Kath. Religionslehre 12/1

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Kurs 2k1 Katholische Religionslehre 17/19 PFE - Stoffüberblick

Jahrgangsstufe 12 - 1. Kurshalbjahr - Inhaltsverzeichnis

1. Spielregeln - Zur Begründbarkeit von Normen
1.1. Die Urerfahrung des Sollens
1.2. Verhaltensregeln und Normen
1.2.1. Der Begriff "Norm"
1.2.2. Die Vernunft als Kriterium der Wahrheitsfindung
1.2.3. Norm und Wert
1.2.4. Die Bedeutung der Institutionen
1.3. Überblick über die Quellen der Normenfindung
1.4. Normenwandel am Beispiel des Naturrechts
1.4.1. Das antike Naturrecht 
1.4.2. Die scholastische Naturrechtslehre 
1.4.3. Wandel des Naturrechts?
1.5. Deontologisches und teleologisches Normenbegründungsmodell
1.5.1. Der deontologische Ansatz
1.5.2. Der teleologische Ansatz
1.5.3. Lehramt und Gewissen 
1.6. Biblische Normenbegründung
1.6.1. Der Dekalog im Alten Testament
1.6.2. Das jüdische Torahverständnis
1.6.3. Die ethischen Forderungen Jesu
1.7. Die ethische Letztbegründbarkeit der Menschenrechte

2. Ethik der Lebensbereiche

2.1. Der Mensch in Ehe und Familie

2.1.1. Die Sexualität und der Glaube an höhere Mächte 
2.1.2. Grundregeln der Partnersuche 
2.1.3. Ehe und Familie im Wandel der Geschichte
2.1.4.
Ehe als Sakrament

2.2.    Der Mensch als Person in Beruf und Gesellschaft vor dem Hintergrund kirchlicher Lehraussagen

2.2.1. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen
2.2.2. Kirchliche Lehraussagen zum Wirtschaftsleben und zur sozialen Gerechtigkeit

2.3.    Der Mensch als Person in Staat und Gesellschaft
2.3.1. Der Mensch zwischen Individualismus und Kollektivismus
2.3.2. Der Liberalismus als politische Form des Individualismus
2.3.3. Der Marxismus als gescheiterte politische Form des Kollektivismus

2.4.    Grundzüge der Katholischen Soziallehre
2.4.1. Personalität
2.4.2. Solidarität
2.4.3. Subsidiarität
2.4.4. Gemeinwohl
2.4.5. Retinität
2.4.6. Überblick über kirchenamtliche Verlautbarungen zur Soziallehre

2.4.7. Der Personalismus als Alternative zu Individualismus und Kollektivismus

2.4.8. Die Theologie der Befreiung - eine christliche Antwort auf gesellschaftliche Probleme

2.4.8.1. Die gesellschaftliche Situation in Südamerika und die Entwicklung einer Theologie der Befreiung
2.4.8.2. Der biblische Bezug der Befreiungstheologie und die Frage der Gewaltanwendung
2.4.8.3. Zum Beispiel: Bischof Erwin Kräutler
2.4.8.4. Der Katakombenpakt vom 16. November 1965 und Papst Franziskus


Kurs Katholische Religionslehre 17/19  -  Jahrgangsstufe 12 - 1. Kurshalbjahr - Skript

1. Spielregeln - Zur Begründbarkeit von Normen 

1.1. Die Urerfahrung des Sollens
       Text: Richard L. Purtill "Was ist richtig?"
              Zusammenfassung:  Fred, ein amerikanischer Student, der in einem kleinen Ort mit engen sozialen und moralischen Spielregeln aufwuchs, genießt die neu gewonnene Freiheit am College und träumt von einem freien Leben ohne Regeln und Beschränkungen. In der neuen
              Umgebung setzt er sich mit den
Moralvorstellungen seiner Mitstudenten auseinander. Als er erkennt, dass es ganz ohne Regeln wohl nicht geht, übernimmt er die an der Universität unter seinen Mitstudenten weit verbreitete Meinung, dass jeder selbst entscheiden müsse, 
              was für ihn richtig sei. Allenfalls über
die Anwendung von Gewalt ließe sich streiten. Als Sue, eine Mitstudentin, brutal vergewaltigt wird, überkommen Fred erste Zweifel an seiner Theorie und als sich der Täter im Suff  outet und sich seiner Tat brüstet, wird Fred gewalttätig
              und prügelt ihn die Treppe hinunter, weil er
zutiefst davon überzeugt ist, dass dieser Mensch und diese Art seines Verhaltens in  sich schlecht sind.

Fred macht eine Erfahrung, welche die Menschen im Laufe der Evolution irgendwann machten: die Urerfahrung des Sollens. Im Gegensatz zum Tier entfernte sich der Mensch im Laufe der Evolution von einer rein durch Instinkte gesteuerten Verhaltensweisen, indem er ein Bewusstsein für "gut" und "böse" entwickelte und anfing, Verhaltensweisen und Taten zu bewerten. Die Erzählung von Adam und Eva im Buche Genesis reflektiert dieses Ereignis: Die verbotene Frucht stammt nicht vom Baum des Lebens, sondern vom Baum der Erkenntnis von "gut" und "böse"! Es ist lästig, sich über "gut" und "böse" Gedanken machen zu müssen anstatt unreflektiert vor sich hin zu leben. Nicht alle Ethiker sehen die Urerfahrung des Sollens als Anfang ethischen Verhaltens, doch spricht vieles dafür. Folgendes Modell versucht die verschiedenen Stufen ethischen Bewusstseins darzustellen:

I. Urerfahrung des Sollens

II. Allgemeine Prinzipien des Handelns < beeinflusst vom jeweiligen "Menschenbild"

III. Konkrete Norm(en)

zu I. Die Urerfahrung des Sollens beinhaltet allein die Tatsache, dass Handlungen nicht alle gleichermaßen wertvoll sind, sondern dass es tatsächlich einen  Unterschied zwischen guten und schlechten Handlungen gibt. 

zu II. Grundsätzlich gilt: Das Gute ist zu tun und das Schlechte ist zu unterlassen. In schriftlosen Zeiten entwickelten die Menschen Kataloge mit allgemeinen Handlungsprinzipien. Heute werden diese noch immer in Form von Sprichwörtern den zumindest im Vorschulalter lese- und schreibunkundigen Kindern vermittelt. Was dabei als gut, was als schlecht angesehen wird, hängt wesentlich vom Kulturkreis und dem damit verbundenen Menschenbild ab. Gebietet beispielsweise die jüdisch-christliche Gesinnung, dem in Not befindlichen Mitmenschen zu helfen, wobei diese Hilfe als gut, die Verweigerung von Hilfe als schlecht bewertet wird, so kann sich diese Bewertung beispielsweise vor dem Hintergrund des Hinduismus geradewegs in das Gegenteil verkehren: Dem Leidenden zu helfen, wird als schlecht erachtet, weil ansonsten die erhoffte Wiedergeburt auf niedrigerer Stufe erfolgen wird und der Mensch der endgültigen Erlösung nicht näher kommt. Somit fand in Indien Mutter Teresas Einsatz für die Sterbenden keinesfalls ungeteilten Beifall!
In allen Kulturen auf diesem Planeten findet sich als allgemeines Handlungsprinzip "Die goldene Regel": Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu!" Es gibt kein Land, in dem nicht irgendeine Form der Justiz institutionalisiert ist, das also auf Rechtsprechung verzichten würde oder sie als nicht nötig erachtete. Der Philosoph Immanuel Kant formulierte die "Goldene Regel" neu in Form des sogenannten "Kategorischen Imperativs": "Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie allgemeines Gesetz werde." Kant belegt dies durch das Beispiel des Geldleihens: Ohne Versprechen, die geliehene Summe auch zurückzuzahlen, würde niemand mehr einem anderen Geld leihen wollen. Alles zu versprechen und dann mit dem Geld zu verschwinden, kann nicht generell im Sinne eines allgemeinen Gesetzes funktionieren. Das allgemeine Gesetz beinhaltet also die Pflicht, Geliehenes zurückzugeben. (vgl. Leben gestalten 12, S. 17)

zu III. Aus den allgemeinen Handlungsprinzipien werden in einem weiteren Schritt konkrete, aber dabei stets zeit- und ortsgebundene Normen abgeleitet. Sollen sie Beachtung finden, so müssen sie evident, d.h. einsichtig sein. Auf Grund der Zeit- und Ortsgebundenheit können verschiedene Verhaltensweisen eine durchaus verschiedenartige Bewertung finden. Gilt in unseren Breiten die Tötung eines Menschen als Verbrechen, so erscheint sie bei den Kopfjägerstämmen in Indonesien und Papua-Neuguinea als Eintrittsausweis in die Erwachsenenwelt als geradezu geboten. Dabei ist der Feind von hinten zu töten, da eine Begegnung von Angesicht zu Angesicht sein Leben schützt. In unserem Kulturkreis gilt aber gerade die Tötung eines Menschen von hinten als besonders heimtückisch und wird entsprechend härter bestraft. Ein anderes Beispiel aus dem innereuropäischen Raum betrifft das Verhalten beispielsweise deutscher Touristen in Holland. Auf Grund einer in Holland in früherer Zeit erhobenen Gardinensteuer, verzichteten die Menschen auf Gardinen, entwickelten aber den noch heute den holländischen Kindern vermittelten Grundsatz, dass man bei anderen Leuten nicht in die Fenster schaut. Kinder, die dies dennoch tun, werden entsprechend zurecht gewiesen. So kommt es, dass deutsche Touristen mit Verwunderung den Holländern in ihren hell erleuchteten Häusern bei ihrem Treiben zusehen und sich über das Fehlen von Gardinen wundern.

1.2. Verhaltensregeln und Normen 

1.2.1. Der Begriff "Norm"

“Norm” ist kein biblischer Begriff, sondern er stammt aus dem Umfeld des antiken Bauhandwerks. “Norma” kann mit “Richtschnur”, “Winkelmaß” oder “Regel” übersetzt werden. Als Maßbegriff bedeutet “Norm” zunächst eine wertfreie Handlungsregel oder -anweisung, z.B. “Bei Kälte ist zu heizen!” Bei ethisch-moralischen oder auch rechtlichen Normen ist demgegenüber stets eine Begründung notwendig, welche den dahinter liegenden Wert evident, d.h. einsichtig macht.
Im Bereich der Rechtswissenschaften regeln Normen die Beziehungen zwischen den Personen einer Gemeinschaft allgemein verbindlich durch Ge- und Verbote, in denen der Gesetzgeber seinen Willen kund tut.
Im Bereich der Sozialwissenschaften bezeichnen Normen die statistisch-empirisch feststellbare Regelmäßigkeit eines Verhaltens beim Zusammenleben von Gruppen sowohl bei Menschen als auch im Tierreich. Soziale Normen dieser Art vermitteln Sicherheit sowohl für das eigene Verhalten als auch gegenüber den Erwartungen anderer. Die Herausbildung solcher Normen vollzieht sich gruppendynamisch durch Konvention. Normwidriges Verhalten, das von der Gemeinschaft als in irgendeiner Weise nicht passend empfunden wird, wird mit Sanktionen belegt.

1.2.2. Die Vernunft als Kriterium der Wahrheitsfindung

Im Rechtsbereich gibt es Normen, die auf anerkannten Grundwerten und Grundrechten beruhen. Diese sind Niederschlag vorgegebener Werturteile, so z.B. das Recht auf Leben. Diese natürlichen Rechtsnormen unterscheiden sich von den positiv gesetzten Rechtsnormen, welche rein menschliche Satzungen (z.B. Regeln des Straßenverkehrs: Rechts- oder Linksverkehr) beinhalten. Sollen vor allem Normen der letzteren Art akzeptiert werden, so müssen sie vernünftig und einsichtig sein. Was aber im Einzelnen vernünftig ist, wird nicht zuletzt durch das zugrunde liegende Menschenbild und der jeweiligen Gemeinschaft bestimmt (Beispiel: Schweinefleischverbot im Islam und im Judentum).
Insgesamt steht Normensetzung somit in einem unmittelbaren Bezug zur menschlichen Freiheit.

Ein Beispiel für unvernünftige Befolgung einer Norm - so landete der Lichtmast im Gleisbett:

Bildveröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von Dr. Oskar Wagner, Wien

1.2.3. Norm und Wert

Sittliche Normen, egal ob sie als Ge- oder Verbote formuliert sind, weisen stets auf die ihnen zu Grunde liegenden Werte hin. Von diesen her erhalten sie nämlich ihre eigentliche Bedeutung. Somit ist der Wert das eigentlich Normierende und für die Verbindlichkeit einer Norm Entscheidende. Normen, die keinen dahinterliegenden Wert mehr erkennen lassen, verlieren ihre Verbindlichkeit und werden immer weniger beachtet und schließlich missachtet, da sie als Einschränkung der persönlichen Freiheit erfahren werden. Lässt ein Steuersystem beispielsweise den Wert der Gerechtigkeit nicht mehr erkennen, führt dies automatisch zu vermehrten Versuchen der Steuerhinterziehung. Die Neigung, eine auf Rot stehende Verkehrsampel zu ignorieren ist bei leerer Straße um zwei Uhr morgens sicher größer als zu Zeiten des Berufsverkehrs. Im Hinblick auf das katholische Sonntagsgebot, dass jeden Katholiken an jedem Sonn- und Feiertag zur Teilnahme an der Messfeier verpflichtet ist zu bemerken, dass diese Vorschrift im Mittelalter als eines der fünf “Kirchengebote” entstand, als der Wert der Gemeinschaft auf Grund des Verhaltens der Christen aus dem Blick zu geraten drohte. Angesichts der gegenwärtigen Diskussion um die Sonntagsarbeit mag der Wert des Sonntags vielleicht neu ins Bewusstsein vieler Menschen treten.

1.2.4. Die Bedeutung der Institutionen

Institutionen (Familie als “Urinstitution”, Vereine, Kirche, Staat usw.) strukturieren menschliche Beziehungen und verleihen ihnen eine gewisse Dauer und Stabilität. Jede Institution beinhaltet einen gewissen Satz an Normen, welche oftmals die einzelnen Glieder der Gruppe von Entscheidungsdruck entlasten, aber andererseits auch zur Quelle von Unterdrückung und Fremdbestimmung werden können, wenn sie den Bedürfnissen der Mitglieder nicht mehr entsprechen. Als Beispiel für eine überlebte Institution sei der “Verein zur Schiffbarmachung der Isar” angeführt, der sich vor einigen Jahren angesichts der Verbauung der Isar mit Wasserkraftwerken selbst auflöste.

1.3. Überblick über die Quellen der Normenfindung
 
 Ursprungsort  Höchster Wert
 Faktische Normenbegründung
 Brauchtum 
 Moralpraxis (vgl. das empirische Vorgehen der Sozial-
 wissenschaften: "die normative Kraft des Faktischen") 
 Rechtpositivismus 

 verschieden 
 das prozentual am Häufigsten anzutreffende 
 Verhalten 
 verschieden
 Philosophische Normenbegründung 
 Naturrecht 
 Kategorischer Imperativ bei Autonomie des Willens (Kant) 
 der Mensch gibt sich selbst die Norm (Sartre) 
 Moral ist gesellschaftlich bedingt - Marxismus: die Moral 
 steht in Abhängigkeit von den wirtschaftlichen Verhältnissen 
 Natur 
 Pflicht 
 Freiheit 
 Gesellschaft
 Biologische Normenbegründung 
 Grundprinzipien: Mutation und Selektion ("Struggle for 
 survival" / "Survival of the fittest" 
 Leben / Überleben 
 Theologische Normenbegründung 
 Verantwortlichkeit des Menschen vor Gott (natürliches 
 Sittengesetz - Naturrecht) 
 Liebesgebot (Offenbarung) vermittelt durch Bibel, Tradition 
 und Lehramt 
 Gott / Liebe  vgl. Enzyklika von Papst Benedikt XVI. "Deus caritas est"

Anmerkung: Dass Brauchtum Normen beinhaltet lässt sich sehr schön aufweisen am Beispiel des Brauches, Maibäume aufzustellen bzw. zu stehlen bzw. zu bewachen. Naturgemäß erfolgte die Überlieferung dieser Normen über die Jahrhunderte rein mündlich, aber heute, im Zeitalter des Internet, kommt es auch hier zur Verschriftlichung: 

Maibaumverein München-Neuaubing Stichwort / Menüpunkt > "Maibaum"

Weitere Beispiele für aus dem Brauchtum hervorgegangene Normen: Ballonfahrertaufe, Äquatortaufe, Gautschen


1.4. Normenwandel am Beispiel des Naturrechts
 

1.4.1. Das antike Naturrecht

Die Grundidee besteht darin, alles menschliche Recht metaphysisch oder transzendent zu begründen. Dies bedarf gewisser Grundannahmen im Sinne von unbeweisbaren Axiomen. Nach Plato gibt es neben der von uns erlebten schattenhaften Wirklichkeit die eigentliche Wirklichkeit, nämlich das Reich der Ideen, welche wiederum als überweltlich und unveränderlich angesehen werden. (vgl. Höhlengleichnis!) Wenn nun ein Mensch Recht setzt und Gesetze erlässt, so ist er dann gerecht, wenn er versucht, der idealen Gerechtigkeit möglichst nahe zu kommen. Übernommen wurden diese Vorstellungen von der philosophischen Schule der älteren Stoa, deren Lehre ein wohlgeordnetes Leben in der Einheit von Gewissen und Tun im Sinne eines naturgemäßen Lebens zum Ziel hatte. Das rechte Leben hatte sich dabei nach dem “Nomos” auszurichten, dem Welt- oder Naturgesetz, das nach der rechten Harmonie des Kosmos strebt. So formulierte beispielsweise der Philosoph Zenon von Kition (auf Zypern), auch Zenon, der Jüngere genannt (ca. 335 - 263 v. Chr.), dass der Mensch in Übereinstimmung / Harmonie mit der lex divina bzw. dem Nomos leben solle.
Die mittlere Stoa, vor allem Cicero (106 - 43 v. Chr.) betont in besonderer Weise, dass der Mensch mittels seiner Vernunft unmittelbar Anteil am göttlichen Logos, welcher dem Nomos der älteren Stoa entspricht, habe und mit Hilfe seiner Vernunft die Naturgesetze erkenne. Daraus entwickele der Mensch die allgemeinen Gesetze, die aber auf Grund ihrer Vernünftigkeit letztlich göttlichen Rechts sind.
Mit dem bisher Gesagten geht durchaus eine Akzentverschiebung einher, wenn es darum geht, was denn letztlich unter Natur zu verstehen ist! Eine weitere solche Verschiebung wird beim römischen Juristen Ulpian im 2. Jh. n. Chr. deutlich: “Naturalis est id, quod natura omnia animalia docuit.” Hier erscheint der Mensch nicht mehr als ein in der Natur abgehobenes Wesen etwa im Sinne einer “Krone der Schöpfung”, sondern die Natur lehrt den Menschen, was natürlich ist. Sichtbar wird speziell diese spätantike Sicht in der kirchlichen Lehre: Da es in der Natur kein Vorbild für (künstliche) Empfängnisverhütung, wird in künstlicher Empfängnisverhütung ein Verstoß gegen die natürliche Ordnung gesehen. Dabei ist nicht zu übersehen, dass die kirchliche Morallehre lange Zeit geprägt war von der sogenannten "scholastischen" Naturrechtslehre (siehe nächster Punkt). Dabei wurde so getan, als sei Natur eine feste unverrückbare Größe. Tatsächlich finden sich aber bereits in der Antike drei verschiedene, sich in Teilaspekten durchaus widersprechende Konzepte von "Natur", was darauf zurückzuführen ist, dass das, was wir als Natur sehen, immer auch Produkt unseres Denkens ist.

Anmerkung: In Naturschützerkreisen wird in unserer Zeit ein neues Bild von der Natur als Meisterin aller Dinge propagiert: Demnach ist die Natur gut und der Mensch muss in Einklang mit der Natur leben, um zu überleben. Dieser an sich richtige ökologische Grundgedanke verkehrt sich aber ins Gegenteil, wenn wie im Falle des Tigers im Kölner Zoo, der eine Pflegerin tot biss, der Zoodirekor wüst beschimpft wird, weil er den "unschuldigen" Tiger erschoss. Dabei hatte er keine Alternative um der Pflegerin schnellstmöglich Erste Hilfe zukommen zu lassen. Eine ähnliche Reaktion zeigte sich vor wenigen Jahren, als in Florida Schwimmer von einem Hai gebissen wurden und nur knapp überlebten: Naturschützer warfen den Schwimmern vor, sich unnatürlich verhalten und somit die Haifischattacke provoziert zu haben.

1.4.2. Die scholastische Naturrechtslehre

Ausgangspunkt ist folgender Gedanke: Es gibt eine natürliche Ordnung, die in der Schöpfung grundgelegt ist und diese Ordnung kann vom Menschen mittels seiner Vernunft erkannt werden. Da aus der Natur des Seienden die Sittlichkeit abzuleiten ist und das die Pflicht des Menschen ist (gr. "deon" = Pflicht), so handelt es sich um einen deontologischen Ansatz. Diese grundsätzlich richtige Erkenntnis schlägt sich nieder in allgemeinen Aussagen über das rechte Handeln. Die Ureinsicht lautet dabei: Das Gute ist zu tun und das Schlechte ist zu meiden. Dies gilt ewig und unabänderlich. Alle weiteren sittlichen Urteile steigen dann aber hinab in die konkrete, kontingente und damit auch veränderliche Lebenswirklichkeit und unterliegen demzufolge dem Einfluss von Ort und Zeit , d.h. auch den gesellschaftlichen Verhältnissen. Dieser an sich weit gefasste Ansatz eines Thomas von Aquin wurde aber in der katholischen Kirche in den folgenden Jahrhunderten dahingehend modifiziert, dass man auch alle Ableitungen aus dem Naturrecht als allgemein gültig erachtete. Dies fand seinen Niederschlag in der sogenannten Kasuistik.

1.4.3. Wandel des Naturrechts?      

Wenn entsprechend der scholastischen Denkweise in kirchlichen Verlautbarungen von einer ewigen, unwandelbaren Natur ausgegangen wird, so bleibt zumindest umstritten, ob nicht das, was hier Natur genannt wird, nicht letztlich doch nur ein Modell von Natur ist, wie es im Geiste des Menschen vorliegt. Gegen die Unwandelbarkeit der "Natur" und festgefügte menschliche Vorstellungen von Natur sprechen u.a.: 

  1. Fortschreitende wissenschaftliche Erkenntnis, z.B. Entdeckung der Säugetiereizelle 1827! Bis dahin hatte man geglaubt, dass Nachkommen sich allein aus den männlichen Samenzellen entwickeln und der weibliche Beitrag im "Ausbrüten" bestehe.
  2. Fortschreitender Wandel der Lebensverhältnisse: Naturalienwirtschaft des Mittelalters: Kredite waren reine Konsumkredite - Aufkommen der Geldwirtschaft und des Investitionskredites: hier ist Zins Anteil am mit dem Kapital erwirtschafteten Gewinn.In der Naturalienwirtschaft des Mittelalters brauchte nur der Mensch Kredit, der unverschuldet oder selbst verschuldet in Not geraten war. Also wäre Zinsnehmen ein Ausnutzen des Notleidenden gewesen, wobei das Zinsnehmen als etwas völlig Unnatürliches galt nach dem Motto: Legt man Geld zu Geld, so ist es gegen die Natur, wenn das Geld in Form des Zinses quasi "Junge" bekommt. Aus dieser Vorstellung erklärt sich im Übrigen die Bedeutung der Juden als Geldgeber, denn über die Religionsgrenze hinweg galt das Zinsverbot nicht!
  3. Fortschreitender Wandel des Menschen bzw. der Menschheit, die ja selbst noch im Evolutionsprozess steht, z. B. Ächtung der Sklaverei; Menschenrechte bzw. Menschenwürde wird zumindest in den westlichen Demokratien jedem Menschen gleichermaßen zuerkannt.


frage_wandel_naturrecht


1.5. Deontologisches und teleologisches Normenbegründungsmodell

Beide Modelle sind in der Theologie üblich und basieren auf der Vernunft. Geschichtlich lässt sich das deontologische Modell eher der Ideenlehre Platons zuordnen, während der teleologische Ansatz durch die Lehre des Aristoteles begründet werden kann.

1.5.1. Der deontologische Ansatz (von griech. "deon" = Pflicht)

Der deontologische Ansatz geht davon aus, dass es gewisse Haltungen und Handlungen gibt, die immer richtig sind, egal, was im Einzelfall die Folgen sein mögen. Beispielsweise ist die direkte Falschaussage (Lüge) immer verboten, auch wenn dies z. B. unter einer Diktatur 100 Menschen das Leben kosten sollte.
Die deontologische Begründung geht demnach deduktiv vor, d.h. sie leitet die einer Situation angemessenen konkreten Handlungsnormen von einer solchen Grundhaltung bzw. immer richtigen Handlungsweise ab. Eine solche Haltung wird in anderen philosophischen Systemen bisweilen auch als Gesinnungsethik bezeichnet. Wenn nun bezüglich der Grundsätze auf das Naturrecht und die Tradition zurückgegriffen wird, so läuft diese Art der Normenbegründung Gefahr, Natur und Tradition unhistorisch, statisch und allzeit gültig zu sehen. Hier kann es durchaus passieren, dass man neue Erkenntnisse der Humanwissenschaften außer Acht lässt (vgl. z. B. kirchliche Erklärungen zur männlichen Masturbation). Eine rein deduktive Normenbegründung weise somit ideologische Züge auf, da sie an Normen trotz neuer Erfahrungen und besserer Einsicht festhält.


deontologisch

1.5.2. Die teleologische Normenbegründung (von griech. "telos" = Ziel)

Hier wird der sittliche Charakter einer Handlungsweise ausschließlich von den Folgen her bestimmt, welche eine Handlung nach sich zieht. Diese Art der Normenbegründung geht von der Erfahrung aus und somit induktiv vor.
Sie wird die Erkenntnisse der Humanwissenschaften/ Naturwissenschaften berücksichtigen. Auf Grund der gewonnenen Erkenntnisse erfolgt bei Wertkonkurrenz eine Güterabwägung. Dabei werden die Folgen einer  Handlung berücksichtigt. In anderen philosophischen Systemen gebraucht man bisweilen für eine solche sittliche Haltung den Begriff Verantwortungsethik.
Beispiel: Abtreibung eines werdenden Kindes bei Lebensgefahr für die Mutter.

teleologisch

1.5.3. Lehramt und Gewissen

Begriff: "Epikie"

Unter dem kirchlichen Lehramt wird die Versammlung aller Bischöfe in Form eines Konzils und seit dem I. Vatikanischen Konzil auch der Papst als Oberhaupt der Katholischen Kirche verstanden. Beide, Papst und
Bischöfe, sind berechtigt, Dogmen zu erlassen, die traditionell mit der Formel enden “anathema sit.” Wer also den zuvor genannten Inhalt nicht glaubt, gilt als von der Kirche ausgeschlossen. Seit Dogmatisierung der
päpstlichen Unfehlbarkeit 1870 wurde allerdings erst ein einziges Mal, nämlich durch Papst Pius XII von diesem Vorrecht Gebrauch gemacht, als er 1950 die leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel zum alle
Katholiken verpflichtenden Glaubensinhalt erklärte.
Das II. Vatikanische Konzil erließ gemäß der zuvor von Papst Johannes XXIII. erlassenen Richtlinie kein neues Dogma, sondern beschränkte sich im Einzelfall auf die Formulierung von Dogmatischen Konstitutionen. In von
Vielen als geradezu sensationell empfundener Weise äußerte sich das Konzil in seiner Pastoralen Konstitution über die Kirche in der Welt von heute, kurz “Gaudium et Spes” genannt, in Artikel 16 über die Rolle des
Gewissens: Hier sei der Mensch quasi mit Gott alleine. Auch das unüberwindlich irrende Gewissen verliere seine Würde vor Gott nicht.
Da Gewissenssprüche durchaus dem Einfluss der Umwelt unterliegen können, mag es in gewissen Situationen zu aus menschlicher Sicht unlösbaren Widersprüchen kommen. Hat etwa der allein handelnde Hitlerattentäter
Georg Elser nach seinem Gewissen gehandelt, als er in die Säule des Bürgerbräukellers die Bombe einbaute, die Hitler töten sollte, aber letztlich nur Unschuldige in den Tod riss?
Mit seiner Lehre steht das II. Vaticanum in der Tradition beispielsweise eines Thomas von Aquin, des mittelalterlichen Theologen, der zum Thema Gewissen ausführte, dass der Mensch sich eher exkommunizieren
lassen müsse als gegen den klaren Spruch seines Gewissens zu handeln. In der kirchlichen Tradition lassen sich auch gegenteilige Strömungen nachweisen und letztlich sind auch die oftmals zwischen Rom und einzelnen Ortskirchen bestehenden Spannungen an der Frage festzumachen, was denn nun höher zu bewerten sei, die Aussage des Lehramtes oder der Spruch des eigenen Gewissens? Räumt das II. Vaticanum hier dem gründlich geprüften Gewissen den Vorrang vor dem Lehramt ein, so hat sich dieser Trend inzwischen wiederum umgekehrt und römische Dokumente haben wiederholt den Vorrang des Lehramtes vor dem Gewissen betont. Sinngemäß bedeutet dies, dass wer zu anderen Ansichten gelange als das Lehramt, eben sein Gewissen nicht gründlich genug geprüft hat. Eine Schlüsselfunktion kommt dabei der Enzyklika von Paul VI. “Humanae Vitae” zu. Hatte das Konzil beschlossen, strittige Fragen innerhalb der Kirche durch Einsetzung von Kommissionen per größtmöglichem Konsens lösen zu wollen, so handelt es sich bei “Humanae Vitae” um ein Minderheitenvotum, das Papst Paul VI. (aus Gewissensgründen) zusammen mit nur drei Kommissionsmitgliedern gegen die Meinung  der Mehrheit der Kommissionsmitglieder, (die in gewissen Fällen den Gebrauch künstlicher Empfängnisverhütungsmittel, z.B. um Eheleuten in kinderreichen Familien Familienplanung auf der Basis der eigenen Gewissenentscheidung zu ermöglichen, als vertretbar ansahen), durchaus unter Berufung auf sein Gewissen durchsetzte und veröffentlichte.
Durch dieses Vorgehen (Minderheitenvotum statt Mehrheitsbeschluss)  starb bis zu einem gewissen Grad  der Geist des II. Vatikanischen Konzils, denn, wie gesagt, eigentlich sollte es in der Kirche nur noch mehrheitliche Entscheidungen geben. 

Allerdings wurde die von den deutschen Bischöfen 1967 publizierte “Königsteiner Erklärung”, welche im Falle von Eheleuten eine Gewissenentscheidung in der Frage künstlicher Empfängnisverhütung zulässt, nicht zurückgenommen.
In der Praxis der Kirche bedeutet dies, dass über die Rolle von Lehramt und Gewissen durchaus unterschiedliche Meinungen vertreten werden! Solange die Dokumente des II. Vatikanischen Konzils in Kraft sind, darf sich jeder Katholik darauf und auf sein Gewissen berufen, auch wenn dabei Spannungen zu anderen lehramtlichen Äußerungen auftreten.

platon_aristoteles

Geht man von der Priorität der Gewissensentscheidung aus, so muss kurz auf den Begriff der “Epikie” (lat. “aequitas”- Billigkeit) eingegangen werden. Im Falle konkurrierender Werte darf danach gegen den Wortlaut einer Bestimmung bzw. eines Gesetzes verstoßen werden, wenn die Befolgung des Gesetzes zu unzumutbaren Folgen führen würde, die weder vernünftig noch einsichtig sind. Als Beispiel eines derartigen Handelns mag der Spruch eines New Yorker Richters gelten, der einen unter den Nazis aus Deutschland geflohenen Kinderarzt “im Namen eines höheren Gesetzes” frei sprach. Er hatte als Untermieter das Kind seiner armen Vermieter behandelt, obwohl er seitens der amerikanischen Behörden noch nicht approbiert war und er sich somit der illegalen Ausübung einer Heiltätigkeit schuldig gemacht hatte. Ein amerikanischer Arzt und Konkurrent hatte ihn deshalb bei den Behörden angezeigt. Der Richter folgte dem Gesetz der Epikie.

Die rechtliche Debatte um die religiöse Beschneidung von Jungen enthält zu den Normenmodellen wie auch zum Aspekt der Epikie eine pikante Note, wenn man erkennt, wie diese Debatte zu Stande gekommen ist. Genauer: Eine Staatsanwältin griff die Meinung des Rechtsprofessors Holm Putzke auf, der die Beschneidung von Kindern als Körperverletzung wertet, mit dieser Meinung aber bis dato ziemlich allein dastand. Dazu der

Presseartikel im Berliner Tagesspiegel



1.6. Biblische Normenbegründung
 
1.6.1. Der Dekalog im Alten Testament

Neben der Natur gibt es für den katholischen Christen noch eine weitere Quelle der Normenfindung: die Bibel. Hier offenbarte Gott, so scheint es, auf direktem Weg gewisse Normen. Besonders fallen auf ein sogenannter ethischer Dekalog (Ex. 20) und ein kultischer Dekalog (Ex 34). Dekalog bedeutet Zehnerwort und es gibt deren durchaus mehrere in der Torah, den 5 Büchern des Moses im Alten Testament. Die Zahl 10 ist für den Semiten die Zahl der Fülle und auch der Vollständigkeit (vgl. 10 Finger!). So müssen von alters her am Sabbat 10 Männer in der Synagoge anwesend sein, damit ein gültiger Gottesdienst gefeiert werden kann. Dies weist darauf hin, dass es gar nicht so sehr auf die genaue Zahl oder auf die Einzelvorschrift ankommt, sondern dieser Dekalog hat gewissermaßen Modellcharakter. 

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Grabstein mit Zehnersymbolik auf dem Jüdischen Friedhof, Xanten (Foto: Pfeiffer, 2013)

Nach der biblischen Überlieferung wird der Sinaibund zwischen Gott und seinem auserwählten Volk geschlossen, nachdem Gott Jahwe die Hebräer aus Ägypten befreit hat: “Ich bin der Herr, dein Gott, der dich aus Ägypten geführt hat, dem Sklavenhaus!” Für die Menschen der damaligen Zeit war es ganz selbstverständlich, dass sich das profane Leben vor einem religiösen Hintergrund abspielte. Die Bundesgemeinschaft zwischen Jahwe und seinem Volk ist so wichtig, dass sich daraus automatisch Konsequenzen für das Leben ergeben, so wie sich in den 10 Geboten niederschlagen. Aufbauend auf der rechten Beziehung zu Gott (die ersten 3 bzw. ursprünglich die ersten 5 Gebote) sollen ein Zusammenleben (die letzten 7 bzw. ursprünglich die letzten 5 Gebote) ermöglichen. Diese Normen entstanden durchaus aus der Erfahrung, indem eine Gemeinschaft erkannte, was für den Schutz des Zusammenlebens und des Friedens nötig ist. Diese Normen werden aber als von Gott stammend erkannt, der die Gemeinschaft in seinem Bund begründet hat.
Die richtige Lesart der 10 Gebote macht den Zusammenhang zur Grunderfahrung der Befreiung deutlich. Wer das Erlebnis der Befreiung gehabt hat, wird gewisse Dinge einhalten bzw. nicht tun. Auch wenn die griechische Übersetzung der hebräischen Torah ins Griechische, bekannt unter dem Namen Septuaginta, die hebräische Wendung mit 'sollen' wiedergibt, so handelt es sich nach Meinung des renommierten und weithin angesehenen Fachmanns für das Alte Testament, Universitätsprofessor em. Klaus Baltzer von der Universität in München um eine falsche Übersetzung. Ihm selbst wurde als Student noch vermittelt, dass das hebräische Imperfekt (Im Hebräischen ist das die Zeitstufe, die nach unserer Sprachvorstellung Präsens und Futur umfasst und zeitlich noch offen und unabgeschlossen, also noch nicht abgeschlossen und somit "perfekt" ist!) allein bei den 10 Geboten ausnahmsweise mit 'sollen' zu übersetzen sei, doch logischer ist allemal eine Übersetzung ohne die Annahme einer verbogenen Ausnahmeregel und dann heißt die Übersetzung eben "du wirst"!

Wer sich von Gott Jahwe befreit weiß, wird sich mit keinen anderen Göttern mehr begnügen. Er wird darauf verzichten, auf Gott Einfluss ausüben zu wollen und sich deshalb auch kein Bild von ihm machen. Er wird den Sabbat von Arbeit frei halten - für die Israeliten kein schlechtes Geschäft, waren sie doch die 10-Tage-Woche des ägyptischen Kalenders gewohnt. Nun war jeder siebte Tag Ruhetag. Ursprünglich stammt die 7-Tage-Woche aus dem mesopotamischen Raum und war dort den "sieben Lenkern von Himmel und Erde", den sieben mit bloßem Auge sichtbaren Gestirnen (Sonne, Mond, Planeten) mit Eigenbewegung am Himmel zugeordnet: 1. Sonne 2. Mond 3. Mars 4. Merkur 5. Jupiter 6. Venus 7. Saturn. Interessanter Weise ordnet der jüdische Kalender ganz bewusst die Tage nicht den Gestirnen zu, sondern zählt sie durch: 1.Tag, 2. Tag, 3. Tag, 4. Tag, 5. Tag, 6. Tag. Allein der Sabbat hat einen Namen!
Wer sich von Gott Jahwe befreit weiß, wird "Vater und Mutter Gewicht geben" und zwar ganz bewusst, indem er sie im Alter, auch wenn es lästig ist, durchfüttert. In der Wüste ist alles knapp und wie viel einfacher wäre es, die Eltern - in der Wüste wäre dies zudem ein Leichtes - los zu werden. Des weiteren wird der Mensch nicht morden, nicht stehlen, nicht falsch gegen seine Mitmenschen aussagen und schließlich nicht nach dem Besitz des Nachbarn schielen.

Ein Versuch, die Botschaft des Dekalogs in unsere Zeit zu übertragen, findet sich auf der Projektseite des Künstlers Sascha Dörger. Die Exponate sind im Bereich des Shops online (nach unten scrollen!), es gibt zudem durchaus aufschlussreiche Videos.

Neben dem sogenannten "ethischen" Dekalog findet sich im Buch Exodus auch noch der sogenannte "kultische Dialog". Weitere Rechtsnormen sind verstreut im übrigen Pentateuch (=Torah = Bücher des Moses) enthalten, z.B. das altbekannte “Auge(nersatz) für Auge, Zahn(ersatz) für Zahn ...”

1.6.2. Das jüdische Torahverständnis

Dass die Weisungen und Vorschriften des AT nicht einfach fernab aller geschichtlichen Entwicklung für alle Zeiten gültig waren, zeigen die Bemühungen der Schriftgelehrten um die rechte Auslegung des Willens Gottes. Die Torah (besser mit “Weisung” als mit "Gesetz” zu übersetzen) wird im Laufe der Zeit mit einem “Zaun” aus Vorschriften umgeben. Nach pharisäischer Auffassung sind dies 613 Mitzwot (248 Ge- und 365 Verbote), welche in strengreligiösen Kreisen des Judentums auch heute noch peinlich genaue Beachtung finden.

Liste der 613 Mitzwot (engl.)

Zur Zeit Jesu erhoffen sich die Pharisäer dadurch, dass alle Männer in Israel einen Sabbat lang alle Vorschriften befolgen, die Ankunft des Messias, des in königlicher, priesterlicher und prophetischer Tradition stehenden Gesalbten Gottes.

Dieser Glaube existiert auch heute noch in Teilen des Judentums > When will the Mashiach come? (engl.)

1.6.3. Die ethischen Forderungen Jesu
      
Gegen eine veräußerlichte Gesetzeserfüllung, wie sie die Pharisäer mit ihrer peniblen Einhaltung der 613 Ge- und Verbote praktizieren, geht es Jesus um die Wiederherstellung der direkten Beziehung
zwischen Gott und Mensch. Im Judentum zur Zeit Jesu war das Gottesbild zudem geprägt von der Idee eines heiligen, aber fernen Gottes. Allenfalls der Hohepriester durfte einmal im Jahr am Versöhnungstag (Yom Kippur) das Allerheiligste betreten und dort den Namen Jahwe aussprechen. In der Synagoge wurde anstatt des Tetragramms JHWH stets die Ersatzform "Adonai" = "Herr" gebraucht. Diese Bezeichnung wurde wiederum im Alltag vermieden und Gott wurde als der "Hocherhabene" oder auch als "die Himmel" umschrieben. Da auf die Nennung des Namens Gottes die Steinigung als Strafe für Gotteslästerung drohte, behalfen sich viele damit, vom Engel Gottes zu sprechen, wenn sie über ihre religiösen Erlebnisse etwas aussagen wollten.

Im Zentrum der Botschaft Jesu steht in schockierendem Gegensatz zur zeitgenössischen Gottesvorstellung der Abba, der Vatergott. Aus der Beziehung zu ihm gestaltet sich das religiöse und zwischenmenschliche Leben neu aus der Grundhaltung der Liebe heraus. Weil das anbrechende Reich Gottes alles diesem Liebesmaßstab unterwirft, gibt beispielsweise die Bergpredigt keine konkreten Normen vor. In den sogenannten Seligpreisungen wird dies besonders deutlich: das als richtig Erkannte umzusetzen wird zum alleinigen Maßstab der Gottesbeziehung.
Die hier genannten Kriterien genügen, um den Menschen vor Gott bestehen zu lassen. Letztlich besteht die gegenüber den Pharisäern "größere Gerechtigkeit" der Jesusanhänger darin, dass sie sich an einem einzigen Gebot orientieren, nämlich der "Goldenen Regel" in positiver Formulierung: "Alles, was ihr von anderen erwartet, das tut ihnen!" (Mt 7,12).

Auch die Seligpreisungen der Bergpredigt (Mt 5 - 7) sind vor dem Hintergrund der pharisäischen Torahfrömmigkeit zu sehen: Jesus preist die selig, die nach dem Maßstab der 613 Ge- und Verbote keine Chance hätten in pharisäischen Kreisen als fromm zu gelten. Jeweils nur eine richtige Einstellung reicht nach dem Katalog der Seligpreisungen aus, um vor Gott gut dazustehen. Aus pharisäischer Perspektive verspricht Jesus den einfachen Leuten das Gottesreich quasi zum Billigtarif. Die Bergpredigt wurde aus von Matthäus aus Redezitaten zusammengestellt und ist somit eine Kunstrede, die so vermutlich nie gehalten wurde. Dennoch finden sich hier in gesammelter Form die Anliegen Jesu einschließlich des "Vaterunser".

Sieht man innerhalb der Bergpredigt im "Vaterunser" das zentrale Vermächtnis Jesu, so schlägt sich die praktische Umsetzung der "Goldenen Regel" auch hier nieder, zumal wenn man die traditionelle Formulierung "Und vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern" nach ihrem aramäischen Wortlaut auslegt. Eine wörtliche und wortgetreue Übersetzung aus dem Aramäischen, der Sprache Jesu ergibt: "Und trage du unsere Last, wie auch wir tragen die Last der anderen und trage uns in der Versuchung ..."  (Drei Mal wird das aramäische Verb für "tragen" benutzt!)

paternoster

Text des "Vaterunser" auf Aramäisch und Hebräisch - Tafel, Paternoster-Kirche, Jerusalem  (Foto: Pfeiffer, 2007)

Traditionell wird auch nach Mk 12, 28-34 par. das Doppelgebot der Gottes- und Nächstenliebe Jesus zugeschrieben. Dieses scheint, da durch Zitate aus dem AT belegt, aber so durch und durch jüdisch und die Antwort Jesu auf die geradezu einfältige "Depperlfrage" des Schriftgelehrten ebenfalls so jüdisch zu sein, dass man Dr. Yuval Lapide Recht geben möchte, dass das Doppelgebot angesichts eines von der römischen Besatzungsmacht brutal beherrschten Landes als Durchhalteappell sowie als Aufruf zu jüdischer Solidarität in diesen harten Zeiten deutet.

Andererseits unterwirft Jesus die damals bestehenden Institutionen, wie z.B. die Ehe, dem radikalen Maßstab der Liebe. Jesus sollte vermutlich in den Rabbinerstreit um die Möglichkeit der Entlassung der Frau aus der Ehe durch den Ehemann hineingezogen werden. Er verweigert kleinkarierte Normendefinitionen, sondern verweist auf den in der Schöpfung grundgelegten Charakter der Ehe. Dort, wo Ehe glückt, stellt man nicht solcherlei theoretische Fragen. (Mk 10, 1-12 par)

Ähnlich deutlich werden die ethischen Maßstäbe Jesu im Kontext seiner Heilungen. Krankheit gilt den Menschen seiner Zeit als Strafe Gottes. Die Krankheit beweist also geradezu, dass der Kranke von Gott verstoßen und verlassen ist. Im religiösen Verständnis ist er selbst schuld an seiner Krankheit und wie bei einem Verbrecher ist Mitleid deshalb nicht angesagt. Dieses Denksystem hinterlässt im Kranken Spuren, sodass er schließlich selbst anfängt zu glauben, dass Gott ihn bestrafen will. Und wenn wie im Falle des Blindgeborenen persönliche Verfehlungen nicht erkennbar sind, so sind eben die Eltern oder Großeltern schuld! Im Normensystem Jesu sind die Kranken aber von Gottes Liebe nicht ausgeschlossen - ganz im Gegenteil! Und so programmiert Jesus diese armen Menschen quasi neu im Kopf, wenn er ihnen zusagt "Deine Sünden sind dir vergeben!" - Sie müssen nicht mehr an das glauben, was man ihnen eingeredet hat. 

Das Verhalten und auch die Forderungen Jesu gehen also über alles normengeregelte Verhalten hinaus. Norm beinhaltet stets Abgrenzung, Jesus aber handelt kreativ und sprengt die Norm dort, wo sie zu eng gezogen ist, wenn er beispielsweise die Sabbatbestimmungen verletzt oder die Ehebrecherin gegen ihre Ankläger in Schutz nimmt (vgl. dazu Joh. 7,53 - 8,11). Der Theologe Eugen Drewermann formuliert es gerne so: "Jesus brach lieber Gesetze als das Herz eines Menschen." Durch sein Leben wird Jesus zum Vorbild dafür, was es heißt, nach dem Maßstab der Liebe zu leben und zu handeln. Durch sein Verhalten erschafft Jesus neue Werte (vgl. Fußwaschung). Er wird zum Modell. Modelle sind aber stets Einbrüche in bestehende Normensysteme und beinhalten Durchbrüche und Aufbrüche zu neuen Möglichkeiten. Somit sind die in der Bergpredigt enthaltenen Weisungen Rahmengesetze, aber niemals im Sinne eines fertigen, abgeschlossenen Systems, sondern der Einzelne ist aufgerufen, nach dem Modell Jesu selbst in sittlicher Verantwortung nach Maßgabe seines Gewissens zu handeln.


jesus_normen


Anmerkung: Dem Gewissen kommt demnach eine Kompassfunktion zu. Der Mensch entscheidet im Einklang mit seinem Gewissen und mit Gott (theonome Moral). Allerdings erscheinen aus psychologischer Sicht nur ca. 10 - 15 % der Menschen zu eine solchen
Lebensführung befähigt, indem sie ein Verantwortungsgewissen entwickeln. Aufschlussreich ist das Experiment des Amerikaners Salomon Asch aus den Fünfziger-Jahren des letzten Jahrhunderts: Personen wurden gebeten, die Länge von Linien abzuschätzen. Eine von drei Linien entsprach genau dem Muster und die Lösung war an sich klar. Am Experiment nahmen 8-9 Personen teil und der eigentliche Proband saß am Ende der Reihe. Alle vor ihm waren in das Experiment eingeweiht. Wenn die Personen vor dem Probanden eine eindeutig falsche Linie als die Richtige bezeichneten, schlossen sich 6 von 10 Probanden der falschen Meinung an, nur zwei bleiben bei ihrer eigenen (richtigen) Meinung und zwei von zehn besserten in den weiteren folgenden Durchgängen noch nach und widerstanden- im Gegensatz zur Mehrheit der Getesteten - dem Konformitätsdruck.

Aus Wahlforschungen ist bekannt, dass ca. 10 bis 15 Prozent der Wähler keine Programme wählen, sondern ihr Kreuz dort machen, wo sie hoffen und glauben zu den Gewinnern der Wahl zu gehören!

Andererseits hat das Auftreten einer nur 10% der Bevölkerung umfassenden Elite, die ihre Überzeugungen auch faktisch umsetzt und lebt, bereits einen großen Einfluss auf das Gesamtsystem.
Beispielhaft sichtbar wird dies am Auftreten der GRÜNEN, welche vor annähernd 20 Jahren als Quasi-Spinner abqualifiziert wurden. Heute kann es sich keine Partei mehr leisten, ein Wahlprogramm ohne Aussagen zur Umweltpolitik aufzustellen. Umweltpolitik hat sich dank des engagierten Auftretens einer Minderheit quer durch alle Parteien als wichtiges Thema etabliert.

1.7. Die ethische Letztbegründbarkeit der Menschenrechte      

Letztlich bleibt die Menschenwürde als unantastbares Menschenrecht nur garantiert, wenn sie durch eine dem menschlichen Zugriff entzogene Instanz, also letztlich Gott,  sicher gestellt wird. Gerät das Befinden über Menschenwürde in Menschenhand, dann wäre es konsequent wie die DDR früher von "Staatsbürgerrechten" zu sprechen, die der Staat verleihen oder auch entziehen kann. Von den Vätern des Grundgesetzes wurde aus der Erfahrung der Kriegsgräuel mit der massenhaften und systematischen Missachtung jeglicher Menschenwürde  - man denke nur an den Rassenwahn mit seiner Definition von Herren- und Mindermenschen - der Artikel 1 an den Anfang der Verfassung gestellt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." 

Längst gilt jedoch weithin Abtreibung als mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar. Die rasende Entwicklung der Biomedizin - Stichwort "Stammzellenforschung" stellt das, was mit Menschenwürde gemeint ist, ebenfalls in Frage. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde äußerte am 3. Sept. 2003 in der Frankfurter allgemeinen Zeitung seine Bedenken dahingehend, dass es selbst beim Begriff der Menschenwürde unter Juristen keine Einigkeit mehr gebe und verwies dabei auf die Neukommentierung von Artikel 1 des Grundgesetzes im Standardwerk, an dem sich deutsche Richter orientieren, dem sogenannten "Maunz/Dürig", wo es nunmehr heißt: "Für die staatsrechtliche Betrachtung sind jedoch allein die (unantastbare) Verankerung im Verfassungstext und die Exegese der Menschwürde als Begriff des positiven Rechts maßgebend." "Positives Recht" wird aber durch die laufende Rechtsprechung geschaffen und im Klartext bedeutet dies: Die Menschenwürde ist nicht mehr der Eckpfeiler, an dem sich alle Urteile auszurichten haben, sondern die ergangene Rechtsprechung bestimmt maßgeblich, was unter Menschenwürde zu verstehen ist. Somit kann man sich vorstellen, dass durch faktische Vorgaben - etwa die Erlaubnis zur embryonalen Stammzellenforschung oder auch zur Tötung auf Verlangen in einer Vielzahl von Ländern - das Verständnis von Menschenwürde beeinflusst wird. Menschenwürde wie Brauchtum aus dem Konsens von Parlamentariern und der Gesellschaft abzuleiten - das wäre wirklich fatal und sollte zu heftigem Protest Anlass geben. Von der Gottebenbildlichkeit jedes Menschen ausgehend, ist nach christlichem Verständnis die Menschenwürde  jedem Menschen von Gott selbst gegeben und niemand ist berechtigt, sie irgendeinem Menschen abspenstig zu machen. 

(Quelle u.a.: Christ in der Gegenwart Nr. 38/03 S. 315/316)

Die Diskussion um die Erlaubtheit der Präimplantationsdiagnostik in der Fortpflanzungsmedizin mit der Konsequenz, dass genetisch belastete Embryonen getötet bzw. beseitigt werden müssen, zeigt klar auf, dass der gesellschaftliche Grundkonsens in dieser Frage nicht gegeben ist. Die oberste Rechtsprechung hat das bis dato geltende generelle Verbot der Präimplantationsdiagnostik aufgehoben und den Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. Da es bei der parlamentarischen Abstimmung in dieser Gewissensfrage vermutlich keinen Fraktionszwang für die Abgeordneten geben wird, bleibt abzuwarten, welche Rechtsgrundlage durch die Abstimmungsmehrheiten geschaffen werden wird. 

Wie sehr das Wertegefüge in unserer Gesellschaft in Schieflage geraten ist, dokumentierte im Jahr 2011 die Sendung "Seelenmord" aus der Reihe "Stationen" des Bayerischen Fernsehens. Bereits das leider nicht mehr online verfügbare Skript zur Sendung "Seelenmord" ließ erahnen, wie es um die innere Verfasstheit vieler Menschen in unserem Land steht.

Wie eine Seuche greift derzeit eine Welle von oftmals auch tödlichen Messerstechereien unter Jugendlichen in Großbritannien und speziell im Großraum London um sich.

Link > BBC > "Knife Crime"


2. Ethik der Lebensbereiche 

2.1. Der Mensch in Ehe und Familie

2.1.1. Die Sexualität und der Glaube an höhere Mächte

   Warum lehnen Christentum und Judentum totale sexuelle Freiheit ab? Die Haltung bleibt unverständlich, wenn nicht der historische Kontext der Entstehungsgeschichte dieser Vernunftreligionen mitgelesen wird, standen beide in ihrer Frühzeit doch in Konkurrenz zu sogenannten Schöpfungsreligionen, welche, wie z.B. der Baalskult , auf den Kräften der Natur und damit auch auf zügellos gelebter Sexualität aufbauten. In manchen Fällen gehörte zu diesen Kulten Tempelprostitution. Manche Kulte gingen gar bis zur sexuell-rituellenTötung von Menschen. Bei Göttinnenfesten wie z. B. dem Artemiskult in Ephesus war es durchaus üblich, dass Männer sich zu Ehren der Muttergöttin selbst entmannten. Gegen derartige Tendenzen wandten sich das Judentum, später auch die Römer und schließlich auch das Christentum, insbesondere die sogenannten Kirchenväter, allen voran der hl. Augustinus, der 9 Jahre in der sexualfeindlichen Manichäersekte verbrachte bevor er schließlich Christ wurde. Dem Kirchenvater Origines wurde sogar nachgesagt, dass er sich selbst entmannt habe um des Evangeliums willen, aber aus heutiger Sicht mag dies vielleicht eine Verleumdung seitens seiner Gegner gewesen sein. Das Wissen um diese Hintergründe ging im Laufe der Jahrhunderte bzw. Jahrtausende verloren, Tendenzen bei der Bewertung von Sexualität haben sich aber, auch in kirchenamtlichen Verlautbarungen, bis heute durchgehalten. Manchmal verstellen auch althergebrachte Vorurteile den Blick: So ist die Enzyklika "Deus caritas est" von Papst Benedikt XVI. in den Aussagen zum 'Eros' recht aktuell und spart auch die historische Analyse nicht aus. So fielen nach Aussage im entsprechenden Wikipediaartikel die ersten Reaktionen auf die Papstenzyklika überwiegend positiv aus.

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Literaturhinweis: Haglund, Karin, "Die Sexualität und der Glaube an höhere Mächte" in P.M. 7/1991

 

2.1.2. Grundregeln der Partnersuche

Zeitungstext: Landshuter Zeitung: "Die unbewusste Suche nach der schönen Helena" (11. April 1991, S. 25) 

Weniger als bei allen anderen Lebewesen ist menschliche Sexualität an Instinkte gebunden. Wie groß die Freiheit des Menschen bezüglich seiner Sexualität ist, lässt sich anhand bisweilen medizinisch notwendiger Geschlechtsneuzuweisungen nach der Geburt eines Kindes belegen: Geschieht eine solche Geschlechtsneuzuweisung innerhalb des ersten Lebensjahres, so wird der Mensch im Erwachsenenalter voraussichtlich ein störungsfreies Selbstverständnis als Mann oder Frau entwickeln, selbst wenn die Gene das gegensätzliche Geschlecht ausweisen. Erst mit ca. 18 Monaten entwickelt das Kleinkind eine unumkehrbare Geschlechtsidentität . Gefestigt geht diese Geschlechtsidentität aus der Lebensphase hervor, die Siegmund Freud mit dem Begriff "Ödipuskomplex" beschreibt. Dabei spielt das Verhältnis zum gegengeschlechtlichen Elternteil , welches die erste Erfahrungsfolie für Mann- oder Frausein abgibt, die überragende Rolle.

Ein von der Norm abweichendes Sexualverhalten (Homosexualität, Transsexualität) lässt sich fast immer durch eine veränderte Geschlechtsidentität erklären.

Nach der Lehre des Freudschülers Carl Gustav Jung beeinflussen ererbte Seelenbilder die Psyche des Menschen. Jung siedelt diese im sogenannten "kollektiv Unbewussten" an, das er neben das individuelle Unbewusste stellt. Diese Seelenbilder, die sich oft in Träumen äußern, bezeichnet Jung als "Archetypen".
Jeder Mensch kann sich beispielsweise unter "König", "Retter", "Held", "Gott", "Priester" etwas vorstellen, aber auch das Idealbild, das jeder Mensch unbewusst von sich entwickelt und welches Jung als "Selbst" bezeichnet, ist unter die Archetypen einzureihen. Genauso trägt jeder Mensch bei normaler Entwicklung ein Idealbild des Gegengeschlechts, stark beeinflusst vom gegengeschlechtlichen Elternteil, in sich: "Anima" beim Mann, "Animus" bei der Frau.

In dieses Idealbild ist der Mensch verliebt, d.h. er verliebt sich in einen Menschen, dessen äußere Züge dem eigenen Seelenbild entsprechen. Ein solches Verlieben ist zunächst oft einseitig, aber auch im Falle der Erwiderung der Zuneigung kann es geschehen, dass der Mensch '"enttäuscht" wird, wenn sein Gegenüber zwar dem äußeren Aussehen nach, nicht jedoch seinem geistigen Wesen nach dem Idealbild entspricht. Enttäuschungen sind allerdings geradezu notwendig, um die Selbstverliebtheit in das eigene Seelenbild Schritt für Schritt aufzulösen zugunsten eines realistischen Bildes vom Partner. Nur so kann Partnerbeziehung auf Dauer gelingen!


2.1.3. Ehe und Familie im Wandel der Geschichte

vgl. Leben gestalten 12 S. 43 - 47

In den letzten 200 Jahren hat sich das Familienleben grundlegend gewandelt. Bis zur industriellen Revolution spielte sich das Leben der meisten Menschen durchwegs auf dem Lande in der Großfamilie ab. Ganz selbstverständlich waren die die Menschen eingebunden in vielfältige verwandtschaftliche Beziehungen mit Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten, Cousins und Cousinen. Hinzu kam zumeist eine große Anzahl von Geschwistern. Während des 19. Jahrhunderts vollzog sich in dem Maße, wie die Landbevölkerung aus wirtschaftlicher Not in die Städte und Industrieorte abwanderte, der Wandel hin zur Kleinfamilie, welche nur noch aus Eltern und Kindern besteht. Die Dramatik des Wandels belegen die Einwohnerzahlen der Stadt München: 1852 wurde die Marke von 100 000 Einwohnern überschritten, nicht einmal 50 Jahre später im Jahre 1901 bereits die Marke von 500 000 Einwohnern! In der Enge der Städte und Industriezentren war für Großfamilien einfach kein Platz. Unter anderem führte dies zu einer bis dahin nicht gekannten Fixierung der Kinder auf ihre Eltern und vor allein die Mutter als den Hauptbezugspersonen in der Erwachsenenwelt. Dies führte zu neuen Problemen. Hatten in der Großfamilie die Mütter die Kinderbetreuung oftmals den anderen Familienmitgliedern überlassen können, so wurde jetzt zunehmend die Rolle der Frau auf die drei Ks (Kind/Kirche/Küche) festgelegt. Dieses Hausfrauendasein galt als erstrebenswertes (bürgerliches) Ideal, da die nichtberufstätige Hausfrau gewissermaßen der sichtbare Beweis war, dass der Mann alleine seine Familie zu ernähren im Stande war. Nur in den Familien, wo "es eben nicht reichte", war die Frau zur Arbeit gezwungen.

Der eklatante Männermangel nach dem 2. Weltkrieg führte zur Eingliederung der Frauen in das Wirtschaftsgeschehen. Unvergessen sind die sogenannten "Trümmerfrauen", die mit halfen, den Schutt aus den zerstörten Städten wegzuräumen. Die Berufstätigkeit der Frau erwies sich aber oftmals als Problem, so wie es sich heute in der Polarität zwischen "Hausmütterchen" einerseits und "Rabenmutter" andererseits offenbart: Viele Hausfrauen beneiden ihre berufstätigen Geschlechtsgenossinnen vor allem wegen der Abwechslung, welche die Berufstätigkeit gegenüber der oftmaligen Monotonie des Hausfrauendaseins bietet. Sie sind aber der Überzeugung, dass das Wohl ihrer Kinder es erfordert, dass sie zu Hause bleiben. Aus ihrer Sicht schneiden nun berufstätige Frauen als Rabenmütter ab, die sich kaum um ihre Kinder kümmern, weil ihnen die Zeit dazu fehlt. Tatsächlich haben berufstätige Frauen oftmals das Gefühl, ihren Kindern zu wenig zu geben, möchten aber Erfolg, Anerkennung und soziale Kontakte im Beruf nicht missen. Sie wehren sich nun ihrerseits gegen derartige Vorwürfe mit dem Bild vom dümmlichen und einfältigen Hausmütterchen, das ihre Kinder überbehütet.

Seine aktuelle Fortsetzung findet dieses Klischeedenken derzeit im politischen Streit um das Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder nicht in die Kinderkrippe geben, sondern zu Hause selbst erziehen wollen.

Fazit: Die Kleinfamilie ist heutzutage vielerlei Belastungen ausgesetzt, wovon nicht zuletzt die hohe Scheidungsrate zeugt. So wird in der BRD jede dritte Ehe irgendwann wieder geschieden - Tendenz steigend.
          Der weltweite Vergleich der Geburtsraten zeigt, dass die Bereitschaft, Kinder zu bekommen, (bis auf Monaco) nirgends auf der Welt so gering
ist wie in Deutschland!

Haushalte in Deutschland ( Quelle: Statistisches Bundesamt)

Jahr

Singlehaushalte

Zweipersonenhaushalte

Dreipersonenhaushalte

Vierpersonenhaushalte

Fünf u. mehr Personen

1900

7 % 15 % 17% 17 % 44 %

1997

36 % 32 % 15% 11 % 5 %
2001*
37 % 34 % 14% 11 % 4 %
2011*
40 % 34 % 13% 9 % 3 %

*Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2012

In den letzten 100 Jahren hat sich die Statistik annähernd umgekehrt, d.h. die Prozentzahl der Einpersonenhaushalte heute (bei steigender Tendenz) entspricht in etwa der Prozentzahl der großen Mehrpersonenhaushalte um die vorletzte Jahrhundertwende!

Aspekte christlicher Familienpolitik: Die Familie steht in der BRD unter dem ausdrücklichen Schutz  des Grundgesetzes  (Artikel  6).  Soll  dieser  Schutz praktischen Wert haben, so bedeutet dies, dass Familien mit Kindern zumindest nicht wesentlich schlechter gestellt sein dürfen als beispielsweise kinderlose Singles. Tatsache ist jedoch, dass heutzutage viele kinderlose Doppelverdiener einen Lebensstandard genießen, von dem Familien mit nur einem Verdiener nicht einmal träumen können. Gemessen an der Gruppe dieser Doppelverdiener haben nach offiziellen Angaben Familien mit Kindern und einem Verdiener gerade einen Lebensstandard von etwa einem Drittel. Während sich diese Doppelverdiener ein Luxushaus bauen oder selbst in Ballungszentren mühelos die Miete für eine angemessene Wohnung aufbringen können, reicht es für einen Normalverdiener mit mehreren Kindern oftmals nicht einmal für eine ausreichende Wohnung. Nach Aussagen von Familienpolitikern aller Parteien nimmt, wer heute Kinder hat, bewusst wirtschaftliche Nachteile in Kauf. Da aber nur 3,6 % der Ehepaare in der BRD nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes im Statistischen Jahrbuch 2012 Familien mit 3 oder mehr Kindern haben, ist diese Wählergruppe für die meisten Politiker uninteressant im Vergleich zu den Ehepaaren mit keinem (ca. 40%) oder nur einem Kind (ca. 40%). Aus Gründen der Gerechtigkeit wäre aber hier ein Lastenausgleich zu schaffen,  denn letztlich sollen ja die Kinder auch den Doppelverdienern später die Rente finanzieren. Auch wäre es gerecht, den Familien gemäß der Anzahl der Familienmitglieder ein politisches Stimmrecht zu geben, das für Minderjährige beispielsweise von den Eltern stellvertretend wahrgenommen wird. Machen sich doch Familien mit Kindern erfahrungsgemäß sehr viel mehr Gedanken beispielsweise im Hinblick auf die Lebensbedingungen ihrer Kinder in der Zukunft als die Kinderlosen. Dass der Familienlastenausgleich in der Bundesrepublik schlecht funktioniert, wird daran deutlich, dass es dem Staat erst durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes untersagt werden musste, das Existenzminimum von in Familien lebenden Kindern zu besteuern. Deshalb wurden die Kinderfreibeträge ab 1.1.96 sowie die Grundfreibeträge so erhöht, dass sie (wie lange?) den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dramatische Entwicklungen zeichnen sich für die Zukunft ab: Arbeiten derzeit (im Jahr 2010) 100 Berufstätige für 30 Rentner mit, so werden im Jahre 2050 auf 100 Berufstätige 60 Ruheständler kommen, obwohl die Abgabenlast für Sozial- und Rentenversicherung schon jetzt an die Grenzen des Zumutbaren stößt. Wie die Situation der Rentenkassen wirklich ist, wird deutlich, wenn man das Beispiel eines Rentenbeitragszahlers zu Grunde legt, der 40 Jahre lang den möglichen Höchstbetrag in die Rentenkasse eingezahlt hat. Ging er 1997 in den Ruhestand, so bekam er dank seiner früheren Geburt pro Monat fast EUR 100.- mehr als derjenige, der erst 1998 in den Ruhestand eintrat. Bei gleicher Einzahlung sank die zu erwartende Rente also innerhalb eines einzigen Jahres um annähernd EUR 100.- ! Für die Zukunft sind auf Grund der Bevölkerungsentwicklung weitere Einschnitte vorprogrammiert. Weitere Ungerechtigkeit geschieht, wenn leibliche Kinder für ihre verarmten Eltern durch die Sozialhilfebestimmungen zum Lebensunterhalt herangezogen werden, während Kinderlose über die Sozialhilfe von genau denselben Kindern über Steuern und Abgaben voll finanziert werden, sofern kein verwertbares eigenes Vermögen vorhanden ist.

Vgl. hierzu den folgenden Auszug aus dem Hirtenwort der deutschen Bischöfe "Ehe und Familie in guter Gesellschaft" vom 17. Januar 1999:
 
 2.3 Familien werden vielfach benachteiligt
      Schließlich erschweren wirtschaftliche und soziale Benachteiligungen Familien das Leben. In wirtschaftlicher Hinsicht ist Familie belastet durch höhere Ausgaben für die Versorgung und Ausbildung der Kinder, niedrigeres Einkommen aufgrund geringerer Erwerbsbeteiligung,
      eingeschränkte Möglichkeiten der Vermögensbildung
aufgrund des deutlich niedrigeren Pro-Kopf-Einkommens und schließlich durch eine geringere Alterssicherung aus der Rentenkasse. Letzteres ist in besonderem Maße ungerecht, da Familien durch ihre Sorge für die
      nachwachsende Generation den Beitrag zum Generationenvertrag erbringen, der Rentenleistungen in Zukunft erst möglich macht. Hinzu kommt eine fehlende Rücksichtnahme vieler Einrichtungen und gesellschaftlicher Bereiche auf die Belange von Familien. Erschwerend für den
      Alltag von Familien ist auch, dass Kinder und ihre
Bedürfnisse immer mehr Menschen fremd werden.
      Um Ehe und Familie zu schützen und zu fördern, ist ein Abbau ihrer wirtschaftlichen und sozialen Benachteiligung unabdingbar. Es darf zu keiner Polarisierung zwischen kinderlosen und kindererziehenden Menschen kommen. Familien dürfen nicht benachteiligt werden, indem
      ihre Leistungen aus der Versorgung und
Erziehung der Kinder Kinderlosen stärker zugute kommen als ihnen selbst; sie dürfen nicht durch geringere finanzielle Mittel im gesellschaftlichen Leben an den Rand gedrängt werden. Umgekehrt dürfen Menschen, die
      kinderlos leben, nicht diffamiert werden und den Eindruck gewinnen, ihre Kinderlosigkeit solle bestraft werden. Orientierungspunkt aller politischen Maßnahmen muss die gerechte Behandlung verschiedener Lebenssituationen hinsichtlich ihrer Belastungen und ihrer Leistungen
      sein.

Artikel Johannes Rösner, "Die stille Revolution" aus Christ in der Gegenwart 43/2010:
Bei allem Gerede über die Familie, wird in diesem Artikel festgestellt, dass Familie nach wie vor den Normalfall darstellt und als Keimzelle gesellschaftlichen Lebens zu werten ist. Nach dem Sozialforscher Heinz Bude ist die großfamiliäre Lebensform mit mindestens drei Generationen der Normalfall, leben noch immer zwei von drei Kindern unter 12 Jahren bei ihren leiblichen Eltern, die überwiegend beide beruflich tätig sind. Gerade unter jungen Frauen scheint so etwas wie eine Gegenbewegung aufzukommen, indem sie sich gegen berufliches Fortkommen und für die Kinder entscheiden. Indem Eltern Grundlagenarbeit für den gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten, wäre es Aufgabe des Staates dies durch einen gerechten Lastenausgleich entsprechend zu honorieren.

Bevölkerungsentwicklung bis 2060 / Statistisches Bundesamt


2.1.4. Ehe als Sakrament

vgl. Leben gestalten 12 S. 43 - 47

Grundlegend für den abendländischen Sakramentsbegriff wurde die Definition des hl. Augustinus, dem zufolge Sakramente sichtbare Zeichen sind, die auf eine unsichtbare Wirklichkeit verweisen, die Wirkkraft der göttlichen Gnade aber zugleich enthalten.

Seit dem Mittelalter zählt die Ehe zu den 7 Sakramenten. Diese 7-Zahl wurde 1547 vom Konzil von Trient dogmatisch festgeschrieben. Seitdem erst gibt es eine kanonische, d.h. kirchlich genau festgelegte Eheschließungsform. Spender des Ehesakramentes sind aber nach wie vor die Eheleute selbst; der kirchliche Amtsträger ist allein offizieller Zeuge. Als Sakrament ist letztlich nicht der Akt der Eheschließung in der Kirche anzusehen, sondern die gelebte Zweierbeziehung - lebenslang - soll Sakrament und damit Zeichen des Wirkens Gottes in der Welt sein.

Anmerkung: Erstmalig in der 2000-jährigen Kirchengeschichte hat Papst Johannes Paul II. am 21. Oktober 2001 mit Luigi und Maria Quattrocchi ein Ehepaar gemeinsam selig gesprochen!

Dokument zur Seligsprechung von Luigi und Maria Quattrocchi > unter dem Datum vom 21. Oktober 2001 zu finden!

Die katholische Kirche weiß sich der Weisung Jesu verpflichtet, wonach der "Mensch nicht trennen soll, was Gott verbunden  hat."  Demnach  sind  nach bürgerlichem Recht Geschiedene, die staatlich wieder heiraten nach strenger Lehrmeinung von den Sakramenten auszuschließen. In der Praxis bedeutet dies - aus seelsorgerlichen Gründen - oftmals eine Abhängigkeit von der persönlichen Milde des Priesters bei der Zulassung zu den Sakramenten. Manche gehen auch den Weg der Annullierung, d. h. vor einem kirchlichen Ehegericht wird der Antrag gestellt zu überprüfen, inwieweit die Ehe überhaupt rechtsgültig zustande gekommen ist. Erste Instanz ist das Ehegericht der eigenen Diözese, sodann kann Berufung eingelegt und der Fall an das zsutändige erzbischöfliche Ehegericht verweisen werden und sollte bis dann der Fall noch nicht endgültig entscheiden sein, folgt die dritte Instanz, die "Rota", das kirchliche Ehegericht in Rom. Wichtig sind dabei die Zeugen. Gründe für eine Annulierung können z. B. sein, dass einer der Partner immer wieder erklärt hat, dass er nicht an eine lebenlange Verbundenheit glaube, sondern mit Scheidung rechne. Auch wenn Eltern beispielsweise durch Zwang ausüben und z. B. mit Enterbung drohen, sofern Sohn oder Tochter nicht jenen Partner heiraten, liegt ein Ehehinderungsgrund vor, weil der freie Wille beeinträchtigt ist.

Die römisch-katholische Kirche fühlt sich dem Wort Jesu verbunden: "Was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen!" Nach Meinung von Exegeten, also kundigen Bibelwissenschaftlern, nahm Jesus in seinem Wort von der Ehescheidung allerdings nicht zur Möglichkeit des Scheiterns  menschlicher Beziehungen Stellung, sondern er äußerte sich als Theologe im Rahmen der damals im Judentum und insbesondere unter den Rabbinern schwelenden Diskussion "Wann darf ein Mann seine Ehefrau entlassen?" Diese Bestimmung der mosaischen Torah (Weisung, Lehre) im Buch Deuteronomium (24,1), speziell die Auslegung der Passage "Wenn ein  Mann eine Frau geheiratet hat und ihr Ehemann geworden ist, sie ihm dann aber nicht gefällt, weil er etwas Anstößiges an ihr entdeckt...", war unter den Rabbinern der Zeit (strenggläubige - liberale) umstritten und Jesus sollte in diesen Streit hineingezogen werden. Dazu äußert sich Jesus, unter Hinweis auf das Schöpfungsgeschehen, d.h. das Aufeinanderbezogensein von Mann und Frau, in etwa so:
Wenn zwei Menschen einander in Liebe zugetan sind, so ist es völlig absurd zu fragen, unter welchen rein theoretischen Umständen ein Mann seine Frau entlassen darf. - Dass andererseits die Urkirche ein Scheitern ehelicher Beziehungen kannte, macht die sogenannte "porneia"-Klausel (Mt 5,32) deutlich: "Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus ..."

Die bereits oben erwänte Eheannullierung könnte man auch als katholische Form der Scheidung bezeichnen. Traditionell rechnen aber viele andere Kirchen (Orthodoxe, Anglikaner, Evangelische) - auch sie fühlen  sich dem Wort Jesu verpflichtet - mit dem Scheitern ehelicher Beziehungen. Die orthodoxen Kirchen segnen ernst gemeinte Zweitbeziehungen ein, ohne sich aber näher zu deren Sakramentscharakter zu äußern. Dogmatisch sind die Anglikaner Lutheraner und für Luther gab es mit Taufe, Eucharistie und Buße nur drei Sakramente, während die Ehe für ihn ein"weltlich Ding" war. Insofern sind Scheidung und Wiederverherratung kein grundsätzliches Problem in den evangelischen Kirchen - selbst bei Pfarrern nicht. So gibt es dort auch geschiedene und wiederverheiratete Pfarrerinnen und Pfarrer.


2.2. Der Mensch als Person in Beruf und Gesellschaft vor dem Hintergrund kirchlicher Lehraussagen
    

2.2.1. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen

Unter dem Eindruck der Ereignisse des 2. Weltkrieges wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die 48 Gründungsmitglieder der UNO 1948 bei einigen Enthaltungen angenommen. 1966 wurde daraus in zwei internationalen Pakten völkerrechtlich verbindliches Recht geschaffen, das aber erst 1976 in Kraft trat, als die Mindestzahl von 35 Unterzeichnerstaaten erreicht war.

2.2.2. Kirchliche Lehraussagen zum Wirtschaftsleben und zur sozialen Gerechtigkeit
 Auszug aus dem Katechismus der Katholischen Kirche (1993), Art. 2426 - 2436.

Ein paar Zitate, die angesichts der durch die Bankenkrise ausgelösten Wirtschaftskrise zum Nachdenken anregen:

P.S. Am 5. Dezember 2009 war der damalige Bundespräsident Köhler zu Gast bei Papst Benedikt XVI. (Berichterstattung N24 - Webseite nicht mehr verfügbar!). Bundespräsident Köhler wies im Gespräch darauf hin, dass die Finanzakteure über nachhaltiges Handeln noch nachdenken müssten.



2.3. Der Mensch als Person in Staat und Gesellschaft

2.3.1. Der Mensch zwischen Individualismus und Kollektivismus

Von Natur aus ist der Mensch ein Wesen, das in Gruppen lebt. Er ist ein zoon politikon bzw. ein animal sociale. Dies ist inzwischen auch durch die moderne Hirnforschung belegt: 2010 gab es den ersten Nachweis sogenannter Spiegelneuronen bei Menschen. Demnach werden bei der Betrachtung gewisser Handlungen dieselben Hirnareale aktiviert wie wenn der Mensch die Handlung selbst ausführen würde. Im Grund belegt dies, dass normale Menschen empathische Wesen sind. Aus gesellschaftswissenschaftlicher Sicht bleibt die Frage bestehen, wie das Verhältnis des Einzelnen zur Gruppe zu definieren ist. In etwa die letzten 150 Jahre sind geprägt von einem gesellschaftlichen Systemkonflikt, dessen Kern genau diese Verhältnisfrage beinhaltete und der mit voller Schärfe im sogenannten “Kalten Krieg” offenbar wurde in der Auseinandersetzung des westlichen liberalen Systems mit den marxistisch-kollektivistischen Vorstellungen des Ostens. Dass letztlich der Liberalismus die Auseinandersetzung zu seinen Gunsten entscheiden konnte, beweist wiederum noch nicht, dass die von ihm vertretenen Grundsätze von der überragenden Bedeutung des Einzelwesens richtig sind.

2.3.1.1. Der Liberalismus als politische Form des Individualismus
         siehe Thesenblatt

Zusammenfassung: Der Liberalismus geht von der Freiheit und Würde jedes einzelnen vernunftbegabten Menschen aus und fordert für den Einzelnen ein Höchstmaß an Freiheit, das nur durch die Freiheit des anderen seine Grenze findet. Der Staat soll die Aktivitäten des einzelnen möglichst wenig behindern (“Nachtwächterstaat”) und der freie Wettbewerb zwischen den Menschen, der vor allem im Bereich der Wirtschaft sichtbar wird, führt - so die Theorie - zu einem Höchstmaß an Wohlergehen für alle. Doch selbst das diese Ideale am meisten verkörpernde Land, die USA, sehen sich gezwungen, dem ungezügelten Wettbewerb, der zu Konzentration und Monopolbildung führt, beispielsweise durch Kartellgesetze Einhalt zu gebieten. An der im Wirtschaftsleben oftmals absehbaren sozialen Ungerechtigkeit und der offensichtlichen Vernachlässigung der Sozialnatur des Menschen entzündet sich oftmals harte Kritik. (vgl. Marxismus!) Der Forderung nach Freiheit entspricht die Haltung der Toleranz, d.h. der Liberalismus fordert selbst keine Werte ein, sondern lässt einen jeden “nach seiner Façon" selig werden”, gibt sich ethisch somit weithin gleichgültig. Nur gegen Einzelne bzw. Gruppen, die selbst zur Toleranz nicht bereit sind, geht auch der Liberalismus vor. Religion wird im übrigen als freiheits- und vernunfthemmend abgelehnt und nur als Privatsache gelten gelassen. Dem entspricht die Forderung des Liberalismus nach einer strikten Trennung von Kirche und Staat (wie sie beispielsweise in den USA verwirklicht ist, wo sogar Weihnachten nicht mehr als christlicher Feiertag definiert ist.)

2.3.1.2. Der Marxismus als gescheiterte politische Form des Kollektivismus
           siehe Thesenblatt

Zusammenfassung: Die Lehre des Marxismus ist als Reaktion auf die durch den Liberalismus im Frühkapitalismus geschaffenen Missstände zu sehen. Im Gegensatz zu den Kirchen, die sich mit der Oberschicht identifizierten und sich um die Belange der Arbeiterschaft von einzelnen Ausnahmen abgesehen (in Deutschland: Bischof Emmanuel von Ketteler - der "rote" Bischof, Adolph Kolping, Pastor Heinrich Wichern (evang.); in Italien: Don Giovanni Bosco) nicht kümmerten, hörte Karl Marx “die Seufzer der bedrängten Kreatur” und veröffentlichte1848 sein “Kommunistisches Manifest”. Marx geht allein von der Materie als einziger Wirkursache von allem aus (Monismus) und sieht insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse als prägende materielle Grundlage für die geistigen Phänomene wie Politik, Kunst, Wissenschaft, Religion, Philosophie an. Grundlage aller Entwicklung sind seiner Meinung nach “dialektische Sprünge” als Übergang von These und Antithese zur Synthese. Tot und lebendig sind beispielsweise unüberbrückbare Gegensätze, doch sei sich im Menschen die an sich tote Materie ihrer selbst bewusst geworden. Marx bezeichnet die Vorgänge der Evolution als “Dialektischen Materialismus”. Ähnliche Sprünge glaubt er auch in der Geschichte zu erkennen (“Historischer Materialismus”). Demnach habe sich aus der klassenlosen Urgesellschaft schließlich in einer Umkehrung der Verhältnisse die Sklavenhaltergesellschaft der Antike entwickelt, daraus die mittelalterliche Feudalgesellschaft mit Leibeigenen, daraus der Kapitalismus und schließlich werde es in einem fünften Schritt zur klassenlosen Gesellschaft kommen. Die Übergänge von einer Epoche zur nächsten geschehen stets im Rahmen von Revolutionen, durch Klassenkampf.
Vor dem Hintergrund des Frühkapitalismus sieht Marx den Menschen vor allem als Teil des Kollektivs. In der Teilnahme am Klassenkampf geschieht die Emanzipation des entfremdeten und unterdrückten “wirklichen Menschen” zum befreiten “wahren Menschen”, der sein Glück in der klassenlosen Gesellschaft findet. Der Sinn des Lebens besteht darin, an diesen Veränderungen mitgewirkt zu haben. In gewisser Weise offenbart der Marxismus von der sozialen Grundeinstellung her viele Parallelen zur christlichen Lehre, doch will er das Paradies auf Erden ohne Gott und unter Einsatz von Gewalt (Revolution, "Diktatur des Proletariats”) erzwingen. Der Einzelne gilt nichts, das Kollektiv alles. Auf diese Punkte gründet sich die grundsätzliche Ablehnung des Marxismus seitens des Christentums.

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Zur Illustration der marxistischen Zukunftsvorstellung ein Glasbild aus dem ehemaligen Staatsratsgebäude der DDR, das übergangsweise als Bundeskanzleramt genutzt wurde. Interessant vor allem der Spruch bzw. die Sprüche: "UND OB WIR DANN NOCH LEBEN WERDEN WENN ES ERREICHT WIRD - LEBEN WIRD UNSER PROGRAMM. ES WIRD DIE WELT DER ERLÖSTEN MENSCHHEIT BEHERRSCHEN." - "TROTZ ALLEDEM!"

 

Foto: R. Pfeiffer,  Berlin 2.9.2000



2.4. Grundzüge der Katholischen Soziallehre 

vgl. Leben gestalten 12 S. 58 - 61
      
Als kirchliche Pioniere der Katholischen Sozialllehre können
Bischof Emmanuel von Ketteler - der "rote" Bischof und auch Adolph Kolping genannt werden.

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Die Pioniere der katholischen Soziallehre im Bild - Friedhof / Kreuzweg in Kevelaer (Foto: R. Pfeiffer, 2016)

Für die seit dem Ende des 19. Jahrhunderts stetig weiter entwickelte katholische Soziallehre gilt der Grundsatz: Die Gesellschaft ist für den Menschen da, nicht der Mensch für die Gesellschaft. Dies deckt sich fast hundertprozentig mit dem Ansatz des in den letzten Jahrzehnten vor allem in den USA entwickelten Kommunitarismus. In gewisser Weise lässt sich sagen, dass der Kommunitarismus damit ein Grundanliegen der katholischen Soziallehre aufgreift und in säkularer Form - also ohne theologische Rückbindung - zu vermitteln sucht. Gesellschaft - das bedeutet konkret das Leben in Gemeinschaften, Gruppen, Verbänden und als kleinste Einheit in Familien. Der Staat als Institution des gemeinschaftlichen Lebens muss darauf bedacht sein, mit dem geringst möglichen Maß an Zwang das größtmögliche Engagement jedes Einzelnen für das Gemeinwesen zu bewirken.

 2.4.1. Personalität

Jeder Mensch ist Person, d.h. ein Wesen, das sich frei für das Gute entscheiden kann. Er zeichnet sich gegenüber allen anderen Geschöpfen durch ein vermehrtes maß an Freiheit (gegenüber den Ansprüchen der Umwelt und der eigenen Triebe) aus. Jede Person verfügt also letztlich über sich selbst und entzieht sich der Fremdbestimmung durch Andere. Jeder Mensch ist für sich selbst genommen einmalig.
Besonders deutlich wird dies in der priesterschriftlichen Schöpfungserzählung (Gen 1,27f.), aber auch die 500 Jahre ältere jahwistische Schöpfungserzählung betont den Wert des Menschen, indem sie ihm den vormaligen Königstitel “Adam” zuerkennt. In gewisser Weise findet schon hier, 1000 v. Chr., eine Demokratisierung der von den Herrschern damals selbstverständlich behaupteten göttlichen Abstammung statt und der Königstitel wird dem Menschen grundsätzlich und damit jedem Menschen zuerkannt.
Vor allem die Vernunftbegabung des Menschen macht wiederum ganz wesentlich seine Gottebenbildlichkeit aus. Alle vernunftlosen Dinge haben dem Menschen zu dienen. Er darf daraus Nutzen ziehen und darüber verfügen. Der Satz “Macht euch die Erde untertan!” darf dabei aber nicht im Sinne einer gnadenlosen Ausbeutung der Erde verstanden werden, sondern der hebräische Urtext legt nahe, dass der Mensch wie ein guter und gerechter König die Erde weise regieren soll. 

2.4.2. Solidarität

Als Person ist der Mensch zugleich Individuum und sozial eingebundenes Wesen. Vor allem das Kleinkind ist ab dem Augenblick der Geburt zunächst auf die Hilfe der Gemeinschaft angewiesen und ohne diese Hilfe nicht überlebensfähig. Gleiches lässt sich hinsichtlich betagter und auf Pflege angewiesener alter Menschen sagen. Solidarität bezeichnet die Gemeinverpflichtung und Gemeinhaftung mehrerer Menschen auf verschiedenen Ebenen:

Am Klarsten kommt der Gedanke der Solidarität wohl im Bild vom Boot, in dem alle sitzen, zum Ausdruck.
 

2.4.3. Subsidiarität

Nach der Seite des Kollektivismus wird die katholische Soziallehre neben dem Personprinzip durch das Prinzip der Subsidiarität (lat. “subsidiarius”= zu den Hilfs-/Reservetruppen gehörig; lat. “subsidium” = Hilfe; Reservetruppe) abgesichert, d.h.  der Mensch muss als selbständige und eigenverantwortliche Person das leisten, was er selbst leisten kann. Die Gemeinschaft darf in Notlagen immer nur subsidiär eingreifen, d.h. wenn nötig, Hilfe zur Selbsthilfe vermitteln. Stets geht es darum, dass Bedingungen geschaffen werden, die es dem Einzelnen ermöglichen, seine eigenen Kräfte voll zu entfalten. Sozialpolitik darf deshalb nicht so weit ausgeweitet werden, dass dadurch der Leistungswille des Menschen gehemmt oder gar gelähmt wird. Der Grundsatz der Subsidiarität gilt im Übrigen nicht nur für Einzelpersonen, sondern auch für Gemeinschaften.

Beispiel: Bei Erkrankung der Mutter in einer Familie sind zunächst die anderen Familienangehörigen gefordert. Falls deren Kräfte nicht ausreichen, sollen Nachbarn, Freunde, Vereinsfreunde, die Kirchen, die Gemeinde (der Staat) in dieser Reihenfolge eingreifen.
Der föderalistische Aufbau der Bundesrepublik Deutschland nach Kommunen, Ländern und Bund entspricht dem Subsidiaritätsprinzip.
Besonders deutlich wird dies im Sozialhilferecht: Zuerst müssen die Familienangehörigen der auf- und absteigenden Linie mit ihrem Vermögen und ihrem Verdienst für die Notlage des Familienangehörigen einstehen, z.B. auch Enkel für ihre Großeltern und umgekehrt! (Geschwister werden füreinander nicht in die Pflicht genommen, da nicht in auf- bzw. absteigender Linie miteinander verwandt!) Wenn nötig, ist Sozialhilfe stets bei der Gemeinde vor Ort zu beantragen, wo der Antragsteller lebt und nicht etwa anonym bei einer Zentralstelle des Bundes!

Hinter dem Subsidiaritätsprinzip steht das Prinzip der Dezentralisierung: Probleme sollen immer auf der untersten gesellschaftlichen Ebene unter größtmöglicher Wahrung der Freiheit und der Personenwürde des Einzelnen gelöst werden.

2.4.4. Gemeinwohl

Als Einzel- und Gesellschaftswesen ist der Mensch auf Kooperation angewiesen. Die moderne postindustrielle Gesellschaft, in der wir leben, ist ohne Zusammenarbeit nicht denkbar, da kein Mensch in der Lage wäre, alleine den Wohlstand zu schaffen, den wir alle genießen. Wer könnte auf sich allein gestellt ein Auto oder einen Computer produzieren? Ohne Zusammenarbeit wären die meisten wissenschaftlichen Projekte von vornherein
zum Scheitern verurteilt! (vgl. z.B. Kernforschungszentrum CERN in Genf oder das Phänomen des Internet!)
Was letztlich Gemeinwohl bedeutet, wird bestimmt durch das Ziel (den Sinn), das die jeweilige Gesellschaft hat. Diesem politisch vorgegebenen Ziel haben sich alle demokratisch unterzuordnen und dabei nötigenfalls Solidarität zu üben, denn es geht nicht an, dass das Gemeinwohl durch die rücksichtslose Durchsetzung von Gruppenegoismen gefährdet wird. (Bevölkerungsgruppen wie die Ärzte oder die Polizei oder Krankenwagenfahrer könnten ansonsten die übrige Bevölkerung geradewegs erpressen.) Andererseits erwirbt sich jeder, der sich für das Gemeinwohl einsetzt, den Anspruch auf einen gerechten Anteil an dem gemeinschaftlich Geschaffenen.

Kein einzelner Mensch wäre in der Lage etwa einen Ozeandampfer zu bauen - Meyer-Werft, Papenburg  (Foto: Pfeiffer, 2007)


2.4.5. Retinität

Dieses neueste Prinzip der katholischen Soziallehre beinhaltet das, was die Politik mit dem Begriff "Nachhaltigkeit" bezeichnet. Es geht also um die Verantwortung für die Schöpfung (Ökologie) wie auch um die Verantwortung für die nachfolgenden Generationen. Wenn man den Begriff von der lateinischen Wortbedeutung (lat. rete = Netz) her deutet, so könnte man auch von einem Beziehungsnetz sprechen, in dem alles mit allem verbunden ist.


2.4.6. Überblick über kirchenamtliche Verlautbarungen zur Soziallehre

Seit 1891 haben sich die Päpste in verschiedenen Enzykliken immer wieder zur sozialen Frage geäußert. Eine Enzyklika ist ein Rundschreiben des Papstes an alle Katholiken, will aber durchaus auch “alle Menschen guten Willens” ansprechen. Eine Enzyklika steht in der Regel am Ende eines innerkirchlichen Meinungsbildungsprozesses und verkündet das Ergebnis als Lehre der Kirche. Enzykliken werden stets nach ihren lateinischen Anfangsworten benannt.

Wichtige Sozialenzykliken 

Jahr Titel Papst Thema
1891 Rerum novarum Leo XIII. Arbeiterfrage
1931 Quadragesimo anno Pius XI. Klassengesellschaft
1961 Mater et magistra Johannes XXIII. Menschenwürde
1963 Pacem in terris Johannes XXIII. Friede
1967 Populorum progressio Paul VI. Fortschritt, Friede, Arbeit
1971 Octogesima adveniens Paul VI. soziale Gerechtigkeit [Keine Enzykilika, sondern als "Apostolisches Schreiben" veröffentlicht]
1981 Laborem exercens Johannes Paul II. menschliche Arbeit
1987 Sollicitudo rei socialis Johannes Paul II. Ost-West- und Nord-Süd-Konflikt
1991 Centesimus annus Johannes Paul II. neue Herausforderungen und Schwerpunkte nach dem Zusammenbruch des real existierenden Sozialismus
2009 Caritas in veritate
Benedikt XVI.
Eine bessere und gerechtere Gesellschaft lässt sich nur nach dem Maßstab der von Glaube und Vernunft geleiteten Liebe erreichen. (U.a. gedanklicher Bezug zur Enzyklika "Populorum progressio" von Papst Paul VI., aber auch zur Finanz- und Wirtschaftkrise von 2009!)

 



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Wichtige Stationen in der Entwicklung der katholischen Soziallehre im Bild - Friedhof / Kreuzweg in Kevelaer (Foto: R. Pfeiffer, 2016)


Ein der Zeit entsprechender Fortschritt in den päpstlichen Verlautbarungen ist allein schon daran zu ersehen, dass z.B. in “Rerum novarum” nur von der “Lage der Arbeiter” die Rede ist, “Quadragesimo anno” dagegen schon für die Schaffung einer ‘”Sozialen Ordnung” plädiert und “mater et magistra” die vielfältigen Sozialprobleme auf internationaler Ebene in den Mittelpunkt stellt. Noch konkretere Probleme (Urbanisierung, Stellung der Frau, Diskriminierungen, Recht auf Auswanderung, Beschaffung von Arbeitsplätzen u.a.) spricht Paul VI. in dem erwähnten Apostolischen Brief an. Johannes Paul II betont in “Laborem exercens” den absoluten Vorrang der menschlichen Arbeit gegenüber dem Kapital und zieht die entsprechenden Konsequenzen.

(aus: “Sozialenzykliken” in Carl Andresen / Georg Denzler, Wörterbuch der Kirchengeschichte (München, 1982) S. 558f.)

Wichtige Aussagen zur katholischen Soziallehre enthält auch die Pastoralkonstitution “Die Kirche in der Welt von heute” (Gaudium et spes) des II. Vatikanischen Konzils in den Kapiteln 3 (“Das Wirtschaftleben”) und 4 (“Das Leben der politischen Gemeinschaft”) (Art. 63 bis 76)


2.4.7. Der Personalismus als Alternative zu Individualismus und Kollektivismus

Das Personprinzip sieht im einzelnen Menschen sowohl den Ursprung als auch das Ziel des gesellschaftlichen Lebens, als eines Lebens in der Gemeinschaft.  Das Personprinzip geht davon aus, dass der Mensch noch vor
jeder staatlichen Ordnung von Natur aus einen unaufgebbaren Wert besitzt. Eine Erklärung dieses Grundwertes allein aus der Vernunft, wie sie von Humanismus und Aufklärung (vgl. Punkt 1.7.!) versucht
wurde, fällt dabei aus christlicher Sicht zu kurz. Letztlich lässt sich der Wert des einzelnen Menschen nur transzendent, von Gott her, begründen. Die christliche Ethik sieht die Unantastbarkeit der Grundfreiheiten des
Menschen darin begründet, dass der Mensch von Gott gewollt und als sein Ebenbild (Genesis 1,27) erschaffen ist.
Aufgabe des Menschen ist es, sich in Freiheit, aber in Verantwortung vor Gott selbst zu verwirklichen. Gesellschaft kann hierbei nie Selbstzweck des menschlichen Daseins sein, sondern sie hat dienende Funktion auf dieses Ziel der Selbstverwirklichung hin. Deutlich kommt dieses Personprinzip in der ersten modernen Menschenrechterklärung, der “Declaration of Independence” von 1776 zum Ausdruck:.
Thomas Jefferson formulierte hier:
   Folgende Wahrheiten erachten wir als selbstverständlich: dass alle Menschen gleich geschaffen sind; dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten ausgestattet sind; dass dazu Leben, Freiheit und das Streben nach Glück gehören ...”

Das Personprinzip ist auch im Grundgesetz der BRD verankert:
   I. Grundrechte Art. 1 bis 19
   Art. 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
                 staatlichen Gewalt.
   Art. 1 (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen
                 Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der
                 Gerechtigkeit in der Welt.

Hier ist folgende Anmerkung zum Marxismus-Leninismus zu machen:
Der Marxismus kannte keine Menschenwürde an sich. Er kannte den Menschen nur als Angehörigen einer Klasse. Menschenrechte werden als Klassenfrage angesehen und kommen nicht allen Menschen, sondern nur der proletarischen Klasse zu!  Denn der Mensch wird im Marxismus gesehen als Teil einer “Geschichtsvernunft” (Histomat, vgl. Punkt 2.3.1.2!), deren Instrument die kommunistische Staatsgewalt ist. Konsequenterweise gab es demnach im Kommunismus und auch in der DDR nur Staatsbürgerrechte und keine Menschenrechte. Diese Staatsbürgerrechte sind Ausfluss des den totalitären Staat prägenden Rechtspositivismus, nach dem allein der Staat ethisch verbindliches Recht setzt. Ein solches Recht aber ist (wie auch seiner Zeit im Nationalsozialismus mit z.B. der damals erfolgten Einschränkung der Bürgerrechte der Juden) letztlich reine Willkür!


Was Personsein bzw. Personalität bedeutet, wurde besonders deutlich in einer Videoinstallation im Museum Brandhorst bald nach der Eröffnung (also ca. 2009). Damals war ein Videofilm aus dem Jahr 1998 des albanischen Videokünstlers Anri Sala (*1974 in Tirana, Albanien) mit dem Titel: "Intervista (Finding the Words)" Teil der aktuellen Ausstellung. Mit Hilfe von Gehörlosen rekonstruierte er die fehlende Tonspuir des Stummfilmes, den er im elterlichen Haus gefunden hatte und in dem seine Mutter als kommunistische Jugendführerin zur Zeit des Diktators Enver Hoxha vor vielen Leuten spricht. Im Grunde hat sie komplett verdrängt, was sie damals sagte, um den Kommunismus aufzubauen.

Filmrezension / Inhaltsangabe  deutsch  (Werkleitz-Gesellschaft e. V.)
                                                     englisch ((Kaldor Public Art Projects)

Für wichtiger noch erachte ich die Quasi-Nebenhandlung des Films, in der ein ehemaliger hoher kommunistischer Funktionär zu Wort kommt, der im nnachkommunistischen Albanien seinen Lebensunterhalt als Taxifahrer in der Hauptstadt Tirana bestreitet. Er berichtet davon, dass vor allem nachts sein Job sehr gefährlich ist und praktisch jede Nacht irgendjemand ermordet werde. Trotzdem sei ihm dieses gefährliche Leben als freier Mensch x-mal lieber als seine Zeit als kommunistischer Funktionär, wo er stets damit rechnen musste, aus irgendeinem beliebigen Grund beim Regime in Ungnade zu fallen und nächtens vom Geheimdienst verhaftet und abgeholt zu werden, um dann auf Nimmer-Wiedersehen irgendwohin zu verschwinden. Das habe er bei anderen immer wieder so erlebt.


Dass auch nach dem Ende des Marxismus der Liberalismus und damit die kapitalistische Wirtschaftsform durchaus keine Heilsformeln für die Welt sind, belegen auch folgende Fakten:

Was ein Dauerwachstum für Ausmaße annehmen würde, verdeutlicht die fiktive Erzählung vom Jesuspfennig, den sein Vater Josef für ihn, Jesus, bei der Bank in Sepphoris einzahlte und zu fünf Prozent Zinsen anlegte. Angenommen die Bank bestünde heute noch und der Pfennig hätte sich ununterbrochen seit 2000 Jahren verzinst, so betrüge sein Wert 14 Erdkugeln aus purem Gold!

Vermögensverteilung in den Ländern der Welt nach dem GINI-Index

Der Gini-Index vergleicht die Besitz- und Einkommensverhältnisse der reichsten 10% der Bevölkerung eines Landes mit denen der ärmsten 10% per Division. Im Grund handelt es sich um ein reziprokes System: Beträgt der Faktor 0 so ist das gesamte Einkommen auf alle Bewohner des Landes gleichmäßig verteilt, beträgt er 1, so gehört einem alles und allen anderen nichts. In obiger Tabelle wurde das System aufgespreizt auf (theoretische) Werte zwischen 0 und 100.

Interessant erscheint auch folgendes Zitat aus den Greenpeace Nachrichten 3/2000, S.4, wo die Schauspielerin Katja Riemann Folgendes ausführt:

"Wären die sechs Milliarden Erdenbürger im übertragenen Sinne ein Dorf mit 100 Einwohnern, so würden 70 davon nicht lesen und schreiben können, 80 Menschen lebten in Behelfshütten, einer hätte eine höhere Ausbildung und 60 Prozent des Gesamtbesitzes gehörte sechs Amerikanern. Früher lebten wenig Menschen, die hatten ganz viel Platz. Heute ist es andersrum. Wie beim Frosch, den man gar kochen kann, wenn man ihn langsam im Wasser erhitzt. Schmeißt man ihn in bereits heißes Wasser, will er naturgemäß heraus. Wir sind Frösche am Siedepunkt. Aber wir sollten überleben, weil das Leben so lebenswert ist."

Dieses "globale Dorf" zitiert auch Hans-Jürgen Buchner (Haindling) in einem seiner Stücke.


2.4.8. Die Theologie der Befreiung - eine christliche Antwort auf gesellschaftliche Probleme
       

2.4.8.1. Die gesellschaftliche Situation in Südamerika und die Entwicklung einer Theologie der Befreiung

Seit der Eroberung Südamerikas vor ca. 500 Jahren, als im Gefolge der Eroberer Missionare die einheimische Bevölkerung zumeist mit “Feuer und Schwert” katholisierten, blieb die Amtskirche (Bischöfe und Priester) verbunden mit der staattragenden Oberschicht der jeweiligen Länder. Zwar sah sich die Kirche bisweilen in der Rolle eines “Anwalts der Armen”, vor allem betrieb sie jedoch Seelsorge, wobei die Verantwortlichkeit jedes einzelnen Menschen für sein Heil betont wurde. Die 1960er Jahre waren speziell in Brasilien geprägt vom Aufbau einer modernen Technologie, wobei auf der anderen Seite gesellschaftliche und insbesondere gewerkschaftliche Bestrebungen beschränkt wurden. Die ohnehin privilegierten Gruppen im Lande profitierten von diesem wirtschaftlichen und technologischen Aufschwung, während die Massen der Armen drastische Lohn- und Einkommensminderungen hinnehmen mussten. Durch Kapitalaufnahme zur Finanzierung des Entwicklungsprozesses und durch die Ansiedlung multinationaler Unternehmen wurde die brasilianische Wirtschaft aufs Engste mit den Industrien der USA, Westeuropas und Japans verflochten, wobei die Bundesrepublik Deutschland zeitweilig als zweitgrößter Investor in Brasilien auftrat.
Auf Grund des neuen Kirchenverständnisses im Gefolge des II. Vatikanischen Konzils wandelte sich vielfach das Verhältnis der südamerikanischen Amtskirche zu den Armen, zudem Appelle an das Gewissen der Reichen offensichtlich nicht ausreichten, das Los der Armen zu erleichtern. Auf den lateinamerikanischen Bischofskonferenzen von Medellin / Kolumbien (1968) und Puebla / Mexiko (1979) bezog die Kirche einseitig Stellung für die  Armen (“Option für die Armen”). Die Gruppe der viel Besitzenden reagierte darauf mit Bedrohungen, Anfeindungen, Verleumdungen und Verfolgungen von Priestern und  Bischöfen. Stellvertretend seien in diesem Zusammenhang die Namen der Bischöfe Dom  Helder Camara, Paulo Evaristo Arns, Oscar Romero, Erwin Kräutler) genannt.  Zwangsläufig führte die Option für die Armen auch zu Spannungen innerhalb der Kirche  selbst.

2.4.8.2. Der biblische Bezug der Befreiungstheologie und die Frage der Gewaltanwendung

Erst einige Jahre nach der Konferenz von Medellin setzte ein  theologisch-wissenschaftlicher Reflexionsprozess über die Ansätze der sogenannten Basisgemeinden ein. Das erste größere Werk dieser Art stammt von dem peruanischen  Theologen Gustavo Guiterrez, der 1972 seine “Theologie der Befreiung” veröffentlichte.  Der von ihm vertretene Befreiungsbegriff setzte sich allgemein durch. Demnach hat der Begriff der Befreiung eine dreifache Bedeutung:  

Da die Befreiungstheologen bei der Analyse der gesellschaftlichen Verhältnisse bei den  Marxisten in die Schule gingen, sah sich die Befreiungstheologie dem Vorwurf ausgesetzt,  eine christliche Spielart des Kommunismus anzustreben. Bei genauerem Hinsehen sollte  jedoch klar werden, dass eine einfache Gleichsetzung von Erlösung mit sozialer und  politischer Befreiung nicht gegeben ist.
Ihre biblischen Grundlagen hat die Befreiungstheologie einmal im Exodusgeschehen:
Gott  sah die Not seines Volkes und blieb nicht gleichgültig. Er “stieg vom Himmel herab” und  führte das Volk Israel in die Freiheit und weiter ins Gelobte Land.
In einer Zeit der äußeren Bedrängnis Israels durch die Römer predigte Jesus den Anbruch  des Gottesreiches und stellte sich dabei einseitig auf die Seite der von der offiziellen  Religion Ausgegrenzten (Zöllner, Dirnen, Behinderte, Kranke, Frauen). Seine Heilungen  sind als Zeichen dafür zu verstehen, dass Gott diese Menschen liebt!

Kontrovers diskutiert wurde eigentlich nie das Eintreten der südamerikanischen Kirche für  die Armen, sondern allein die Frage der Gewaltanwendung, d.h. ob Christen im Falle  extremer Unterdrückung (struktureller Gewalt) sich am bewaffneten Kampf gegen ein  Unrechtregime beteiligen dürfen, speziell, ob Kirchenvertreter zum bewaffneten Kampf  aufrufen dürfen. Das Zeugnis des Neuen Testamentes und das Beispiel Jesu stehen allen Versuchen des Klassenkampfes in Form bewaffneter Revolution entgegen. Es könnte  jedoch der Fall der Notwehr (vgl. Punkt 2.3.4.) gegeben sein. Allerdings stand die Frage der bewaffneten Revolution nie im Mittelpunkt der Befreiungstheologie, die stets Christus  als den Befreier von Sünde und Tod betonte. Im Einzelfall bedürfen jedoch gewisse  Theologien der Befreiung (der Plural spiegelt die tatsächliche Situation vermutlich besser!)  der Ergänzung durch eine Theologie der Versöhnung. Angesichts ausbleibender Erfolge und enttäuschter Hoffnungen - auch durch das Fehlverhalten der Armen - ist die Kontroverse um die Befreiungstheologien in den letzten Jahren etwas abgeflaut, ohne dass die grundsätzliche Situation der sozialen Ungerechtigkeit - auch im weltweiten Maßstab  des Nord-Süd-Konfliktes) etwas von ihrer grundlegenden Brisanz verloren hätte.

2.4.8.3. Zum Beispiel: Bischof Erwin Kräutler
              

2.4.8.4. Der Katakombenpakt vom 16. November 1965 und Papst Franziskus

          
Hierzu ein äußerst aufschlussreicher und unbedingt lesenswerter Artikel des Theologen und Organisationsberaters Edgar Büttner in der Zeitschrift Organisationsentwicklung, Zeitschrift für Unternehmensentswicklung und Change Management vom Januar 2019!
Titel des Aufsatzes
: "Wandel (beginnt) an der Spitze. Wie Papst Franziskus die katholische Kirche reformiert"    


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 Letzte Änderung/ last update: 01.03.2019