche Reaktion zeigte sich vor
wenigen Jahren, als in Florida Schwimmer von einem Hai
gebissen wurden und nur knapp überlebten: Naturschützer warfen
den Schwimmern vor, sich unnatürlich verhalten und somit die
Haifischattacke provoziert zu haben.
1.4.2.
Die
scholastische Naturrechtslehre
Ausgangspunkt ist folgender Gedanke: Es gibt eine natürliche Ordnung, die in der Schöpfung grundgelegt ist und diese Ordnung kann vom Menschen mittels seiner Vernunft erkannt werden. Da aus der Natur des Seienden die Sittlichkeit abzuleiten ist und das die Pflicht des Menschen ist (gr. "deon" = Pflicht), so handelt es sich um einen deontologischen Ansatz. Diese grundsätzlich richtige Erkenntnis schlägt sich nieder in allgemeinen Aussagen über das rechte Handeln. Die Ureinsicht lautet dabei: Das Gute ist zu tun und das Schlechte ist zu meiden. Dies gilt ewig und unabänderlich. Alle weiteren sittlichen Urteile steigen dann aber hinab in die konkrete, kontingente und damit auch veränderliche Lebenswirklichkeit und unterliegen demzufolge dem Einfluss von Ort und Zeit , d.h. auch den gesellschaftlichen Verhältnissen. Dieser an sich weit gefasste Ansatz eines Thomas von Aquin wurde aber in der katholischen Kirche in den folgenden Jahrhunderten dahingehend modifiziert, dass man auch alle Ableitungen aus dem Naturrecht als allgemein gültig erachtete. Dies fand seinen Niederschlag in der sogenannten Kasuistik.
1.4.3.
Wandel
des Naturrechts?
Wenn entsprechend der scholastischen Denkweise in kirchlichen Verlautbarungen von einer ewigen, unwandelbaren Natur ausgegangen wird, so bleibt zumindest umstritten, ob nicht das, was hier Natur genannt wird, nicht letztlich doch nur ein Modell von Natur ist, wie es im Geiste des Menschen vorliegt. Gegen die Unwandelbarkeit der "Natur" und festgefügte menschliche Vorstellungen von Natur sprechen u.a.:

1.5. Deontologisches und teleologisches Normenbegründungsmodell
Beide Modelle sind in der Theologie üblich und basieren auf der Vernunft. Geschichtlich lässt sich das deontologische Modell eher der Ideenlehre Platons zuordnen, während der teleologische Ansatz durch die Lehre des Aristoteles begründet werden kann.
1.5.1. Der deontologische Ansatz (von griech. "deon" = Pflicht)
Der deontologische Ansatz geht davon
aus, dass es gewisse Haltungen und Handlungen gibt, die immer
richtig sind, egal, was im Einzelfall
die Folgen sein mögen. Beispielsweise ist die direkte
Falschaussage (Lüge) immer
verboten, auch wenn dies z. B. unter einer Diktatur 100 Menschen
das Leben kosten sollte.
Die deontologische Begründung geht
demnach deduktiv vor, d.h. sie leitet die einer Situation
angemessenen konkreten
Handlungsnormen von einer solchen Grundhaltung bzw. immer
richtigen Handlungsweise ab. Eine solche Haltung wird in anderen
philosophischen Systemen bisweilen auch als Gesinnungsethik
bezeichnet. Wenn nun bezüglich der Grundsätze auf das Naturrecht und die Tradition
zurückgegriffen wird, so läuft diese Art der Normenbegründung
Gefahr, Natur und Tradition
unhistorisch, statisch und allzeit gültig zu sehen. Hier kann es
durchaus passieren, dass man neue Erkenntnisse der Humanwissenschaften
außer Acht lässt (vgl. z. B. kirchliche Erklärungen zur
männlichen Masturbation).
Eine rein deduktive Normenbegründung
weise somit ideologische Züge auf, da sie an Normen trotz
neuer Erfahrungen
und besserer Einsicht festhält.

1.5.2. Die teleologische Normenbegründung (von griech. "telos" = Ziel)
Hier wird der sittliche Charakter
einer Handlungsweise ausschließlich von den Folgen her bestimmt,
welche eine Handlung nach
sich zieht. Diese Art der Normenbegründung geht von der
Erfahrung aus und somit induktiv vor.
Sie wird die Erkenntnisse der
Humanwissenschaften/ Naturwissenschaften berücksichtigen. Auf
Grund der gewonnenen
Erkenntnisse erfolgt bei Wertkonkurrenz eine Güterabwägung.
Dabei werden die Folgen einer Handlung berücksichtigt. In anderen
philosophischen Systemen gebraucht man bisweilen für eine solche
sittliche Haltung den Begriff Verantwortungsethik.
Beispiel: Abtreibung eines werdenden
Kindes bei Lebensgefahr für die Mutter.

1.5.3.
Lehramt
und Gewissen
Begriff: "Epikie"
Unter dem kirchlichen Lehramt wird
die Versammlung aller Bischöfe in Form eines Konzils und seit
dem I. Vatikanischen Konzil
auch der Papst als Oberhaupt der Katholischen Kirche verstanden.
Beide, Papst und
Bischöfe, sind berechtigt, Dogmen zu
erlassen, die traditionell mit der Formel enden “anathema sit.”
Wer also den zuvor
genannten Inhalt nicht glaubt, gilt als von der Kirche
ausgeschlossen. Seit Dogmatisierung der
päpstlichen Unfehlbarkeit 1870 wurde
allerdings erst ein einziges Mal, nämlich durch Papst Pius XII
von diesem Vorrecht
Gebrauch gemacht, als er 1950 die leibliche Aufnahme Mariens in
den Himmel zum alle
Katholiken verpflichtenden
Glaubensinhalt erklärte.
Das II. Vatikanische Konzil erließ
gemäß der zuvor von Papst Johannes XXIII. erlassenen Richtlinie
kein neues Dogma, sondern
beschränkte sich im Einzelfall auf die Formulierung von
Dogmatischen Konstitutionen. In von
Vielen als geradezu sensationell
empfundener Weise äußerte sich das Konzil in seiner Pastoralen
Konstitution über die
Kirche in der Welt von heute, kurz “Gaudium et Spes” genannt, in
Artikel 16 über die Rolle des
Gewissens: Hier sei der Mensch quasi
mit Gott alleine. Auch das unüberwindlich irrende Gewissen
verliere seine Würde vor
Gott nicht.
Da Gewissenssprüche durchaus dem
Einfluss der Umwelt unterliegen können, mag es in gewissen
Situationen zu aus menschlicher Sicht unlösbaren Widersprüchen
kommen. Hat etwa der allein handelnde Hitlerattentäter
Georg
Elser nach seinem Gewissen gehandelt, als er in die Säule
des Bürgerbräukellers die Bombe einbaute, die Hitler töten sollte, aber letztlich
nur Unschuldige in den Tod riss?
Mit seiner Lehre steht das II.
Vaticanum in der Tradition beispielsweise eines Thomas von
Aquin, des mittelalterlichen
Theologen, der zum Thema Gewissen ausführte, dass der Mensch
sich eher exkommunizieren
lassen müsse als gegen den klaren
Spruch seines Gewissens zu handeln. In der kirchlichen Tradition
lassen sich auch
gegenteilige Strömungen nachweisen und letztlich sind auch die
oftmals zwischen Rom und einzelnen Ortskirchen bestehenden
Spannungen an der Frage festzumachen, was denn nun höher zu
bewerten sei, die Aussage
des Lehramtes oder der Spruch des eigenen Gewissens? Räumt das
II. Vaticanum hier dem gründlich
geprüften Gewissen den Vorrang vor dem Lehramt ein, so hat sich
dieser Trend inzwischen wiederum
umgekehrt und römische Dokumente haben wiederholt den Vorrang
des Lehramtes vor dem Gewissen
betont. Sinngemäß bedeutet dies, dass wer zu anderen Ansichten
gelange als das Lehramt, eben sein Gewissen nicht gründlich genug
geprüft hat. Eine Schlüsselfunktion kommt dabei der Enzyklika
von Paul VI. “Humanae
Vitae” zu. Hatte das Konzil beschlossen, strittige Fragen
innerhalb der Kirche durch Einsetzung von Kommissionen per größtmöglichem
Konsens lösen zu wollen, so handelt es sich bei “Humanae
Vitae” um ein Minderheitenvotum,
das Papst Paul VI. (aus Gewissensgründen) zusammen mit nur drei
Kommissionsmitgliedern gegen die
Meinung der Mehrheit der Kommissionsmitglieder, (die in
gewissen Fällen den Gebrauch künstlicher
Empfängnisverhütungsmittel, z.B. um Eheleuten in kinderreichen
Familien Familienplanung
auf der Basis der eigenen Gewissenentscheidung zu ermöglichen,
als vertretbar ansahen), durchaus unter Berufung auf sein
Gewissen durchsetzte und veröffentlichte.
Durch dieses Vorgehen
(Minderheitenvotum statt Mehrheitsbeschluss) starb bis zu
einem gewissen Grad der Geist des II. Vatikanischen
Konzils, denn, wie gesagt, eigentlich sollte es in der Kirche
nur noch mehrheitliche Entscheidungen geben.
Allerdings wurde die von den
deutschen Bischöfen 1967 publizierte “Königsteiner Erklärung”,
welche im Falle von Eheleuten eine Gewissenentscheidung in der Frage
künstlicher Empfängnisverhütung zulässt, nicht zurückgenommen.
In der Praxis der Kirche bedeutet
dies, dass über die Rolle von Lehramt und Gewissen durchaus
unterschiedliche Meinungen vertreten
werden! Solange die Dokumente des II. Vatikanischen Konzils in
Kraft sind, darf sich jeder
Katholik darauf und auf sein Gewissen berufen, auch wenn dabei
Spannungen zu anderen lehramtlichen Äußerungen auftreten.

Geht man von der Priorität der
Gewissensentscheidung aus, so muss kurz auf den Begriff der “Epikie”
(lat. “aequitas”- Billigkeit) eingegangen werden. Im Falle
konkurrierender Werte darf danach gegen den Wortlaut einer Bestimmung bzw. eines Gesetzes
verstoßen werden, wenn die Befolgung des Gesetzes zu
unzumutbaren Folgen führen
würde, die weder vernünftig noch einsichtig sind. Als Beispiel
eines derartigen Handelns mag der Spruch eines New Yorker Richters
gelten, der einen unter den Nazis aus Deutschland geflohenen
Kinderarzt “im Namen eines höheren
Gesetzes” frei sprach. Er hatte als Untermieter das Kind seiner
armen Vermieter behandelt,
obwohl er seitens der amerikanischen Behörden noch nicht
approbiert war und er sich somit
der illegalen Ausübung einer Heiltätigkeit schuldig gemacht
hatte. Ein amerikanischer Arzt und Konkurrent hatte ihn deshalb bei den
Behörden angezeigt. Der Richter folgte dem Gesetz der Epikie.
Die rechtliche Debatte um die
religiöse Beschneidung von Jungen enthält zu den Normenmodellen
wie auch zum Aspekt der Epikie eine pikante Note, wenn man
erkennt, wie diese Debatte zu Stande gekommen ist. Genauer: Eine
Staatsanwältin griff die Meinung des Rechtsprofessors Holm
Putzke auf, der die Beschneidung von Kindern als
Körperverletzung wertet, mit dieser Meinung aber bis dato
ziemlich allein dastand. Dazu der
Presseartikel
im Berliner Tagesspiegel
1.6. Biblische Normenbegründung
1.6.1. Der
Dekalog im Alten Testament
Neben der Natur gibt es für den katholischen Christen noch eine weitere Quelle der Normenfindung: die Bibel. Hier offenbarte Gott, so scheint es, auf direktem Weg gewisse Normen. Besonders fallen auf ein sogenannter ethischer Dekalog (Ex. 20) und ein kultischer Dekalog (Ex 34). Dekalog bedeutet Zehnerwort und es gibt deren durchaus mehrere in der Torah, den 5 Büchern des Moses im Alten Testament. Die Zahl 10 ist für den Semiten die Zahl der Fülle und auch der Vollständigkeit (vgl. 10 Finger!). So müssen von alters her am Sabbat 10 Männer in der Synagoge anwesend sein, damit ein gültiger Gottesdienst gefeiert werden kann. Dies weist darauf hin, dass es gar nicht so sehr auf die genaue Zahl oder auf die Einzelvorschrift ankommt, sondern dieser Dekalog hat gewissermaßen Modellcharakter.
Nach der biblischen Überlieferung
wird der Sinaibund zwischen Gott und seinem auserwählten Volk
geschlossen, nachdem Gott Jahwe die
Hebräer aus Ägypten befreit hat: “Ich bin der Herr, dein Gott,
der dich aus Ägypten
geführt hat, dem Sklavenhaus!” Für die Menschen der damaligen
Zeit war es ganz selbstverständlich,
dass sich das profane Leben vor einem religiösen Hintergrund
abspielte. Die Bundesgemeinschaft
zwischen Jahwe und seinem Volk ist so wichtig, dass sich daraus
automatisch Konsequenzen
für das Leben ergeben, so wie sich in den 10 Geboten
niederschlagen. Aufbauend auf der rechten Beziehung zu Gott (die ersten 3
bzw. ursprünglich die ersten 5 Gebote) sollen ein Zusammenleben
(die letzten 7 bzw.
ursprünglich die letzten 5 Gebote) ermöglichen. Diese Normen
entstanden durchaus aus der Erfahrung,
indem eine Gemeinschaft erkannte, was für den Schutz des
Zusammenlebens und des Friedens nötig ist. Diese Normen werden aber als
von Gott stammend erkannt, der die Gemeinschaft in seinem Bund begründet hat.
Die richtige Lesart der 10 Gebote
macht den Zusammenhang zur Grunderfahrung der Befreiung deutlich. Wer das Erlebnis der Befreiung
gehabt hat, wird gewisse Dinge einhalten bzw. nicht
tun. Auch wenn die griechische Übersetzung der hebräischen Torah
ins Griechische, bekannt unter dem Namen Septuaginta, die
hebräische Wendung mit 'sollen' wiedergibt, so handelt es sich
nach Meinung des renommierten und weithin angesehenen Fachmanns
für das Alte Testament, Universitätsprofessor em. Klaus Baltzer
von der Universität in München um eine falsche Übersetzung. Ihm
selbst wurde als Student noch vermittelt, dass das hebräische
Imperfekt (Im Hebräischen ist das die Zeitstufe, die nach
unserer Sprachvorstellung Präsens und Futur umfasst und zeitlich
noch offen und unabgeschlossen, also noch nicht abgeschlossen
und somit "perfekt" ist!) allein bei den 10 Geboten
ausnahmsweise mit 'sollen' zu übersetzen sei, doch logischer ist
allemal eine Übersetzung ohne die Annahme einer verbogenen
Ausnahmeregel und dann heißt die Übersetzung eben "du wirst"!
Wer sich von Gott Jahwe befreit
weiß, wird sich mit keinen anderen Göttern mehr begnügen. Er
wird darauf verzichten, auf Gott Einfluss ausüben zu wollen und
sich deshalb auch kein Bild von ihm machen. Er wird den Sabbat
von Arbeit frei halten - für die Israeliten kein schlechtes
Geschäft, waren sie doch die 10-Tage-Woche des ägyptischen
Kalenders gewohnt. Nun war jeder siebte Tag Ruhetag.
Ursprünglich stammt die 7-Tage-Woche aus dem mesopotamischen
Raum und war dort den "sieben Lenkern von Himmel und Erde", den
sieben mit bloßem Auge sichtbaren Gestirnen (Sonne, Mond,
Planeten) mit Eigenbewegung am Himmel zugeordnet: 1. Sonne 2.
Mond 3. Mars 4. Merkur 5. Jupiter 6. Venus 7. Saturn.
Interessanter Weise ordnet der jüdische Kalender ganz bewusst
die Tage nicht den Gestirnen zu, sondern zählt sie durch: 1.Tag,
2. Tag, 3. Tag, 4. Tag, 5. Tag, 6. Tag. Allein der Sabbat hat
einen Namen!
Wer sich von Gott Jahwe befreit weiß, wird "Vater und Mutter
Gewicht geben" und zwar ganz bewusst, indem er sie im Alter,
auch wenn es lästig ist, durchfüttert. In der Wüste ist alles
knapp und wie viel einfacher wäre es, die Eltern - in der Wüste
wäre dies zudem ein Leichtes - los zu werden. Des weiteren wird
der Mensch nicht morden, nicht stehlen, nicht falsch gegen seine
Mitmenschen aussagen und schließlich nicht nach dem Besitz des
Nachbarn schielen.
Ein Versuch, die Botschaft des
Dekalogs in unsere Zeit zu übertragen, findet sich auf der Projektseite des Künstlers
Sascha Dörger. Die Exponate
sind im Bereich des Shops online (nach unten scrollen!),
es gibt zudem durchaus aufschlussreiche Videos.
Neben dem sogenannten "ethischen" Dekalog findet sich im Buch Exodus auch noch der sogenannte "kultische Dialog". Weitere Rechtsnormen sind verstreut im übrigen Pentateuch (=Torah = Bücher des Moses) enthalten, z.B. das altbekannte “Auge(nersatz) für Auge, Zahn(ersatz) für Zahn ...”
1.6.2. Das jüdische Torahverständnis
Dass die Weisungen und Vorschriften
des AT nicht einfach fernab aller geschichtlichen Entwicklung
für alle Zeiten gültig
waren, zeigen die Bemühungen der Schriftgelehrten um die rechte
Auslegung des Willens Gottes. Die Torah (besser mit “Weisung” als mit
"Gesetz” zu übersetzen) wird im Laufe der Zeit mit einem “Zaun”
aus Vorschriften umgeben.
Nach pharisäischer Auffassung sind dies 613 Mitzwot (248 Ge- und
365 Verbote), welche in strengreligiösen
Kreisen des Judentums auch heute noch peinlich genaue Beachtung
finden.
Zur Zeit Jesu erhoffen sich die Pharisäer dadurch, dass
alle Männer in Israel einen Sabbat lang alle Vorschriften
befolgen, die Ankunft des
Messias, des in königlicher, priesterlicher und prophetischer
Tradition stehenden Gesalbten Gottes.
Dieser Glaube existiert auch heute
noch in Teilen des Judentums > When will the
Mashiach come? (engl.)
1.6.3. Die
ethischen Forderungen Jesu
Gegen eine veräußerlichte Gesetzeserfüllung, wie sie die
Pharisäer mit ihrer peniblen Einhaltung der 613 Ge- und Verbote
praktizieren, geht es Jesus um die Wiederherstellung der
direkten Beziehung zwischen
Gott und Mensch. Im Judentum zur Zeit Jesu war das Gottesbild
zudem geprägt von der Idee eines heiligen, aber fernen Gottes.
Allenfalls der Hohepriester durfte einmal im Jahr am
Versöhnungstag (Yom Kippur) das Allerheiligste betreten und dort
den Namen Jahwe aussprechen. In der Synagoge wurde anstatt des
Tetragramms JHWH stets die Ersatzform "Adonai" = "Herr"
gebraucht. Diese Bezeichnung wurde wiederum im Alltag vermieden
und Gott wurde als der "Hocherhabene" oder auch als "die Himmel"
umschrieben. Da auf die Nennung des Namens Gottes die Steinigung
als Strafe für Gotteslästerung drohte, behalfen sich viele
damit, vom Engel Gottes zu sprechen, wenn sie über ihre
religiösen Erlebnisse etwas aussagen wollten.
Im Zentrum der Botschaft Jesu steht
in schockierendem Gegensatz zur zeitgenössischen
Gottesvorstellung der Abba, der Vatergott. Aus der Beziehung zu ihm gestaltet sich das
religiöse und zwischenmenschliche Leben neu aus der Grundhaltung
der Liebe heraus. Weil das
anbrechende Reich Gottes alles diesem Liebesmaßstab unterwirft,
gibt beispielsweise die
Bergpredigt keine konkreten Normen vor. In den sogenannten
Seligpreisungen wird dies besonders
deutlich: das als richtig Erkannte umzusetzen wird zum
alleinigen Maßstab der Gottesbeziehung.
Die hier genannten Kriterien genügen,
um den Menschen vor Gott bestehen zu lassen. Letztlich besteht
die gegenüber den Pharisäern "größere Gerechtigkeit" der
Jesusanhänger darin, dass sie sich an einem einzigen Gebot
orientieren, nämlich der "Goldenen Regel" in positiver
Formulierung: "Alles, was ihr von anderen erwartet, das tut
ihnen!" (Mt 7,12).
Auch die Seligpreisungen der
Bergpredigt (Mt 5 - 7) sind vor dem Hintergrund der
pharisäischen Torahfrömmigkeit zu sehen: Jesus preist die selig,
die nach dem Maßstab der 613 Ge- und Verbote keine Chance hätten
in pharisäischen Kreisen als fromm zu gelten. Jeweils nur eine
richtige Einstellung reicht nach dem Katalog der Seligpreisungen
aus, um vor Gott gut dazustehen. Aus pharisäischer Perspektive
verspricht Jesus den einfachen Leuten das Gottesreich quasi zum
Billigtarif. Die Bergpredigt wurde aus von Matthäus aus
Redezitaten zusammengestellt und ist somit eine Kunstrede, die
so vermutlich nie gehalten wurde. Dennoch finden sich hier in
gesammelter Form die Anliegen Jesu einschließlich des
"Vaterunser".
Sieht man innerhalb der Bergpredigt im "Vaterunser" das zentrale Vermächtnis Jesu, so schlägt sich die praktische Umsetzung der "Goldenen Regel" auch hier nieder, zumal wenn man die traditionelle Formulierung "Und vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern" nach ihrem aramäischen Wortlaut auslegt. Eine wörtliche und wortgetreue Übersetzung aus dem Aramäischen, der Sprache Jesu ergibt: "Und trage du unsere Last, wie auch wir tragen die Last der anderen und trage uns in der Versuchung ..." (Drei Mal wird das aramäische Verb für "tragen" benutzt!)
Text des "Vaterunser" auf Aramäisch und Hebräisch - Tafel, Paternoster-Kirche, Jerusalem (Foto: Pfeiffer, 2007)
Traditionell wird auch nach Mk 12,
28-34 par. das Doppelgebot der Gottes- und Nächstenliebe Jesus
zugeschrieben. Dieses scheint, da durch Zitate aus dem AT
belegt, aber so durch und durch jüdisch und die Antwort Jesu auf
die geradezu einfältige "Depperlfrage" des Schriftgelehrten
ebenfalls so jüdisch zu sein, dass man Dr. Yuval Lapide Recht
geben möchte, dass das Doppelgebot angesichts eines von der
römischen Besatzungsmacht brutal beherrschten Landes als
Durchhalteappell sowie als Aufruf zu jüdischer Solidarität in
diesen harten Zeiten deutet.
Andererseits unterwirft Jesus die
damals bestehenden
Institutionen, wie z.B. die
Ehe, dem radikalen Maßstab
der Liebe. Jesus sollte vermutlich
in den Rabbinerstreit um die Möglichkeit der Entlassung der Frau
aus der Ehe durch den Ehemann hineingezogen werden. Er verweigert
kleinkarierte Normendefinitionen, sondern verweist auf den in
der Schöpfung grundgelegten
Charakter der Ehe. Dort, wo Ehe glückt, stellt man nicht
solcherlei theoretische Fragen.
(Mk 10, 1-12 par)
Ähnlich deutlich werden die ethischen Maßstäbe Jesu im Kontext seiner Heilungen. Krankheit gilt den Menschen seiner Zeit als Strafe Gottes. Die Krankheit beweist also geradezu, dass der Kranke von Gott verstoßen und verlassen ist. Im religiösen Verständnis ist er selbst schuld an seiner Krankheit und wie bei einem Verbrecher ist Mitleid deshalb nicht angesagt. Dieses Denksystem hinterlässt im Kranken Spuren, sodass er schließlich selbst anfängt zu glauben, dass Gott ihn bestrafen will. Und wenn wie im Falle des Blindgeborenen persönliche Verfehlungen nicht erkennbar sind, so sind eben die Eltern oder Großeltern schuld! Im Normensystem Jesu sind die Kranken aber von Gottes Liebe nicht ausgeschlossen - ganz im Gegenteil! Und so programmiert Jesus diese armen Menschen quasi neu im Kopf, wenn er ihnen zusagt "Deine Sünden sind dir vergeben!" - Sie müssen nicht mehr an das glauben, was man ihnen eingeredet hat.
Das Verhalten und auch die
Forderungen Jesu gehen also über alles normengeregelte Verhalten
hinaus. Norm beinhaltet
stets Abgrenzung, Jesus aber handelt kreativ und sprengt die
Norm dort, wo sie zu eng gezogen ist, wenn er beispielsweise die
Sabbatbestimmungen verletzt oder die Ehebrecherin
gegen ihre Ankläger in Schutz nimmt (vgl. dazu Joh. 7,53 -
8,11). Der Theologe Eugen Drewermann
formuliert es gerne so: "Jesus brach lieber Gesetze als das
Herz eines Menschen." Durch sein Leben wird Jesus zum
Vorbild dafür, was es
heißt, nach dem Maßstab der Liebe zu leben und zu handeln. Durch
sein Verhalten erschafft Jesus neue Werte (vgl. Fußwaschung). Er wird zum
Modell. Modelle sind aber stets Einbrüche in bestehende Normensysteme und beinhalten Durchbrüche
und Aufbrüche zu neuen Möglichkeiten. Somit sind die in der
Bergpredigt enthaltenen Weisungen
Rahmengesetze, aber niemals im Sinne eines fertigen,
abgeschlossenen Systems,
sondern der Einzelne ist aufgerufen, nach dem Modell Jesu
selbst in sittlicher Verantwortung nach Maßgabe seines
Gewissens zu handeln.

Anmerkung: Dem
Gewissen kommt demnach eine Kompassfunktion zu. Der Mensch
entscheidet im Einklang mit seinem Gewissen und mit Gott (theonome Moral).
Allerdings erscheinen aus psychologischer Sicht nur ca. 10 -
15 % der Menschen zu eine solchen
Lebensführung
befähigt, indem sie ein Verantwortungsgewissen entwickeln.
Aufschlussreich ist das Experiment des Amerikaners Salomon
Asch aus den Fünfziger-Jahren des letzten Jahrhunderts:
Personen wurden gebeten, die Länge von Linien abzuschätzen.
Eine von drei Linien entsprach genau dem Muster und die Lösung
war an sich klar. Am Experiment nahmen 8-9 Personen teil und
der eigentliche Proband saß am Ende der Reihe. Alle vor ihm
waren in das Experiment eingeweiht. Wenn die Personen vor dem
Probanden eine eindeutig falsche Linie als die Richtige
bezeichneten, schlossen sich 6 von 10 Probanden der falschen
Meinung an, nur zwei bleiben bei ihrer eigenen (richtigen)
Meinung und zwei von zehn besserten in den weiteren folgenden
Durchgängen noch nach und widerstanden- im Gegensatz zur
Mehrheit der Getesteten - dem Konformitätsdruck.
Aus Wahlforschungen ist bekannt, dass ca. 10 bis 15 Prozent der Wähler keine Programme wählen, sondern ihr Kreuz dort machen, wo sie hoffen und glauben zu den Gewinnern der Wahl zu gehören!
Andererseits hat das
Auftreten einer nur 10% der Bevölkerung umfassenden Elite, die
ihre Überzeugungen auch faktisch umsetzt und lebt, bereits einen
großen Einfluss auf das Gesamtsystem.
Beispielhaft sichtbar
wird dies am Auftreten der GRÜNEN, welche vor annähernd 20
Jahren als Quasi-Spinner abqualifiziert wurden.
Heute kann es sich keine
Partei mehr leisten, ein Wahlprogramm ohne Aussagen zur
Umweltpolitik aufzustellen. Umweltpolitik hat sich dank des engagierten
Auftretens einer Minderheit quer durch alle Parteien als
wichtiges Thema etabliert.
1.7.
Die ethische
Letztbegründbarkeit der Menschenrechte
Letztlich bleibt die Menschenwürde als unantastbares Menschenrecht nur garantiert, wenn sie durch eine dem menschlichen Zugriff entzogene Instanz, also letztlich Gott, sicher gestellt wird. Gerät das Befinden über Menschenwürde in Menschenhand, dann wäre es konsequent wie die DDR früher von "Staatsbürgerrechten" zu sprechen, die der Staat verleihen oder auch entziehen kann. Von den Vätern des Grundgesetzes wurde aus der Erfahrung der Kriegsgräuel mit der massenhaften und systematischen Missachtung jeglicher Menschenwürde - man denke nur an den Rassenwahn mit seiner Definition von Herren- und Mindermenschen - der Artikel 1 an den Anfang der Verfassung gestellt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Längst gilt jedoch weithin Abtreibung als mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar. Die rasende Entwicklung der Biomedizin - Stichwort "Stammzellenforschung" stellt das, was mit Menschenwürde gemeint ist, ebenfalls in Frage. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde äußerte am 3. Sept. 2003 in der Frankfurter allgemeinen Zeitung seine Bedenken dahingehend, dass es selbst beim Begriff der Menschenwürde unter Juristen keine Einigkeit mehr gebe und verwies dabei auf die Neukommentierung von Artikel 1 des Grundgesetzes im Standardwerk, an dem sich deutsche Richter orientieren, dem sogenannten "Maunz/Dürig", wo es nunmehr heißt: "Für die staatsrechtliche Betrachtung sind jedoch allein die (unantastbare) Verankerung im Verfassungstext und die Exegese der Menschwürde als Begriff des positiven Rechts maßgebend." "Positives Recht" wird aber durch die laufende Rechtsprechung geschaffen und im Klartext bedeutet dies: Die Menschenwürde ist nicht mehr der Eckpfeiler, an dem sich alle Urteile auszurichten haben, sondern die ergangene Rechtsprechung bestimmt maßgeblich, was unter Menschenwürde zu verstehen ist. Somit kann man sich vorstellen, dass durch faktische Vorgaben - etwa die Erlaubnis zur embryonalen Stammzellenforschung oder auch zur Tötung auf Verlangen in einer Vielzahl von Ländern - das Verständnis von Menschenwürde beeinflusst wird. Menschenwürde wie Brauchtum aus dem Konsens von Parlamentariern und der Gesellschaft abzuleiten - das wäre wirklich fatal und sollte zu heftigem Protest Anlass geben. Von der Gottebenbildlichkeit jedes Menschen ausgehend, ist nach christlichem Verständnis die Menschenwürde jedem Menschen von Gott selbst gegeben und niemand ist berechtigt, sie irgendeinem Menschen abspenstig zu machen.
(Quelle u.a.: Christ in der
Gegenwart Nr. 38/03 S. 315/316)
Die Diskussion um die Erlaubtheit
der Präimplantationsdiagnostik in der Fortpflanzungsmedizin mit
der Konsequenz, dass genetisch belastete Embryonen getötet bzw.
beseitigt werden müssen, zeigt klar auf, dass der
gesellschaftliche Grundkonsens in dieser Frage nicht gegeben
ist. Die oberste Rechtsprechung hat das bis dato geltende
generelle Verbot der Präimplantationsdiagnostik aufgehoben und
den Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. Da es bei der
parlamentarischen Abstimmung in dieser Gewissensfrage vermutlich
keinen Fraktionszwang für die Abgeordneten geben wird, bleibt
abzuwarten, welche Rechtsgrundlage durch die
Abstimmungsmehrheiten geschaffen werden wird.
Wie sehr das Wertegefüge in unserer
Gesellschaft in Schieflage geraten ist, dokumentierte im Jahr
2011 die Sendung "Seelenmord" aus der Reihe "Stationen" des
Bayerischen Fernsehens. Bereits das leider nicht mehr online
verfügbare Skript zur Sendung "Seelenmord" ließ erahnen, wie es
um die innere Verfasstheit vieler Menschen in unserem Land
steht.
Wie eine Seuche greift derzeit eine
Welle von oftmals auch tödlichen Messerstechereien unter
Jugendlichen in Großbritannien und speziell im Großraum London
um sich.
Link > BBC > "Knife
Crime"
2. Ethik der Lebensbereiche
2.1. Der Mensch in Ehe und
Familie
2.1.1. Die Sexualität und der Glaube an höhere Mächte
Warum lehnen
Christentum und Judentum totale sexuelle Freiheit ab? Die
Haltung bleibt unverständlich, wenn nicht der historische Kontext der
Entstehungsgeschichte dieser Vernunftreligionen mitgelesen wird,
standen beide in ihrer
Frühzeit doch in Konkurrenz zu sogenannten Schöpfungsreligionen,
welche, wie z.B. der Baalskult
, auf den Kräften der Natur und damit auch auf zügellos gelebter
Sexualität aufbauten. In manchen Fällen gehörte zu diesen Kulten
Tempelprostitution. Manche Kulte gingen gar bis zur
sexuell-rituellenTötung von Menschen.
Bei Göttinnenfesten wie z. B. dem Artemiskult in Ephesus war es
durchaus üblich, dass Männer sich zu Ehren der Muttergöttin
selbst entmannten. Gegen derartige Tendenzen wandten sich das
Judentum, später auch die Römer und schließlich auch das Christentum, insbesondere die
sogenannten Kirchenväter, allen voran der hl.
Augustinus, der 9 Jahre in der sexualfeindlichen Manichäersekte
verbrachte bevor er schließlich Christ wurde. Dem Kirchenvater Origines
wurde sogar nachgesagt, dass er sich selbst entmannt habe um des
Evangeliums willen, aber aus heutiger Sicht mag dies vielleicht
eine Verleumdung seitens seiner Gegner gewesen sein. Das Wissen
um diese Hintergründe ging im Laufe der Jahrhunderte bzw.
Jahrtausende verloren,
Tendenzen bei der Bewertung von Sexualität haben sich aber, auch
in kirchenamtlichen Verlautbarungen, bis heute durchgehalten. Manchmal
verstellen auch althergebrachte Vorurteile den Blick: So ist die
Enzyklika "Deus
caritas est" von Papst Benedikt XVI. in den Aussagen zum
'Eros' recht aktuell und spart auch die historische Analyse
nicht aus. So fielen nach Aussage im entsprechenden Wikipediaartikel
die ersten Reaktionen auf die Papstenzyklika überwiegend
positiv aus.

Literaturhinweis: Haglund, Karin, "Die Sexualität und der Glaube
an höhere Mächte" in P.M. 7/1991
2.1.2. Grundregeln der Partnersuche
Zeitungstext: Landshuter Zeitung: "Die unbewusste Suche nach der schönen Helena" (11. April 1991, S. 25)
Weniger als bei allen anderen Lebewesen ist menschliche Sexualität an Instinkte gebunden. Wie groß die Freiheit des Menschen bezüglich seiner Sexualität ist, lässt sich anhand bisweilen medizinisch notwendiger Geschlechtsneuzuweisungen nach der Geburt eines Kindes belegen: Geschieht eine solche Geschlechtsneuzuweisung innerhalb des ersten Lebensjahres, so wird der Mensch im Erwachsenenalter voraussichtlich ein störungsfreies Selbstverständnis als Mann oder Frau entwickeln, selbst wenn die Gene das gegensätzliche Geschlecht ausweisen. Erst mit ca. 18 Monaten entwickelt das Kleinkind eine unumkehrbare Geschlechtsidentität . Gefestigt geht diese Geschlechtsidentität aus der Lebensphase hervor, die Siegmund Freud mit dem Begriff "Ödipuskomplex" beschreibt. Dabei spielt das Verhältnis zum gegengeschlechtlichen Elternteil , welches die erste Erfahrungsfolie für Mann- oder Frausein abgibt, die überragende Rolle.
Ein von der Norm abweichendes Sexualverhalten (Homosexualität, Transsexualität) lässt sich fast immer durch eine veränderte Geschlechtsidentität erklären.
Nach der Lehre des Freudschülers
Carl Gustav Jung beeinflussen ererbte Seelenbilder die Psyche
des Menschen. Jung siedelt
diese im sogenannten "kollektiv Unbewussten" an, das er neben
das individuelle Unbewusste
stellt. Diese Seelenbilder, die sich oft in Träumen äußern,
bezeichnet Jung als "Archetypen".
Jeder Mensch kann sich beispielsweise
unter "König", "Retter", "Held", "Gott", "Priester" etwas
vorstellen, aber auch das
Idealbild, das jeder Mensch unbewusst von sich entwickelt und
welches Jung als "Selbst" bezeichnet, ist unter die Archetypen einzureihen.
Genauso trägt jeder Mensch bei normaler Entwicklung ein
Idealbild des Gegengeschlechts,
stark beeinflusst vom gegengeschlechtlichen Elternteil, in sich:
"Anima" beim Mann, "Animus"
bei der Frau.
In dieses Idealbild ist der Mensch
verliebt, d.h. er verliebt sich in einen Menschen, dessen äußere
Züge dem eigenen Seelenbild
entsprechen. Ein solches Verlieben ist zunächst oft einseitig,
aber auch im Falle der Erwiderung
der Zuneigung kann es geschehen, dass der Mensch '"enttäuscht"
wird, wenn sein Gegenüber zwar dem äußeren Aussehen nach, nicht
jedoch seinem geistigen Wesen nach dem Idealbild entspricht.
Enttäuschungen sind allerdings
geradezu notwendig, um die Selbstverliebtheit in das eigene
Seelenbild Schritt für
Schritt aufzulösen zugunsten eines realistischen Bildes vom
Partner. Nur so kann Partnerbeziehung auf Dauer gelingen!
2.1.3.
Ehe und Familie im Wandel der Geschichte
vgl. Leben gestalten 12
S. 43 - 47
In den letzten 200 Jahren hat sich das Familienleben grundlegend gewandelt. Bis zur industriellen Revolution spielte sich das Leben der meisten Menschen durchwegs auf dem Lande in der Großfamilie ab. Ganz selbstverständlich waren die die Menschen eingebunden in vielfältige verwandtschaftliche Beziehungen mit Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten, Cousins und Cousinen. Hinzu kam zumeist eine große Anzahl von Geschwistern. Während des 19. Jahrhunderts vollzog sich in dem Maße, wie die Landbevölkerung aus wirtschaftlicher Not in die Städte und Industrieorte abwanderte, der Wandel hin zur Kleinfamilie, welche nur noch aus Eltern und Kindern besteht. Die Dramatik des Wandels belegen die Einwohnerzahlen der Stadt München: 1852 wurde die Marke von 100 000 Einwohnern überschritten, nicht einmal 50 Jahre später im Jahre 1901 bereits die Marke von 500 000 Einwohnern! In der Enge der Städte und Industriezentren war für Großfamilien einfach kein Platz. Unter anderem führte dies zu einer bis dahin nicht gekannten Fixierung der Kinder auf ihre Eltern und vor allein die Mutter als den Hauptbezugspersonen in der Erwachsenenwelt. Dies führte zu neuen Problemen. Hatten in der Großfamilie die Mütter die Kinderbetreuung oftmals den anderen Familienmitgliedern überlassen können, so wurde jetzt zunehmend die Rolle der Frau auf die drei Ks (Kind/Kirche/Küche) festgelegt. Dieses Hausfrauendasein galt als erstrebenswertes (bürgerliches) Ideal, da die nichtberufstätige Hausfrau gewissermaßen der sichtbare Beweis war, dass der Mann alleine seine Familie zu ernähren im Stande war. Nur in den Familien, wo "es eben nicht reichte", war die Frau zur Arbeit gezwungen.
Der eklatante Männermangel nach dem
2. Weltkrieg führte zur Eingliederung der Frauen in das Wirtschaftsgeschehen. Unvergessen sind
die sogenannten "Trümmerfrauen", die mit halfen, den Schutt aus
den zerstörten Städten wegzuräumen. Die Berufstätigkeit der Frau
erwies sich aber oftmals als Problem, so wie es sich heute
in der Polarität zwischen
"Hausmütterchen" einerseits und "Rabenmutter" andererseits
offenbart: Viele Hausfrauen
beneiden ihre berufstätigen Geschlechtsgenossinnen vor allem
wegen der Abwechslung, welche die Berufstätigkeit gegenüber der
oftmaligen Monotonie des Hausfrauendaseins bietet. Sie sind aber
der Überzeugung, dass das
Wohl ihrer Kinder es erfordert, dass sie zu Hause bleiben. Aus
ihrer Sicht schneiden nun
berufstätige Frauen als Rabenmütter ab, die sich kaum um ihre
Kinder kümmern, weil ihnen die Zeit dazu fehlt. Tatsächlich haben berufstätige
Frauen oftmals das Gefühl, ihren Kindern zu wenig zu geben,
möchten aber Erfolg,
Anerkennung und soziale Kontakte im Beruf nicht missen. Sie
wehren sich nun ihrerseits gegen derartige Vorwürfe mit dem Bild vom
dümmlichen und einfältigen Hausmütterchen, das ihre Kinder
überbehütet.
Seine aktuelle Fortsetzung findet
dieses Klischeedenken derzeit im politischen Streit um das
Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder nicht in die
Kinderkrippe geben, sondern zu Hause selbst erziehen wollen.
Fazit: Die Kleinfamilie ist
heutzutage vielerlei Belastungen ausgesetzt, wovon nicht zuletzt
die hohe Scheidungsrate zeugt. So
wird in der BRD jede dritte Ehe irgendwann wieder geschieden - Tendenz steigend.
Der
weltweite Vergleich
der Geburtsraten zeigt, dass die Bereitschaft, Kinder zu
bekommen, (bis auf Monaco) nirgends auf der Welt so gering ist wie
in Deutschland!
Haushalte in Deutschland ( Quelle: Statistisches Bundesamt)
|
Jahr |
Singlehaushalte |
Zweipersonenhaushalte |
Dreipersonenhaushalte |
Vierpersonenhaushalte |
Fünf u. mehr Personen |
|
1900 |
7 % | 15 % | 17% | 17 % | 44 % |
|
1997 |
36 % | 32 % | 15% | 11 % | 5 % |
| 2001* |
37 % | 34 % | 14% | 11 % | 4 % |
| 2011* |
40 % | 34 % | 13% | 9 % | 3 % |
*Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistisches
Jahrbuch 2012
In den letzten 100 Jahren hat sich
die Statistik annähernd umgekehrt, d.h. die Prozentzahl der
Einpersonenhaushalte heute (bei steigender Tendenz) entspricht
in etwa der Prozentzahl der großen Mehrpersonenhaushalte um die
vorletzte Jahrhundertwende!
Aspekte christlicher Familienpolitik: Die Familie steht in der BRD unter dem ausdrücklichen Schutz des Grundgesetzes (Artikel 6). Soll dieser Schutz praktischen Wert haben, so bedeutet dies, dass Familien mit Kindern zumindest nicht wesentlich schlechter gestellt sein dürfen als beispielsweise kinderlose Singles. Tatsache ist jedoch, dass heutzutage viele kinderlose Doppelverdiener einen Lebensstandard genießen, von dem Familien mit nur einem Verdiener nicht einmal träumen können. Gemessen an der Gruppe dieser Doppelverdiener haben nach offiziellen Angaben Familien mit Kindern und einem Verdiener gerade einen Lebensstandard von etwa einem Drittel. Während sich diese Doppelverdiener ein Luxushaus bauen oder selbst in Ballungszentren mühelos die Miete für eine angemessene Wohnung aufbringen können, reicht es für einen Normalverdiener mit mehreren Kindern oftmals nicht einmal für eine ausreichende Wohnung. Nach Aussagen von Familienpolitikern aller Parteien nimmt, wer heute Kinder hat, bewusst wirtschaftliche Nachteile in Kauf. Da aber nur 3,6 % der Ehepaare in der BRD nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes im Statistischen Jahrbuch 2012 Familien mit 3 oder mehr Kindern haben, ist diese Wählergruppe für die meisten Politiker uninteressant im Vergleich zu den Ehepaaren mit keinem (ca. 40%) oder nur einem Kind (ca. 40%). Aus Gründen der Gerechtigkeit wäre aber hier ein Lastenausgleich zu schaffen, denn letztlich sollen ja die Kinder auch den Doppelverdienern später die Rente finanzieren. Auch wäre es gerecht, den Familien gemäß der Anzahl der Familienmitglieder ein politisches Stimmrecht zu geben, das für Minderjährige beispielsweise von den Eltern stellvertretend wahrgenommen wird. Machen sich doch Familien mit Kindern erfahrungsgemäß sehr viel mehr Gedanken beispielsweise im Hinblick auf die Lebensbedingungen ihrer Kinder in der Zukunft als die Kinderlosen. Dass der Familienlastenausgleich in der Bundesrepublik schlecht funktioniert, wird daran deutlich, dass es dem Staat erst durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes untersagt werden musste, das Existenzminimum von in Familien lebenden Kindern zu besteuern. Deshalb wurden die Kinderfreibeträge ab 1.1.96 sowie die Grundfreibeträge so erhöht, dass sie (wie lange?) den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dramatische Entwicklungen zeichnen sich für die Zukunft ab: Arbeiten derzeit (im Jahr 2010) 100 Berufstätige für 30 Rentner mit, so werden im Jahre 2050 auf 100 Berufstätige 60 Ruheständler kommen, obwohl die Abgabenlast für Sozial- und Rentenversicherung schon jetzt an die Grenzen des Zumutbaren stößt. Wie die Situation der Rentenkassen wirklich ist, wird deutlich, wenn man das Beispiel eines Rentenbeitragszahlers zu Grunde legt, der 40 Jahre lang den möglichen Höchstbetrag in die Rentenkasse eingezahlt hat. Ging er 1997 in den Ruhestand, so bekam er dank seiner früheren Geburt pro Monat fast EUR 100.- mehr als derjenige, der erst 1998 in den Ruhestand eintrat. Bei gleicher Einzahlung sank die zu erwartende Rente also innerhalb eines einzigen Jahres um annähernd EUR 100.- ! Für die Zukunft sind auf Grund der Bevölkerungsentwicklung weitere Einschnitte vorprogrammiert. Weitere Ungerechtigkeit geschieht, wenn leibliche Kinder für ihre verarmten Eltern durch die Sozialhilfebestimmungen zum Lebensunterhalt herangezogen werden, während Kinderlose über die Sozialhilfe von genau denselben Kindern über Steuern und Abgaben voll finanziert werden, sofern kein verwertbares eigenes Vermögen vorhanden ist.
Vgl. hierzu den
folgenden Auszug aus dem Hirtenwort der deutschen Bischöfe
"Ehe und Familie in guter Gesellschaft" vom 17.
Januar 1999:
| 2.3
Familien
werden vielfach benachteiligt Schließlich erschweren wirtschaftliche und soziale Benachteiligungen Familien das Leben. In wirtschaftlicher Hinsicht ist Familie belastet durch höhere Ausgaben für die Versorgung und Ausbildung der Kinder, niedrigeres Einkommen aufgrund geringerer Erwerbsbeteiligung, eingeschränkte Möglichkeiten der Vermögensbildung aufgrund des deutlich niedrigeren Pro-Kopf-Einkommens und schließlich durch eine geringere Alterssicherung aus der Rentenkasse. Letzteres ist in besonderem Maße ungerecht, da Familien durch ihre Sorge für die nachwachsende Generation den Beitrag zum Generationenvertrag erbringen, der Rentenleistungen in Zukunft erst möglich macht. Hinzu kommt eine fehlende Rücksichtnahme vieler Einrichtungen und gesellschaftlicher Bereiche auf die Belange von Familien. Erschwerend für den Alltag von Familien ist auch, dass Kinder und ihre Bedürfnisse immer mehr Menschen fremd werden. Um Ehe und Familie zu schützen und zu fördern, ist ein Abbau ihrer wirtschaftlichen und sozialen Benachteiligung unabdingbar. Es darf zu keiner Polarisierung zwischen kinderlosen und kindererziehenden Menschen kommen. Familien dürfen nicht benachteiligt werden, indem ihre Leistungen aus der Versorgung und Erziehung der Kinder Kinderlosen stärker zugute kommen als ihnen selbst; sie dürfen nicht durch geringere finanzielle Mittel im gesellschaftlichen Leben an den Rand gedrängt werden. Umgekehrt dürfen Menschen, die kinderlos leben, nicht diffamiert werden und den Eindruck gewinnen, ihre Kinderlosigkeit solle bestraft werden. Orientierungspunkt aller politischen Maßnahmen muss die gerechte Behandlung verschiedener Lebenssituationen hinsichtlich ihrer Belastungen und ihrer Leistungen sein. |
vgl. Leben gestalten 12
S. 43 - 47
Grundlegend für den abendländischen Sakramentsbegriff wurde die Definition des hl. Augustinus, dem zufolge Sakramente sichtbare Zeichen sind, die auf eine unsichtbare Wirklichkeit verweisen, die Wirkkraft der göttlichen Gnade aber zugleich enthalten.
Seit dem Mittelalter zählt die Ehe zu den 7 Sakramenten. Diese 7-Zahl wurde 1547 vom Konzil von Trient dogmatisch festgeschrieben. Seitdem erst gibt es eine kanonische, d.h. kirchlich genau festgelegte Eheschließungsform. Spender des Ehesakramentes sind aber nach wie vor die Eheleute selbst; der kirchliche Amtsträger ist allein offizieller Zeuge. Als Sakrament ist letztlich nicht der Akt der Eheschließung in der Kirche anzusehen, sondern die gelebte Zweierbeziehung - lebenslang - soll Sakrament und damit Zeichen des Wirkens Gottes in der Welt sein.
Anmerkung: Erstmalig in der
2000-jährigen Kirchengeschichte hat Papst Johannes Paul II. am
21. Oktober 2001 mit Luigi und Maria Quattrocchi ein
Ehepaar gemeinsam selig gesprochen!
|
Dokument zur Seligsprechung von Luigi und Maria Quattrocchi > unter dem Datum vom 21. Oktober 2001 zu finden! |
Die katholische Kirche weiß sich der Weisung Jesu verpflichtet, wonach der "Mensch nicht trennen soll, was Gott verbunden hat." Demnach sind nach bürgerlichem Recht Geschiedene, die staatlich wieder heiraten nach strenger Lehrmeinung von den Sakramenten auszuschließen. In der Praxis bedeutet dies - aus seelsorgerlichen Gründen - oftmals eine Abhängigkeit von der persönlichen Milde des Priesters bei der Zulassung zu den Sakramenten. Manche gehen auch den Weg der Annullierung, d. h. vor einem kirchlichen Ehegericht wird der Antrag gestellt zu überprüfen, inwieweit die Ehe überhaupt rechtsgültig zustande gekommen ist. Erste Instanz ist das Ehegericht der eigenen Diözese, sodann kann Berufung eingelegt und der Fall an das zsutändige erzbischöfliche Ehegericht verweisen werden und sollte bis dann der Fall noch nicht endgültig entscheiden sein, folgt die dritte Instanz, die "Rota", das kirchliche Ehegericht in Rom. Wichtig sind dabei die Zeugen. Gründe für eine Annulierung können z. B. sein, dass einer der Partner immer wieder erklärt hat, dass er nicht an eine lebenlange Verbundenheit glaube, sondern mit Scheidung rechne. Auch wenn Eltern beispielsweise durch Zwang ausüben und z. B. mit Enterbung drohen, sofern Sohn oder Tochter nicht jenen Partner heiraten, liegt ein Ehehinderungsgrund vor, weil der freie Wille beeinträchtigt ist.
Die römisch-katholische Kirche fühlt
sich dem Wort Jesu verbunden: "Was Gott verbunden hat, darf der
Mensch nicht trennen!" Nach Meinung von Exegeten, also kundigen
Bibelwissenschaftlern, nahm Jesus in seinem Wort von der
Ehescheidung allerdings nicht zur Möglichkeit des Scheiterns
menschlicher Beziehungen Stellung, sondern er äußerte sich als
Theologe im Rahmen der
damals im Judentum und insbesondere unter den Rabbinern
schwelenden Diskussion "Wann darf ein Mann seine Ehefrau
entlassen?" Diese Bestimmung
der mosaischen Torah (Weisung, Lehre) im Buch Deuteronomium
(24,1), speziell die Auslegung der Passage "Wenn ein Mann eine
Frau geheiratet hat und ihr Ehemann geworden ist, sie ihm dann
aber nicht gefällt, weil er etwas Anstößiges an ihr
entdeckt...", war unter den Rabbinern der Zeit (strenggläubige -
liberale) umstritten und Jesus sollte
in diesen Streit hineingezogen werden. Dazu äußert sich Jesus,
unter Hinweis auf das
Schöpfungsgeschehen, d.h. das Aufeinanderbezogensein von Mann
und Frau, in etwa so:
Wenn zwei Menschen einander in Liebe
zugetan sind, so ist es völlig absurd zu fragen, unter welchen
rein theoretischen
Umständen ein Mann seine Frau entlassen darf. - Dass
andererseits die Urkirche ein Scheitern ehelicher Beziehungen kannte, macht die
sogenannte "porneia"-Klausel (Mt 5,32) deutlich: "Wer seine Frau
entlässt, obwohl kein Fall von
Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus ..."
Die bereits oben erwänte
Eheannullierung könnte man auch als katholische Form der
Scheidung bezeichnen. Traditionell rechnen aber viele andere
Kirchen (Orthodoxe, Anglikaner, Evangelische) - auch sie
fühlen sich dem Wort Jesu verpflichtet - mit dem Scheitern
ehelicher Beziehungen. Die orthodoxen Kirchen segnen ernst
gemeinte Zweitbeziehungen ein, ohne sich aber näher zu deren
Sakramentscharakter zu äußern. Dogmatisch sind die Anglikaner
Lutheraner und für Luther gab es mit Taufe, Eucharistie und Buße
nur drei Sakramente, während die Ehe für ihn ein"weltlich Ding"
war. Insofern sind Scheidung und Wiederverherratung kein
grundsätzliches Problem in den evangelischen Kirchen - selbst
bei Pfarrern nicht. So gibt es dort auch geschiedene und
wiederverheiratete Pfarrerinnen und Pfarrer.
2.2. Der
Mensch als Person in Beruf und Gesellschaft vor dem
Hintergrund kirchlicher Lehraussagen
2.2.1. Die Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen
Unter dem Eindruck der Ereignisse des 2.
Weltkrieges wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
durch die 48 Gründungsmitglieder der UNO 1948 bei einigen
Enthaltungen angenommen. 1966 wurde daraus in zwei
internationalen Pakten völkerrechtlich verbindliches Recht
geschaffen, das aber erst 1976 in Kraft trat, als die
Mindestzahl von 35 Unterzeichnerstaaten erreicht war.
2.2.2.
Kirchliche Lehraussagen zum Wirtschaftsleben und zur sozialen
Gerechtigkeit
Auszug aus dem Katechismus der Katholischen Kirche
(1993), Art. 2426 - 2436.
Ein paar Zitate, die angesichts der durch die Bankenkrise ausgelösten Wirtschaftskrise zum Nachdenken anregen:
2.3. Der Mensch als Person in Staat und Gesellschaft
2.3.1. Der Mensch zwischen Individualismus und Kollektivismus
Von Natur aus ist der Mensch ein Wesen, das in Gruppen lebt. Er ist ein zoon politikon bzw. ein animal sociale. Dies ist inzwischen auch durch die moderne Hirnforschung belegt: 2010 gab es den ersten Nachweis sogenannter Spiegelneuronen bei Menschen. Demnach werden bei der Betrachtung gewisser Handlungen dieselben Hirnareale aktiviert wie wenn der Mensch die Handlung selbst ausführen würde. Im Grund belegt dies, dass normale Menschen empathische Wesen sind. Aus gesellschaftswissenschaftlicher Sicht bleibt die Frage bestehen, wie das Verhältnis des Einzelnen zur Gruppe zu definieren ist. In etwa die letzten 150 Jahre sind geprägt von einem gesellschaftlichen Systemkonflikt, dessen Kern genau diese Verhältnisfrage beinhaltete und der mit voller Schärfe im sogenannten “Kalten Krieg” offenbar wurde in der Auseinandersetzung des westlichen liberalen Systems mit den marxistisch-kollektivistischen Vorstellungen des Ostens. Dass letztlich der Liberalismus die Auseinandersetzung zu seinen Gunsten entscheiden konnte, beweist wiederum noch nicht, dass die von ihm vertretenen Grundsätze von der überragenden Bedeutung des Einzelwesens richtig sind.
2.3.1.1. Der
Liberalismus als politische Form des Individualismus
siehe Thesenblatt
Zusammenfassung: Der Liberalismus geht von der Freiheit und Würde jedes einzelnen vernunftbegabten Menschen aus und fordert für den Einzelnen ein Höchstmaß an Freiheit, das nur durch die Freiheit des anderen seine Grenze findet. Der Staat soll die Aktivitäten des einzelnen möglichst wenig behindern (“Nachtwächterstaat”) und der freie Wettbewerb zwischen den Menschen, der vor allem im Bereich der Wirtschaft sichtbar wird, führt - so die Theorie - zu einem Höchstmaß an Wohlergehen für alle. Doch selbst das diese Ideale am meisten verkörpernde Land, die USA, sehen sich gezwungen, dem ungezügelten Wettbewerb, der zu Konzentration und Monopolbildung führt, beispielsweise durch Kartellgesetze Einhalt zu gebieten. An der im Wirtschaftsleben oftmals absehbaren sozialen Ungerechtigkeit und der offensichtlichen Vernachlässigung der Sozialnatur des Menschen entzündet sich oftmals harte Kritik. (vgl. Marxismus!) Der Forderung nach Freiheit entspricht die Haltung der Toleranz, d.h. der Liberalismus fordert selbst keine Werte ein, sondern lässt einen jeden “nach seiner Façon" selig werden”, gibt sich ethisch somit weithin gleichgültig. Nur gegen Einzelne bzw. Gruppen, die selbst zur Toleranz nicht bereit sind, geht auch der Liberalismus vor. Religion wird im übrigen als freiheits- und vernunfthemmend abgelehnt und nur als Privatsache gelten gelassen. Dem entspricht die Forderung des Liberalismus nach einer strikten Trennung von Kirche und Staat (wie sie beispielsweise in den USA verwirklicht ist, wo sogar Weihnachten nicht mehr als christlicher Feiertag definiert ist.)
2.3.1.2. Der
Marxismus als gescheiterte politische Form des Kollektivismus
siehe
Thesenblatt
Zusammenfassung: Die Lehre des
Marxismus ist als Reaktion auf die durch den Liberalismus im
Frühkapitalismus geschaffenen
Missstände zu sehen. Im Gegensatz zu den Kirchen, die sich mit
der Oberschicht
identifizierten und sich um die Belange der Arbeiterschaft von
einzelnen Ausnahmen abgesehen (in Deutschland: Bischof Emmanuel von
Ketteler - der "rote" Bischof, Adolph Kolping, Pastor Heinrich
Wichern (evang.); in Italien: Don Giovanni Bosco) nicht kümmerten,
hörte Karl Marx “die Seufzer der bedrängten Kreatur” und
veröffentlichte1848 sein “Kommunistisches Manifest”. Marx geht
allein von der Materie als einziger Wirkursache von allem
aus (Monismus) und sieht insbesondere
die wirtschaftlichen Verhältnisse als prägende materielle
Grundlage für die geistigen
Phänomene wie Politik, Kunst, Wissenschaft, Religion,
Philosophie an. Grundlage aller Entwicklung sind seiner Meinung nach
“dialektische Sprünge” als Übergang von These und Antithese zur
Synthese. Tot und lebendig sind
beispielsweise unüberbrückbare Gegensätze, doch sei sich im
Menschen die an sich tote
Materie ihrer selbst bewusst geworden. Marx bezeichnet die
Vorgänge der Evolution als “Dialektischen
Materialismus”. Ähnliche Sprünge glaubt er auch in der
Geschichte zu erkennen (“Historischer Materialismus”). Demnach habe sich aus
der klassenlosen Urgesellschaft schließlich in einer Umkehrung
der Verhältnisse die
Sklavenhaltergesellschaft der Antike entwickelt, daraus die
mittelalterliche Feudalgesellschaft mit Leibeigenen, daraus der Kapitalismus
und schließlich werde es in einem fünften Schritt zur
klassenlosen Gesellschaft
kommen. Die Übergänge von einer Epoche zur nächsten geschehen
stets im Rahmen von Revolutionen,
durch Klassenkampf.
Vor dem Hintergrund des
Frühkapitalismus sieht Marx den Menschen vor allem als Teil des
Kollektivs. In der Teilnahme
am Klassenkampf geschieht die Emanzipation des entfremdeten und
unterdrückten “wirklichen Menschen”
zum befreiten “wahren Menschen”, der sein Glück in der
klassenlosen Gesellschaft findet. Der Sinn des Lebens besteht darin, an diesen
Veränderungen mitgewirkt zu haben. In gewisser Weise offenbart
der Marxismus von der
sozialen Grundeinstellung her viele Parallelen zur christlichen
Lehre, doch will er das Paradies
auf Erden ohne Gott und unter Einsatz von Gewalt (Revolution,
"Diktatur des Proletariats”) erzwingen. Der Einzelne gilt nichts, das Kollektiv
alles. Auf diese Punkte gründet sich die grundsätzliche
Ablehnung des Marxismus
seitens des Christentums.
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Zur Illustration der marxistischen Zukunftsvorstellung ein Glasbild aus dem ehemaligen Staatsratsgebäude der DDR, das übergangsweise als Bundeskanzleramt genutzt wurde. Interessant vor allem der Spruch bzw. die Sprüche: "UND OB WIR DANN NOCH LEBEN WERDEN WENN ES ERREICHT WIRD - LEBEN WIRD UNSER PROGRAMM. ES WIRD DIE WELT DER ERLÖSTEN MENSCHHEIT BEHERRSCHEN." - "TROTZ ALLEDEM!"
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Foto: R. Pfeiffer, Berlin
2.9.2000
2.4. Grundzüge der Katholischen Soziallehre
vgl. Leben gestalten 12
S. 58 - 61
Als kirchliche Pioniere der Katholischen Sozialllehre können Bischof
Emmanuel von Ketteler - der "rote" Bischof und auch Adolph
Kolping genannt werden.
Für die seit dem Ende des 19. Jahrhunderts stetig weiter entwickelte katholische Soziallehre gilt der Grundsatz: Die Gesellschaft ist für den Menschen da, nicht der Mensch für die Gesellschaft. Dies deckt sich fast hundertprozentig mit dem Ansatz des in den letzten Jahrzehnten vor allem in den USA entwickelten Kommunitarismus. In gewisser Weise lässt sich sagen, dass der Kommunitarismus damit ein Grundanliegen der katholischen Soziallehre aufgreift und in säkularer Form - also ohne theologische Rückbindung - zu vermitteln sucht. Gesellschaft - das bedeutet konkret das Leben in Gemeinschaften, Gruppen, Verbänden und als kleinste Einheit in Familien. Der Staat als Institution des gemeinschaftlichen Lebens muss darauf bedacht sein, mit dem geringst möglichen Maß an Zwang das größtmögliche Engagement jedes Einzelnen für das Gemeinwesen zu bewirken.
Jeder Mensch ist Person, d.h. ein
Wesen, das sich frei für das Gute entscheiden kann. Er zeichnet
sich gegenüber allen
anderen Geschöpfen durch ein vermehrtes maß an Freiheit
(gegenüber den Ansprüchen der Umwelt und der eigenen Triebe) aus. Jede
Person verfügt also letztlich über sich selbst und entzieht sich
der Fremdbestimmung durch
Andere. Jeder Mensch ist für sich selbst genommen einmalig.
Besonders deutlich wird dies in der
priesterschriftlichen Schöpfungserzählung (Gen 1,27f.), aber
auch die 500 Jahre ältere
jahwistische Schöpfungserzählung betont den Wert des Menschen,
indem sie ihm den vormaligen Königstitel “Adam” zuerkennt. In gewisser
Weise findet schon hier, 1000 v. Chr., eine Demokratisierung der
von den Herrschern damals
selbstverständlich behaupteten göttlichen Abstammung statt und
der Königstitel wird dem
Menschen grundsätzlich und damit jedem Menschen zuerkannt.
Vor allem die Vernunftbegabung des
Menschen macht wiederum ganz wesentlich seine
Gottebenbildlichkeit aus.
Alle vernunftlosen Dinge haben dem Menschen zu dienen. Er darf
daraus Nutzen ziehen und darüber verfügen. Der Satz “Macht euch die Erde
untertan!” darf dabei aber nicht im Sinne einer gnadenlosen
Ausbeutung der Erde verstanden
werden, sondern der hebräische Urtext legt nahe, dass der Mensch
wie ein guter und gerechter
König die Erde weise regieren soll.
2.4.2. Solidarität
Als Person ist der Mensch zugleich Individuum und sozial eingebundenes Wesen. Vor allem das Kleinkind ist ab dem Augenblick der Geburt zunächst auf die Hilfe der Gemeinschaft angewiesen und ohne diese Hilfe nicht überlebensfähig. Gleiches lässt sich hinsichtlich betagter und auf Pflege angewiesener alter Menschen sagen. Solidarität bezeichnet die Gemeinverpflichtung und Gemeinhaftung mehrerer Menschen auf verschiedenen Ebenen:
2.4.3. Subsidiarität
Nach der Seite des Kollektivismus wird die katholische Soziallehre neben dem Personprinzip durch das Prinzip der Subsidiarität (lat. “subsidiarius”= zu den Hilfs-/Reservetruppen gehörig; lat. “subsidium” = Hilfe; Reservetruppe) abgesichert, d.h. der Mensch muss als selbständige und eigenverantwortliche Person das leisten, was er selbst leisten kann. Die Gemeinschaft darf in Notlagen immer nur subsidiär eingreifen, d.h. wenn nötig, Hilfe zur Selbsthilfe vermitteln. Stets geht es darum, dass Bedingungen geschaffen werden, die es dem Einzelnen ermöglichen, seine eigenen Kräfte voll zu entfalten. Sozialpolitik darf deshalb nicht so weit ausgeweitet werden, dass dadurch der Leistungswille des Menschen gehemmt oder gar gelähmt wird. Der Grundsatz der Subsidiarität gilt im Übrigen nicht nur für Einzelpersonen, sondern auch für Gemeinschaften.
Beispiel: Bei
Erkrankung der Mutter in einer Familie sind zunächst die
anderen Familienangehörigen gefordert. Falls deren Kräfte
nicht ausreichen, sollen Nachbarn,
Freunde, Vereinsfreunde, die Kirchen, die Gemeinde (der Staat)
in dieser Reihenfolge eingreifen.
Der föderalistische
Aufbau der Bundesrepublik Deutschland nach Kommunen, Ländern
und Bund entspricht dem Subsidiaritätsprinzip.
Besonders deutlich
wird dies im Sozialhilferecht: Zuerst müssen die
Familienangehörigen der auf- und absteigenden Linie mit ihrem
Vermögen und ihrem Verdienst für die
Notlage des Familienangehörigen einstehen, z.B. auch Enkel für
ihre Großeltern und umgekehrt!
(Geschwister werden füreinander nicht in die Pflicht genommen,
da nicht in auf- bzw. absteigender Linie miteinander verwandt!) Wenn nötig, ist
Sozialhilfe stets bei der Gemeinde vor Ort zu beantragen, wo
der Antragsteller lebt und nicht etwa anonym bei einer Zentralstelle des
Bundes!
Hinter dem Subsidiaritätsprinzip steht das Prinzip der Dezentralisierung: Probleme sollen immer auf der untersten gesellschaftlichen Ebene unter größtmöglicher Wahrung der Freiheit und der Personenwürde des Einzelnen gelöst werden.
2.4.4. Gemeinwohl
Als Einzel- und Gesellschaftswesen
ist der Mensch auf Kooperation angewiesen. Die moderne
postindustrielle Gesellschaft,
in der wir leben, ist ohne Zusammenarbeit nicht denkbar, da kein
Mensch in der Lage wäre, alleine den Wohlstand zu schaffen, den
wir alle genießen. Wer könnte auf sich allein gestellt ein Auto
oder einen Computer
produzieren? Ohne Zusammenarbeit wären die meisten
wissenschaftlichen Projekte von vornherein
zum Scheitern verurteilt! (vgl. z.B.
Kernforschungszentrum CERN in Genf oder das Phänomen des
Internet!)
Was letztlich Gemeinwohl bedeutet,
wird bestimmt durch das Ziel (den Sinn), das die jeweilige
Gesellschaft hat. Diesem
politisch vorgegebenen Ziel haben sich alle demokratisch
unterzuordnen und dabei nötigenfalls Solidarität zu üben, denn es geht nicht
an, dass das Gemeinwohl durch die rücksichtslose Durchsetzung
von Gruppenegoismen
gefährdet wird. (Bevölkerungsgruppen wie die Ärzte oder die
Polizei oder Krankenwagenfahrer
könnten ansonsten die übrige Bevölkerung geradewegs erpressen.)
Andererseits erwirbt sich
jeder, der sich für das Gemeinwohl einsetzt, den Anspruch auf
einen gerechten Anteil an dem gemeinschaftlich Geschaffenen.

Kein einzelner Mensch wäre in der Lage etwa einen
Ozeandampfer zu bauen - Meyer-Werft, Papenburg (Foto:
Pfeiffer, 2007)
2.4.6. Überblick über kirchenamtliche Verlautbarungen zur Soziallehre
Seit 1891 haben sich die Päpste in verschiedenen Enzykliken immer wieder zur sozialen Frage geäußert. Eine Enzyklika ist ein Rundschreiben des Papstes an alle Katholiken, will aber durchaus auch “alle Menschen guten Willens” ansprechen. Eine Enzyklika steht in der Regel am Ende eines innerkirchlichen Meinungsbildungsprozesses und verkündet das Ergebnis als Lehre der Kirche. Enzykliken werden stets nach ihren lateinischen Anfangsworten benannt.
Wichtige Sozialenzykliken
| Jahr | Titel | Papst | Thema |
| 1891 | Rerum novarum | Leo XIII. | Arbeiterfrage |
| 1931 | Quadragesimo anno | Pius XI. | Klassengesellschaft |
| 1961 | Mater et magistra | Johannes XXIII. | Menschenwürde |
| 1963 | Pacem in terris | Johannes XXIII. | Friede |
| 1967 | Populorum progressio | Paul VI. | Fortschritt, Friede, Arbeit |
| 1971 | Octogesima adveniens | Paul VI. | soziale
Gerechtigkeit [Keine Enzykilika, sondern als "Apostolisches
Schreiben" veröffentlicht] |
| 1981 | Laborem exercens | Johannes Paul II. | menschliche Arbeit |
| 1987 | Sollicitudo rei socialis | Johannes Paul II. | Ost-West- und Nord-Süd-Konflikt |
| 1991 | Centesimus annus | Johannes Paul II. | neue Herausforderungen und Schwerpunkte nach dem Zusammenbruch des real existierenden Sozialismus |
| 2009 | Caritas
in veritate |
Benedikt XVI. |
Eine bessere und gerechtere
Gesellschaft lässt sich nur nach dem Maßstab der von
Glaube und Vernunft geleiteten Liebe erreichen. (U.a.
gedanklicher Bezug zur Enzyklika "Populorum
progressio" von Papst Paul VI., aber auch zur Finanz-
und Wirtschaftkrise von 2009!) |
Ein der Zeit entsprechender Fortschritt in den päpstlichen Verlautbarungen ist allein schon daran zu ersehen, dass z.B. in “Rerum novarum” nur von der “Lage der Arbeiter” die Rede ist, “Quadragesimo anno” dagegen schon für die Schaffung einer ‘”Sozialen Ordnung” plädiert und “mater et magistra” die vielfältigen Sozialprobleme auf internationaler Ebene in den Mittelpunkt stellt. Noch konkretere Probleme (Urbanisierung, Stellung der Frau, Diskriminierungen, Recht auf Auswanderung, Beschaffung von Arbeitsplätzen u.a.) spricht Paul VI. in dem erwähnten Apostolischen Brief an. Johannes Paul II betont in “Laborem exercens” den absoluten Vorrang der menschlichen Arbeit gegenüber dem Kapital und zieht die entsprechenden Konsequenzen.
(aus:
“Sozialenzykliken”
in
Carl Andresen / Georg Denzler, Wörterbuch der Kirchengeschichte
(München, 1982) S. 558f.)
Wichtige Aussagen zur katholischen
Soziallehre enthält auch die Pastoralkonstitution “Die Kirche in
der Welt von heute”
(Gaudium et spes) des II. Vatikanischen Konzils in den Kapiteln
3 (“Das Wirtschaftleben”) und
4 (“Das Leben der politischen Gemeinschaft”) (Art. 63 bis 76)
2.4.7.
Der
Personalismus als Alternative zu Individualismus und
Kollektivismus
Das Personprinzip sieht im einzelnen
Menschen sowohl den Ursprung als auch das Ziel des
gesellschaftlichen Lebens,
als eines Lebens in der Gemeinschaft. Das Personprinzip
geht davon aus, dass der Mensch noch vor
jeder staatlichen Ordnung von Natur
aus einen unaufgebbaren Wert besitzt. Eine Erklärung dieses
Grundwertes allein aus der Vernunft, wie sie von Humanismus und
Aufklärung (vgl. Punkt 1.7.!) versucht
wurde, fällt dabei aus christlicher
Sicht zu kurz. Letztlich lässt sich der Wert des einzelnen
Menschen nur transzendent,
von Gott her, begründen. Die christliche Ethik sieht die
Unantastbarkeit der Grundfreiheiten des
Menschen darin begründet, dass der
Mensch von Gott gewollt und als sein Ebenbild (Genesis 1,27)
erschaffen ist.
Aufgabe des Menschen ist es, sich in
Freiheit, aber in Verantwortung vor Gott selbst zu verwirklichen. Gesellschaft kann hierbei
nie Selbstzweck des menschlichen Daseins sein, sondern sie hat
dienende Funktion auf dieses Ziel der Selbstverwirklichung hin.
Deutlich kommt dieses Personprinzip in der ersten modernen
Menschenrechterklärung, der “Declaration of Independence” von
1776 zum Ausdruck:.
Thomas Jefferson formulierte hier:
Folgende
Wahrheiten
erachten
wir als selbstverständlich: dass alle Menschen gleich
geschaffen sind; dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen
unveräußerlichen Rechten ausgestattet sind; dass dazu Leben,
Freiheit und das Streben nach Glück gehören ...”
Das Personprinzip ist auch im
Grundgesetz der BRD verankert:
I.
Grundrechte Art. 1 bis 19
Art. 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und
zu schützen ist Verpflichtung aller
staatlichen Gewalt.
Art. 1
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen
und unveräußerlichen
Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft,
des Friedens und der
Gerechtigkeit in der Welt.
Hier ist folgende
Anmerkung zum Marxismus-Leninismus zu machen:
Der Marxismus kannte
keine Menschenwürde an sich. Er kannte den Menschen nur als
Angehörigen einer Klasse. Menschenrechte werden als
Klassenfrage angesehen und kommen nicht allen Menschen,
sondern nur der proletarischen Klasse zu! Denn der
Mensch wird im Marxismus gesehen als Teil einer
“Geschichtsvernunft” (Histomat, vgl. Punkt 2.3.1.2!), deren
Instrument die kommunistische Staatsgewalt ist.
Konsequenterweise gab es demnach im Kommunismus und auch in
der DDR nur Staatsbürgerrechte und keine Menschenrechte. Diese
Staatsbürgerrechte sind Ausfluss des den totalitären Staat
prägenden Rechtspositivismus, nach dem allein der Staat ethisch verbindliches Recht
setzt. Ein solches Recht aber ist (wie auch seiner Zeit im
Nationalsozialismus mit z.B. der damals erfolgten
Einschränkung der Bürgerrechte der Juden) letztlich reine
Willkür!
Was Personsein bzw. Personalität
bedeutet, wurde besonders deutlich in einer Videoinstallation im
Museum Brandhorst bald nach der Eröffnung (also ca. 2009).
Damals war ein Videofilm aus dem Jahr 1998 des albanischen Videokünstlers
Anri Sala (*1974 in Tirana, Albanien) mit dem Titel:
"Intervista (Finding the Words)" Teil der aktuellen
Ausstellung. Mit Hilfe von Gehörlosen rekonstruierte er die
fehlende Tonspuir des Stummfilmes, den er im elterlichen Haus
gefunden hatte und in dem seine Mutter als kommunistische
Jugendführerin zur Zeit des Diktators Enver Hoxha vor vielen
Leuten spricht. Im Grunde hat sie komplett verdrängt, was sie
damals sagte, um den Kommunismus aufzubauen.
Filmrezension / Inhaltsangabe
deutsch
(Werkleitz-Gesellschaft e. V.)
englisch
((Kaldor Public Art Projects)
Für wichtiger noch erachte ich die
Quasi-Nebenhandlung des Films, in der ein ehemaliger hoher
kommunistischer Funktionär zu Wort kommt, der im
nnachkommunistischen Albanien seinen Lebensunterhalt als
Taxifahrer in der Hauptstadt Tirana bestreitet. Er berichtet
davon, dass vor allem nachts sein Job sehr gefährlich ist und
praktisch jede Nacht irgendjemand ermordet werde. Trotzdem sei
ihm dieses gefährliche Leben als freier Mensch x-mal lieber als
seine Zeit als kommunistischer Funktionär, wo er stets damit
rechnen musste, aus irgendeinem beliebigen Grund beim Regime in
Ungnade zu fallen und nächtens vom Geheimdienst verhaftet und
abgeholt zu werden, um dann auf Nimmer-Wiedersehen irgendwohin
zu verschwinden. Das habe er bei anderen immer wieder so erlebt.
Was ein Dauerwachstum für Ausmaße
annehmen würde, verdeutlicht die fiktive Erzählung vom
Jesuspfennig, den sein Vater Josef für ihn, Jesus, bei der Bank
in Sepphoris einzahlte und zu fünf Prozent Zinsen anlegte.
Angenommen die Bank bestünde heute noch und der Pfennig hätte
sich ununterbrochen seit 2000 Jahren verzinst, so betrüge sein
Wert 14 Erdkugeln aus purem Gold!
| Vermögensverteilung in den Ländern der Welt nach dem GINI-Index |
"Wären die sechs Milliarden
Erdenbürger im übertragenen Sinne ein Dorf mit 100 Einwohnern,
so würden 70 davon nicht lesen und schreiben können, 80 Menschen
lebten in Behelfshütten, einer hätte eine höhere Ausbildung und
60 Prozent des Gesamtbesitzes gehörte sechs Amerikanern. Früher
lebten wenig Menschen, die hatten ganz viel Platz. Heute ist es
andersrum. Wie beim Frosch, den man gar kochen kann, wenn man
ihn langsam im Wasser erhitzt. Schmeißt man ihn in bereits
heißes Wasser, will er naturgemäß heraus. Wir sind Frösche am
Siedepunkt. Aber wir sollten überleben, weil das Leben so
lebenswert ist."
Dieses "globale Dorf" zitiert auch
Hans-Jürgen Buchner (Haindling) in einem seiner Stücke.
2.4.8.
Die Theologie
der
Befreiung - eine christliche Antwort auf
gesellschaftliche Probleme
2.4.8.1. Die gesellschaftliche Situation in Südamerika und die Entwicklung einer Theologie der Befreiung
Seit der Eroberung Südamerikas vor
ca. 500 Jahren, als im Gefolge der Eroberer Missionare die
einheimische Bevölkerung zumeist mit
“Feuer und Schwert” katholisierten, blieb die Amtskirche
(Bischöfe und Priester)
verbunden mit der staattragenden Oberschicht der jeweiligen
Länder. Zwar sah sich die Kirche bisweilen in der Rolle eines “Anwalts der
Armen”, vor allem betrieb sie jedoch Seelsorge, wobei die
Verantwortlichkeit jedes einzelnen
Menschen für sein Heil betont wurde. Die 1960er Jahre waren
speziell in Brasilien
geprägt vom Aufbau einer modernen Technologie, wobei auf der
anderen Seite gesellschaftliche und insbesondere gewerkschaftliche
Bestrebungen beschränkt wurden. Die ohnehin privilegierten
Gruppen im Lande
profitierten von diesem wirtschaftlichen und technologischen
Aufschwung, während die Massen der Armen drastische Lohn- und
Einkommensminderungen hinnehmen mussten. Durch Kapitalaufnahme
zur Finanzierung des
Entwicklungsprozesses und durch die Ansiedlung multinationaler
Unternehmen wurde die
brasilianische Wirtschaft aufs Engste mit den Industrien der
USA, Westeuropas und Japans verflochten, wobei die Bundesrepublik Deutschland
zeitweilig als zweitgrößter Investor in Brasilien auftrat.
Auf Grund des neuen
Kirchenverständnisses im Gefolge des II. Vatikanischen Konzils
wandelte sich vielfach das
Verhältnis der südamerikanischen Amtskirche zu den Armen, zudem
Appelle an das Gewissen der Reichen
offensichtlich nicht ausreichten, das Los der Armen zu
erleichtern. Auf den lateinamerikanischen Bischofskonferenzen von Medellin /
Kolumbien (1968) und Puebla / Mexiko (1979) bezog die Kirche
einseitig Stellung für
die Armen (“Option für die Armen”). Die Gruppe der viel
Besitzenden reagierte darauf mit Bedrohungen, Anfeindungen, Verleumdungen
und Verfolgungen von Priestern und Bischöfen.
Stellvertretend seien in
diesem Zusammenhang die Namen der Bischöfe Dom
Helder
Camara, Paulo
Evaristo Arns, Oscar Romero,
Erwin
Kräutler) genannt. Zwangsläufig führte die Option
für die Armen auch zu Spannungen innerhalb der Kirche selbst.
2.4.8.2. Der biblische Bezug der Befreiungstheologie und die Frage der Gewaltanwendung
Erst einige Jahre nach der Konferenz von Medellin setzte ein theologisch-wissenschaftlicher Reflexionsprozess über die Ansätze der sogenannten Basisgemeinden ein. Das erste größere Werk dieser Art stammt von dem peruanischen Theologen Gustavo Guiterrez, der 1972 seine “Theologie der Befreiung” veröffentlichte. Der von ihm vertretene Befreiungsbegriff setzte sich allgemein durch. Demnach hat der Begriff der Befreiung eine dreifache Bedeutung:
Kontrovers diskutiert wurde eigentlich nie das Eintreten der südamerikanischen Kirche für die Armen, sondern allein die Frage der Gewaltanwendung, d.h. ob Christen im Falle extremer Unterdrückung (struktureller Gewalt) sich am bewaffneten Kampf gegen ein Unrechtregime beteiligen dürfen, speziell, ob Kirchenvertreter zum bewaffneten Kampf aufrufen dürfen. Das Zeugnis des Neuen Testamentes und das Beispiel Jesu stehen allen Versuchen des Klassenkampfes in Form bewaffneter Revolution entgegen. Es könnte jedoch der Fall der Notwehr (vgl. Punkt 2.3.4.) gegeben sein. Allerdings stand die Frage der bewaffneten Revolution nie im Mittelpunkt der Befreiungstheologie, die stets Christus als den Befreier von Sünde und Tod betonte. Im Einzelfall bedürfen jedoch gewisse Theologien der Befreiung (der Plural spiegelt die tatsächliche Situation vermutlich besser!) der Ergänzung durch eine Theologie der Versöhnung. Angesichts ausbleibender Erfolge und enttäuschter Hoffnungen - auch durch das Fehlverhalten der Armen - ist die Kontroverse um die Befreiungstheologien in den letzten Jahren etwas abgeflaut, ohne dass die grundsätzliche Situation der sozialen Ungerechtigkeit - auch im weltweiten Maßstab des Nord-Süd-Konfliktes) etwas von ihrer grundlegenden Brisanz verloren hätte.
2.4.8.3. Zum Beispiel: Bischof
Erwin Kräutler
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Letzte Änderung/ last update: 01.03.2019 |